1. Am besten wird hier ganz schnell wieder zum Thema zurückgefunden.
2. Für die Akten: Groß- und Kleinschreibung sind durchaus nicht belanglos, sondern Bestandteil dessen, was wie unter einem "bestimmten sprachlichen Niveau" (§4) verstehen. Das Gleiche gilt für eine Zeichensetzung, die dem Leser nicht dadurch unzumutbare Verständnisschwierigkeiten bereitet, dass sie die Struktur des Beitrags undurchsichtig werden lässt.
2. Für die Akten: Groß- und Kleinschreibung sind durchaus nicht belanglos, sondern Bestandteil dessen, was wie unter einem "bestimmten sprachlichen Niveau" (§4) verstehen. Das Gleiche gilt für eine Zeichensetzung, die dem Leser nicht dadurch unzumutbare Verständnisschwierigkeiten bereitet, dass sie die Struktur des Beitrags undurchsichtig werden lässt.
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