Zitat von Larkis
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Zwar hast Du diesbezüglich recht, dass Menschen erst dann Trägern von Rechten und Pflichten werden, wenn ihre Geburt vollendet ist (der Schnitt durch die Nabelschnurr makiert diese Vollendung), aber die Menschenrechte sind daran [glücklicherweise] nicht gekoppelt. Richtig ist, dass erst mit Vollendung der Geburt ein Mensch juristisch als natürliche Person zählt, aber ein Mensch ist er bereits als Embryo.
Aus dem Tatbestand, dass jemand ein Mensch ist, folgt nicht zwingend, dass jemand auch eine natürliche Person ist. Was Du meinst sind natürliche Personen. Diese sind laut dem BGB Träger von Rechten und Pflichten.
Im Grundgesetz werden aber ausdrücklich Menschen genannt. Diese Terminologie ist äußerst wichtig. Die Grundrechte werden keineswegs erst mit Vollendung der Geburt wirksam.
Darum ist ja auch das Thema der Abreibung so brisant, weil hier zwei Grundrechte miteinander wettstreiten: Einmal, das Recht auf Leben und auf der anderen Seite das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit. Dieser Konflikt führte dazu, dass sich der Gesetzgeber hier mit dem §218 "durchmogelte".
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Wobei der Begriff Menschenrechte laut der Klingonin Azetbur durchaus als rassistisch aufgefasst werden kann. Man sollte doch annehmen, dass eine Föderation, die sich aus rund 150 unterschiedlichen Spezies zusammensetz, den Grundrechtsbegriff nicht daran koppelt, ob man nun ausgerechnet ein Mensch ist.
Zitat von Larkis
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