Zitat von Stefan S.
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Die Föderation/ Sektion 31 hat mit der Verseuchung der Gründer absolut nicht in Notwehr gehandelt (zumindest nicht nach dt. Recht: z.B. §32 StGB).
Es lag kein "gegenwertiger, rechtswidriger Angriff" von Seiten des Dominion vor.
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