Eine reine Frauenquote wäre wahrscheinlich diskriminierend und damit nicht verfassungskonform.
Das neue Gesetz ist aber keine Frauenquote. Der Gesetzestext lautet:
"müssen ab dem 1. Januar 2016 mindestens 30 Prozent der durch den Bund zu bestimmenden Mitglieder Frauen und mindestens 30 Prozent Männer sein."
Das Gesetz legt eine Mindestquote für beide Geschlechter fest. Und damit ist es in Ordnung.
Das neue Gesetz ist aber keine Frauenquote. Der Gesetzestext lautet:
"müssen ab dem 1. Januar 2016 mindestens 30 Prozent der durch den Bund zu bestimmenden Mitglieder Frauen und mindestens 30 Prozent Männer sein."
Das Gesetz legt eine Mindestquote für beide Geschlechter fest. Und damit ist es in Ordnung.
Kommentar