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    Handyreparatur

    Moin Leute,

    dumme Frage:

    Ich hatte mein Handy zur Reparatur bei einem Dienstleister vom Hersteller (Nokia) eingesandt. Nach einigem Hin und Her haben die es auch geschafft den Fehler zu beheben. Es war ein simpler techn. Defekt. Diese I****** haben es jedenfalls noch für nötig befunden mir die neueste Software vom Symbian aufzuspielen. Abgesehen davon, dass nun alle Daten hin sind, ist die neue Software auch suboptimal. Sie ist optisch unansprechender, funktionell nerviger und alles in allem einfach nur unattraktiver als meine alte Software. Nur weigert sich der Hersteller nun, mein Handy auf das alte System zurück zu patchen. Und die Reparatur mußte ich auch selbst zahlen, trotz Garantiezeit da es ein mech. Defekt war und der nicht in der Garantie abgedeckt ist. Ich bin grad recht angep**** von dem Laden.
    Habt ihr Erfahrungen mit Reparaturen eurer Mobiltelefone? Krieg ich irgendwie meine alte Software wieder und wenn nicht - kann ich das als Sachbeschädigung werten und zur Anzeige bringen? Speziell hier §303a (unberechtigte Datenlöschung / Änderung) und 202a (unberechtigter Zugriff auf private und gesicherte Daten).
    Zuletzt geändert von ThorKonnat; 25.03.2013, 13:32.
    Ihr müsst uns nicht fürchten, es sei denn, Eure Herzen sind nicht rein. Ihr seid Abschaum, der Jagd auf Unschuldige macht.
    Ich verspreche Euch, Ihr könnt euch nicht ewig vor der leeren Dunkelheit verstecken.
    Denn wir werden Euch zur Strecke bringen, wie die räudigen Tiere die Ihr seid.
    und Euch in die tiefsten Abgründe der Hölle verbannen

    #2
    Zur Garantie: wenn der entsprechende Defekt von der Garantie nicht abgedeckt ist hast du leider Pech. Da kann man nicht viel machen.

    Zur Datenlöschung: wenn Nokia von dir keine Erlaubnis zum Update der Handysoftware erhalten hat (evtl. Kleingedrucktes) sollte eine Anzeige nach § 303a StGB möglich sein. Für Näheres würde ich die zuständige Fachdienststelle der Polizei fragen. Wo kommst du denn her?

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      #3
      Aus Dessau.
      Und nein die hatten keinen Auftrag und keine Erlaubnis an meiner Software rumzupfuschen. In deren AGB gibts einen Absatz, dass die keine Haftung übernehmen wenn "unter Umständen" bei der Reparatur Daten verloren gehen. Da aber ein Softwareabdate ja eigentlich kein Datenverlust ist und außerdem mit Vorsatz (sozusagen) durchgeführt wurde geh ich mal von aus, dass das nicht gilt.
      Wie schätzt du die Erfolgschancen ein? Ich mein es ist ja nu nicht grad das ultimative Böse an sich, aber ärgerlich ist es halt doch.
      Ihr müsst uns nicht fürchten, es sei denn, Eure Herzen sind nicht rein. Ihr seid Abschaum, der Jagd auf Unschuldige macht.
      Ich verspreche Euch, Ihr könnt euch nicht ewig vor der leeren Dunkelheit verstecken.
      Denn wir werden Euch zur Strecke bringen, wie die räudigen Tiere die Ihr seid.
      und Euch in die tiefsten Abgründe der Hölle verbannen

      Kommentar


        #4
        Zitat von ThorKonnat Beitrag anzeigen
        Wie schätzt du die Erfolgschancen ein? Ich mein es ist ja nu nicht grad das ultimative Böse an sich, aber ärgerlich ist es halt doch.

        Das kann ich dir nicht sagen. Das hängt vom Sachbearbeiter, dem Staatsanwalt und unter Umständen dem Richter ab. Auf Hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand.


        Wie gesagt, auf deiner Polizeiwache nach den Kontaktdaten der zuständigen Fachdienststelle fragen und dort den Sachverhalt schildern. Dann weißt du mehr.

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