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    Ich glaube aber nicht, dass Neir dass Ernst gemeint hat, seinen Freund, wegen einer solchen Äußerung, schlagen zu wollen.

    Wir Trekkie's sind doch überhaupt nicht gewalttätig - oder?
    das war doch nur sinnbildlich gemeint und nen besseren smilie gabs nicht.

    ich bin sogar sehr friedfertig und veruichte auf gewalt soweit ich kann.


    Nun, Neirs Reaktion lässt imo darauf schließen, dass es ihn verletzt hat, und das hätten siene "Freunde" ja wohl merken müssen.
    tja dann mal applaus für neirs freunde, für den peinlischsten auftritt der welt

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      es wurden schon klingonenwaffen konfisziert, von der polizei.
      Nur eine kurze theoretische Zwischenfrage: Wenn jemand mit einem funktionierenden Phaser gesehen wird (unmöglich, aber stellen wir es uns mal vor), was macht die Polizei mit ihm, der Phaser ist ja keine bekannte und im Gesetz erwähnte Waffe.


      Kol'od baLevav penimah, nefesh yehudi homiah. Ulfatei mizrach kadima, ayin leTzion zofia.
      Kol'od avda tikvatenu, haTikvah bat shnot alpayim. "Lihyot am hofshi be Arazenu, Eretz Tzion vYerushalayim."

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        Was Gewalt angeht...ich wende normalerweise keine Gewalt an, aber wenn mich jemand völlig aus der Rage bringt, bin ich durchaus mit B'Elanna zu vergleichen, wenn die Carey die Nase bricht.
        And when I say, you have received the Holy Spirit within you, you won't need any medicine. You won't need a band-aid. You won't need your beer. He will be that medicine, he will be that band-aid, he will be that beer. Can I get an Amen?
        -Tiffany "Pennsatucky" Doggett ♥
        "Unsere Begegnung war kein Zufall. Nichts geschieht zufällig."
        -Qui-Gon Jinn

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          Ich wende auch keine Gewalt an, außer wenn ich mich selbst verteidigen muss. Eine gewalttätige Reaktion bringt viele Probleme mit sich. Wenn
          man auf verbale oder physische Angriffe nicht reagiert, erledigt sich der Konflikt meistens schneller, so meine Erfahrung.


          Kol'od baLevav penimah, nefesh yehudi homiah. Ulfatei mizrach kadima, ayin leTzion zofia.
          Kol'od avda tikvatenu, haTikvah bat shnot alpayim. "Lihyot am hofshi be Arazenu, Eretz Tzion vYerushalayim."

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            Zitat von Julius Caesar
            es wurden schon klingonenwaffen konfisziert, von der polizei.
            aber im großen und ganzen glaub ich nicht, dass trekkies gewalttätig sind.


            ~ j. caesar ~

            Könntest du mir diese Waffen einmal benennen. Und wurden diese Waffen bei einem Minderjährigen sichergestellt? In welchem Staat passierte das?

            @ Nox, wenn es einen funktionierenden Phaser geben würde, würde die Polizei und das Waffengesetz ihn sicherlich kennen und dann würden die Bestimmungen des Waffengesetzes auf diesen Phaser Anwendung finden.

            @ DepaBillaba - gut gebrüllt Löwin -
            Als Gott die Welt erschuf, schickte er drei Lichter. Ein kleines für die Nacht, ein großes für den Tag, aber das schönste Licht legte er in Biancas Augen! - Als Sarah geboren wurde, war es ein regnerischer Tag, doch es regnete nicht wirklich, es war der Himmel, der weinte, weil er seinen schönsten Stern verloren hatte! - Als Emily geboren wurde, kamen alle Engel zusammen und streuten Mondstaub in ihr Haar und das Licht der Sterne in ihre wunderschönen Augen! Leonies Augen spiegeln das Blau des Meeres wieder und funkeln wie die Sterne am Nachthimmel!

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              Zitat von Nox
              Nur eine kurze theoretische Zwischenfrage: Wenn jemand mit einem funktionierenden Phaser gesehen wird (unmöglich, aber stellen wir es uns mal vor), was macht die Polizei mit ihm, der Phaser ist ja keine bekannte und im Gesetz erwähnte Waffe.


              Ich würde sagen, der Typ komt in U-Haft und der Phaser wird vom Bundesnachrichtendiesnt konfiziert...

              Ich glaube, es waren aber eher Schwerter und Messer gemeint.
              Coming soon...
              Your reality was declared a blasphemy against the Spheres of Heaven.
              For we are the Concordat of the First Dawn.
              And with our verdict, your destruction is begun.

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                Also ich gehe mal davon aus, bei der konfiszierten Waffe, wird es sich um ein Batleh gehandelt haben. Dieses hatten schon vor gut zwölf Jahren, bei meiner ersten Con, einige mit dabei. Wenn man Star Trek nicht kennt und als Polizist jemandem mit einem solchen begegnet, kriegt man sicherlich Stielaugen.
                Da kann ich mir schon vorstellen, das man die Waffe einzieht und den seltsam aussehenden Fremden mit den starken Stirnwülsten mit Zwangsjacke abführt und beginnt an der Evolutionstheorie zu zweifeln.
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                "Not born. SHIT into existence." - Noman the Golgothan
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                Norman Mailer

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                  Zitat von peterpan
                  @ DepaBillaba - gut gebrüllt Löwin -
                  Tjaaa...das ist noch ein Weg, den ein Jedi gehen darf, aber aggressiver als B'Elanna geht bei mir als ziemlich spirituelles Mitglied des Rates eh nicht.
                  And when I say, you have received the Holy Spirit within you, you won't need any medicine. You won't need a band-aid. You won't need your beer. He will be that medicine, he will be that band-aid, he will be that beer. Can I get an Amen?
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                    Zitat von peterpan
                    Könntest du mir diese Waffen einmal benennen. Und wurden diese Waffen bei einem Minderjährigen sichergestellt? In welchem Staat passierte das?
                    Zitat von Tordal
                    Also ich gehe mal davon aus, bei der konfiszierten Waffe, wird es sich um ein Batleh gehandelt haben. Dieses hatten schon vor gut zwölf Jahren, bei meiner ersten Con, einige mit dabei. Wenn man Star Trek nicht kennt und als Polizist jemandem mit einem solchen begegnet, kriegt man sicherlich Stielaugen.
                    Da kann ich mir schon vorstellen, das man die Waffe einzieht und den seltsam aussehenden Fremden mit den starken Stirnwülsten mit Zwangsjacke abführt und beginnt an der Evolutionstheorie zu zweifeln.
                    ja, es handelte sich um batleh, aber auch um div. dolche und messer. ich hab das vor ungefähr 3 monaten mal gehört, dass die polizei alle besitzer dazu aufgerufen hat, ihre klingonenwaffen freiwillig abzuliefern. dann kommen sie auch straffrei davon. wenn aber nach einer bstimmten frist noch bei irgendjemanden solchde waffen sichergestellt werden können, muss man mit einer anzeige oder ähnlichem rechnen. ob das jetzt in deutschland oder österreich war, weiß ich nicht mehr.


                    ~ j. caesar ~
                    Möge der Glanz seines Schattens auf euch fallen!
                    Lexx

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                      Nach dem seit 1. April 2003 bundesweit geltenden Waffenrecht sind bestimmte Messer und Wurfsterne generell verboten. Das bedeutet, dass schon deren Erwerb oder deren bloßer Besitz nicht erlaubt sind. Ab dem 1. September droht dafür eine Gefängnisstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe.

                      Das Gilt für folgende Waffen:

                      -Pumpgun (Vorderschaftrepetierflinte) mit Pistolengriff

                      -Butterflymesser (Faltmesser mit zweigeteilten, schwenkbaren Griffen)

                      -Faustmesser (Messer, mit einem quer zur feststehenden Klinge verlaufenden Griff, die bestimmungsgemäß in der geschlossenen Faust geführt oder eingesetzt werden)

                      -Wurfsterne (sternförmige Scheiben, die nach ihrer Beschaffenheit und Handhabung zum Wurf auf ein Ziel bestimmt und geeignet sind, die Gesundheit zu beschädigen)

                      -alle Fallmesser (Messer, deren Klingen beim Lösen einer Sperrvorrichtung durch ihre Schwerkraft oder durch eine Schleuderbewegung aus dem Griff hervorschnellen und selbsttätig oder beim Loslassen der Sperrvorrichtung festgestellt werden) egal wie lang die Klinge ist oder ob die Klinge vorne oder seitlich herausspringt

                      -Springmesser, bei denen die Klinge nach vorne rausschnellt, (Springmesser sind Messer, deren Klingen auf Knopf- oder Hebeldruck hervorschnellen und hier durch festgestellt werden können) oder bei denen die Klinge seitlich herausspringt und deren Klinge länger als 8,5 cm ist, oder deren Klinge in der Mitte nicht mindestens 20% ihrer Länge aufweist oder deren Klinge zweiseitig geschliffen sind oder deren Klinge keinen durchgehenden Rücken hat

                      -Elektroschockgeräte (Gegenstände, die unter Ausnutzung einer anderen als mechanischer Energie Verletzungen beibringen, sofern sie nicht mit einem amtlichen Prüfzeichen versehen sind)

                      -Armbrust (gilt nunmehr als Waffe und darf nur von Personen ab 18 Jahren erworben und geführt werden)
                      Star Trek 1966-1991
                      Wiedergeburt von Star Trek 2009
                      Resistance is futile - STXI is fantastic

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                        Zitat von Julius Caesar:
                        ja, es handelte sich um batleh, aber auch um div. dolche und messer. ich hab das vor ungefähr 3 monaten mal gehört, dass die polizei alle besitzer dazu aufgerufen hat, ihre klingonenwaffen freiwillig abzuliefern. dann kommen sie auch straffrei davon. wenn aber nach einer bstimmten frist noch bei irgendjemanden solchde waffen sichergestellt werden können, muss man mit einer anzeige oder ähnlichem rechnen. ob das jetzt in deutschland oder österreich war, weiß ich nicht mehr.
                        Weder Bathleh, noch die mir bekannten Klingonendolche sind in der Bundesrepublik Deutschland IMHO verboten.

                        Da hier offensichtlich zum bundesdeutschen Waffengesetz, wohl noch Unklarheiten herrschen, werde ich nachfolgend versuchen, euch ein wenig Klarheit zu verschaffen.

                        Nach § 1 II WaffG sind Waffen:

                        1. Schusswaffen oder ihnen gleichgestellte Gegenstände und

                        2. tragbare Gegenstände

                        a) die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen;

                        b) die ohne dazu bestimmt zu sein, insbesondere wegen ihrer Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungsweise geeignet sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, und die in diesem Gesetz genannt sind.



                        In der Anlage 1 zu § 1 IV WaffG sind die Begriffe näher bestimmt.



                        Die tragbaren Gegenstände nach § 1 II Nr. 2 Buchstabe a) WaffG sind ebenfalls in der vorgenannten Anlage näher erläutert.

                        Gleiches gilt für die tragbaren Gegenstände im Sinne des § 1 II Nr. 2 Buchstabe b) WaffG.

                        Die meisten hier haben Messer. Also werde ich versuchen, die gesetzliche Problematik nachstehend zu verdeutlichen:

                        Es gilt der Grundsatz, dass alle Messer erlaubt sind, die nicht ausdrücklich verboten sind. Für Messer, die nicht dem Waffengesetz unterliegen, gibt es keinerlei Einschränkungen. Solche Messer sind Werkzeuge, mit denen man (juristisch betrachtet) umgehen kann wie mit einem Hammer oder Schraubenzieher. Man darf sie kaufen und besitzen und sie überall hin mitnehmen (wenn auch nicht in ein Flugzeug). Das gilt z. B. für alle Küchenmesser, aber auch für alle anderen Messer, sofern sie nicht als Waffe gelten. Dabei sind nur diejenigen Messer und Blankwaffen, die das Gesetz ausdrücklich benennt, als Waffe eingestuft.

                        Dass entscheidende Kriterium, wann ein Messer eine Waffe ist, ist seine Zweckbestimmung. Dass man z. B. jedes Küchenmesser als Waffe verwenden kann, spielt für die Erfassung durch das Waffengesetz keine Rolle, weil es nicht der ursprüngliche Zweck des Küchenmessers war. Ein Bajonett z. B. ist als Kriegswaffe zum Einsatz gegen Menschen gedacht und ist damit eine Waffe. Eine Machete hingegen ist keine Waffe, weil sie zum freischlagen von Dickicht bestimmt ist.

                        Nur weil ein Messer als Waffe eingestuft wurde, heißt es noch lange nicht, dass es auch verboten ist. Klassische Hieb- und Stoßwaffen, wie Säbel und Degen, sind nicht verboten, unterliegen aber einer Altersbeschränkung. Solche Gegenstände dürfen nur an Personen ab 18 Jahren verkauft oder diesen überlassen werden. Das gleiche gilt für Messer mit beidseitig scharf geschliffener Klinge.Das Mindestalter der Volljährigkeit gilt auch für legale Springmesser.

                        Eine Begrenzung der Klingenlänge gibt es nur bei legalen Springmessern. Legale Springmesser sind Messer, wenn
                        • die Klinge seitlich aus dem Griff herausspringt (nicht vorne)
                        • der aus dem Griff stehende Teil der Klinge höchstens 8,5 cm lang ist
                        • die Klinge in der Mitte eine Breite aufweist, die mindestens 20 % der Klingenlänge entspricht
                        • die Klinge nicht zweiseitig geschliffen ist
                        • die Klinge einen durchgehenden Rücken hat.

                        Bei allen anderen Messern, auch bei denjenigen, die als Waffe eingestuft sind, z. B. Dolche, gibt es keine Begrenzung der Klingenlänge.

                        Verboten sind folgende Messer:
                        • Alle Fallmesser
                        • Springmesser, sofern sie nicht legal sind
                        • Faustmesser
                        • Faltmesser.

                        Messer, die als verbotener Gegenstand eingestuft sind, darf man nicht besitzen. Ein Verstoß hiergegen ist eine Straftat. Eine Ausnahme gilt nur für diejenigen, die eine Ausnahmegenehmigung vom Bundeskriminalamt für eine kulthistorisch bedeutsame Sammlung haben.

                        Grundsätzlich darf man alle Messer auch in der Öffentlichkeit führen, also zugriffsbereit bei sich haben, außer das Waffen bei öffentlichen Vergnügungen, Volksfesten, Sportveranstaltungen, Messen, Ausstellungen, Märkten oder ähnlichen öffentlichen Ausstellungen nicht geführt werden dürfen, vgl. § 42 WaffG. Als Veranstaltungen im Sinne von § 42 WaffG gilt nicht die allabendliche Party in der Dorf-Disco. Man dürfte also ein Wikingerschwert mit in die Kneipe nehmen, obwohl es eine Waffe ist, weil die Kneipe keine öffentliche Vergnügung ist. Ich empfehle aber auf entsprechende Hausordnungen zu achten (Hausrecht).

                        Wie man ein Messer bei sich führt, ist dem Gesetzgeber völlig egal.

                        Aufbewahrungsvorschriften gelten nur für Messer, die als Waffen eingestuft sind, vgl. § 36 WaffG.


                        Der Polizeibeamte vor Ort stellt sicher oder beschlagnahmt, nicht mehr und nicht weniger, sowohl nach den geltenden verwaltungsrechtlichen Vorschriften, als auch nach den Normen des Strafrechts und des Nebenstrafrechts!

                        Unter Einziehung verstehe ich die mögliche Rechtsfolge einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit, durch die das Eigentum an einem Gegenstand mit Rechtskraft der zugrunde liegenden Entscheidung auf den Staat übergeht.

                        Die Einziehung soll bewirken, dass z. B. ein Gegenstand sich nicht mehr im illegalen Besiz befindet bzw. ein weiterer Umgang damit unterbunden wird. Eine Einziehung ist hier nur durch einen Richter durch Beschluss oder Urteil möglich. Staatsanwälte und ihre Ermittlungspersonen können derartige Gegenstände jedoch bei Gefahr in Verzug zur Vorbereitung der Einziehung beschlagnahmen.

                        Die Einziehung ist für das Strafverfahren in den §§ 74 ff. StGB, für das Ordnungswidrigkeitenverfahren in den §§ 22 ff. OWiG geregelt.

                        Beschlagnahme ist die Sicherstellung eines Gegenstandes gegen den Willen des bisherigen Gewahrsamsinhabers, §§ 33 StGB, 94 II StPO. Die Beschlagnahme im Strafprozess muss durch den Richter angeordnet werden. Bei Gefahr in Verzug sind die Staatsanwaltschaft und deren Ermittlungspersonen berechtigt, die Beschlagnahme anzuordnen (§ 98 ff. StPO).

                        Der Begriff der Sicherstellung wird sowohl im besonderen Verwaltungsrecht (Polizei- und Ordnungsrecht), als auch im Strafprozessrecht verwendet. Unter Sicherstellung verstehe ich die Begründung von amtlichem Gewahrsam an einer Sache. Sicherstellungen im Rahmen der Strafverfolgung haben sich an den Vorschiften der StPO zu orientieren.

                        Durch die Sicherstellung entsteht ein öffentlich-rechtliches Verwahrungsverhältnis, dessen Kosten der Verantwortliche zu tragen hat.

                        Das Polizeigesetz von Baden-Würtemberg verwendet in § 34 den Begriff der Einziehung im verwaltungsrechtlichen Sinne. Hiernach darf die Polizeibehörde, nicht der Polizist vor Ort, einziehen, wenn die Voraussetzungen der Einziehung gegeben sind.

                        Das Polizeigesetz von Rheinland-Pfalz erlaubt Polizisten die Sicherstellung, § 22. Im Bremischen Polizeigesetz ist in § 23 geregelt, dass Polizisten sicherstellen dürfen und sichergestellte Sachen in Verwahrung zu nehmen sind. Auch das Saarländische Polizeigesetz spricht davon, dass Polizisten sicherstellen dürfen, § 21 SPOLG. Wie oben schon erwähnt, dürfen Polizisten auch in Nordrhein-Westfalen nur sicherstellen, § 43. Aufgrund des Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dürfen auch Hamburger Polizisten sicherstellen, § 14. Auch Hessens Polizisten dürfen nicht einziehen. Sie dürfen sicherstellen, § 40 HSOG vom 26.06.1990 in der Fassung vom 14.01.2005. Auch die Polizisten Brandenburgs dürfen nur sicherstellen, § 25 BbgPolG vom 19.03.1996 in der Änderungsfassung vom 29.06.2004. Im Sicherheits- und Ordnungsgesetz von Mecklenburg-Vorpommern (SOG M-V) vom 25.03.1998, in der Fassung vom 29.05.2004 heisst es in § 61 I: Eine Sache kann nur sichergestellt werden. Weder Berliner Polizeibehörden, noch Berliner Polizisten dürfen einziehen. Sie dürfen nur sicherstellen, § 38 ASOG vom 14.04.1992 in der Fassung vom 10.02.2003.

                        Im Gesetz über die Bundespolizei in der Fassung vom 21.06.2005 ist geregelt, dass der Bundespolizist nur sicherstellen darf, § 47.

                        Andere Gesetze, die den Begriff Einziehung verwenden, lasse ich jetzt mal außen vor, z. b. BGB, BVerfGG, VereinsG, JGG, WaffG, WiStG, ZPO, VVG, ZVG, InsO und so weiter und so fort ...

                        Abschließend möchte ich noch auf ein interessantes Arbeitsheft des Jugendamtes der Stadt Essen verweisen.

                        Als Gott die Welt erschuf, schickte er drei Lichter. Ein kleines für die Nacht, ein großes für den Tag, aber das schönste Licht legte er in Biancas Augen! - Als Sarah geboren wurde, war es ein regnerischer Tag, doch es regnete nicht wirklich, es war der Himmel, der weinte, weil er seinen schönsten Stern verloren hatte! - Als Emily geboren wurde, kamen alle Engel zusammen und streuten Mondstaub in ihr Haar und das Licht der Sterne in ihre wunderschönen Augen! Leonies Augen spiegeln das Blau des Meeres wieder und funkeln wie die Sterne am Nachthimmel!

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                          @peterpan


                          Da ist aber wer in seinem Element. Aber es dürfte diesbezüglich jetzt bestimmt keine Unklarheiten mehr geben.
                          "Not born. SHIT into existence." - Noman the Golgothan
                          "Man schicke dem Substantiv zwanzig Adjektive voraus, und niemand wird merken, daß man einen Haufen Kot beschreibt. Adjektive wirken wie eine Nebelbank."
                          Norman Mailer

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                            Gelernt ist gelernt. Und falls dennoch jemand eine Nachfrage haben sollte, dann bitte fragen, wenn sie für die Allgemeinheit interessant sein könnte.
                            Als Gott die Welt erschuf, schickte er drei Lichter. Ein kleines für die Nacht, ein großes für den Tag, aber das schönste Licht legte er in Biancas Augen! - Als Sarah geboren wurde, war es ein regnerischer Tag, doch es regnete nicht wirklich, es war der Himmel, der weinte, weil er seinen schönsten Stern verloren hatte! - Als Emily geboren wurde, kamen alle Engel zusammen und streuten Mondstaub in ihr Haar und das Licht der Sterne in ihre wunderschönen Augen! Leonies Augen spiegeln das Blau des Meeres wieder und funkeln wie die Sterne am Nachthimmel!

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                              Zitat von peterpan
                              Und falls dennoch jemand eine Nachfrage haben sollte, dann bitte fragen, wenn sie für die Allgemeinheit interessant sein könnte.
                              Welche Fragen - zumindest zu diesem Thema - sollten nach dem "Aufsatz" jetzt noch offen sein? Tordal hat Recht: Da war wohl jemand in seinem Element! Aber gut, es waren ein paar interessante Infos dabei!!!
                              "So wie Du bist, so wie du bist, so und nicht anders sollst du sein. So wie du bist, so wie du bist, so bist du für mich der Sonnenschein." (Rolf Zuckowski) ... wenn Kinder an sich selbst zweifeln, kann dieser Songtext Eltern die richtige Anleitung bieten, damit umzugehen und Kindern in dieser Situation Selbstvertrauen und Liebe zu geben! "Was Du nicht willst, das man Dir tu', das füg' auch keinem andern zu." (Einfachste kindliche Weisheit, die ich stets zu beherzigen versuche ...)

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                                hm, aber an solchen gesetzesauszügen kann man aber wieder gut sehen das unser gesetz nicht mehr soviel mehr mit dem eigentlichen begriff "recht" zu tun hat.

                                aber by the way,... ich finde es faszinierend wenn ich mit einem schottischen Claymore Schwert rumrennen darf aber ein fall messer nicht benutzen darf,... naja, von der logik her nicht wirklich nachzuvollziehen.

                                meine, eine claymore hatte früher auch nur einen sinn gehabt,... krieg, mord.


                                ALSO NICHT DAS ICH MIT MESSERN RUM RENNEN WILL!!! Mich irritiert nur die Logik dahinter,... aber wie alles in unserer Bananenrepublik, alles ist irgendwie Murks.

                                But well,... ich geh mir jetzt mal ein Bathlet holen und schlappe damit in die Disco! He he. Mal sehen was der Türsteher ein Gesicht macht,...

                                Kommentar

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