@ Cmdr. Tomalak
Eben
Da ich keinen Artikel kenne der Sovranes Behauptung unterstützen würde, hab ich ihn ja gefragt, wo er das aufgeschnappt hat.
Man könnte es vielleicht auf Art. 35 Nr.2 des Zusatzprotokolls I von 1977 schieben
Ob man da allerdings dann Bajonette reinsubsumieren kann...
Kleines Kunststück und wohl auch nicht ganz im Geiste derer die das Beschlossen haben.
Tatsache is halt, das Bajonette (bzw. Kampfmesser als Bajonett aufgepflanzt) auch heute noch absolut gewöhnlich sind und ab und an sogar eingesetzt werden.
Und keiner ist mir je damit gekommen, das die Dinger verboten wären.
Eben

Da ich keinen Artikel kenne der Sovranes Behauptung unterstützen würde, hab ich ihn ja gefragt, wo er das aufgeschnappt hat.
Man könnte es vielleicht auf Art. 35 Nr.2 des Zusatzprotokolls I von 1977 schieben
Art. 35 Grundregeln
[...]
2. Es ist verboten, Waffen, Geschosse und Material sowie Methoden der Kriegführung zu verwenden, die geeignet sind, überflüssige Verletzungen oder unnötige Leiden zu verursachen.
[...]
2. Es ist verboten, Waffen, Geschosse und Material sowie Methoden der Kriegführung zu verwenden, die geeignet sind, überflüssige Verletzungen oder unnötige Leiden zu verursachen.
Kleines Kunststück und wohl auch nicht ganz im Geiste derer die das Beschlossen haben.
Tatsache is halt, das Bajonette (bzw. Kampfmesser als Bajonett aufgepflanzt) auch heute noch absolut gewöhnlich sind und ab und an sogar eingesetzt werden.
Und keiner ist mir je damit gekommen, das die Dinger verboten wären.
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