Ja, welchen Grund sollte es denn sonst geben? Die haben das ja wohl kaum absichtlich vergessen und wenn die jetzt behaupten, das habe irgenwelche lizenzrechtliche Gründe gehabt, dann ist das doch recht durchschaubar.
Aber einen gerichtstauglichen Beweis kann ich nicht liefern.
endar
Aber einen gerichtstauglichen Beweis kann ich nicht liefern.
endar
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