Zitat von newman
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mitunter ist es nicht nur für das strafmaß entscheidend, sondern auch dafür, nach welchem delikt verurteilt wird, bzw ob überhaupt verfolgt wird.
der polizist im metzler-fall wurde strafrechtlich zur verantwortung gezogen, eben weil rein juristisch gesehen folter nicht zu rechtfertigen ist. genauso hätte/sollte es natürlich archer ergehen müssen.
mir geht es aber wesentlichen um die menschliche seite. obwohl juristisch nicht zu rechtfertigen, kann ich es menschlich sehr wohl nachvollziehen, was der polizist getan hat und was archer getan. möglicherweise hätte ich in dieser situation genauso gehandelt. und so hat es letztlich ja auch das gericht im metzler-fall gesehen: das strafmaß war lächerlich niedrig.
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