Naja, man wird sehen, was dabei rauskommt. Rein referierende Informationen aus Handbüchern müssen nicht zwingend zitiert werden. Angenehm ist das natürlich trotzdem wohl kaum.
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Keine Ankündigung bisher.
KT & Friends - Plagiatsvorwürfe bei Doktorarbeiten
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Gast
Inzwischen will nun wohl erstmals ein direkt Geschädigter den Superbaron anzeigen: Plagiatsaffre - CSU macht Druck auf Guttenberg - Politik - sueddeutsche.de
Wenn das stimmt, wird es wirklich eng für Karl-Theo, denn dann kann die Staatsanwaltschaft sich nicht mehr wegen angeblichen mangelnden öffentlichen Interesses herauswinden.
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Interessant, dass nun auch Merkel und CSUler sich nun, wie soll man sagen, "kritisch" bzw mahnend melden, hätte man nicht vermuten können.
Und da steht auch, dass nun ein erstes Plagiatsopfer klagen würde wollen. Aber was laufen dann momentan für Anzeigen?Die Grenzenlose Freiheit Einzelner Bedeutet Stets Die Begrenzung Der Freiheit Vieler!
Willkommen in der DDR - Demokratischen Diktatur der Reichen
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Ich bin ja juristisch ungebildet ,deshalb muss ich jetzt mal "dumm" fragen,wo denn der Unterschied im "öffentlichen Intresse" liegt (und vor allem wer das festlegt was öffentliches Intresse ist) zwischen einem Guttenberg der sich offensichtlich Amt,Würden und daraus folgernd auch einiges an Kohle "erschlichen" hat und einem Ladendieb der wegen eines "Schadens" von 12,80€ vorm Richter erscheinen muss??
Letzters ist im "öffentlichen" Intresse,aber was der Theo so treibt nicht (solange sich kein "geschädigter" meldet) ???.>ACHTUNG, freilaufender "Linker Gutmensch"! VORSICHT BISSIG!<
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Das "öffentliche Interesse" bestimmt die Staatsanwaltschaft bzw. der Generalstaatsanwalt als vorgesetzte Behörde. Und da die Generalstaatsanwaltschaften dem Justizminister unterstellt sind und das ganze in Bayern stattfindet... Bei den 12.50 € greift die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung, allerdings muss man da auch wohl kaum vor den Richter, das wird dann doch eher mit einem Bußgeld wegen Geringfügigkeit eingestellt. Ob bei der Gutti-Sache auf wegen Geringfügigkeit eingestellt werden würde oder ob einfach die Vorermittlungen angebrochen werden würden, weiß ich aber auch nicht, jedenfalls geht das nicht mehr so leicht, wenn ein Geschädigter Anzeige erstattet.Republicans hate ducklings!
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Zitat von endar Beitrag anzeigenDas "öffentliche Interesse" bestimmt die Staatsanwaltschaft bzw. der Generalstaatsanwalt als vorgesetzte Behörde. Und da die Generalstaatsanwaltschaften dem Justizminister unterstellt sind und das ganze in Bayern stattfindet... Bei den 12.50 € greift die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung, allerdings muss man da auch wohl kaum vor den Richter, das wird dann doch eher mit einem Bußgeld wegen Geringfügigkeit eingestellt. Ob bei der Gutti-Sache auf wegen Geringfügigkeit eingestellt werden würde oder ob einfach die Vorermittlungen angebrochen werden würden, weiß ich aber auch nicht, jedenfalls geht das nicht mehr so leicht, wenn ein Geschädigter Anzeige erstattet.
Muss ich als "Nichtjurist" jetzt zwar nicht verstehen aber wohl so hinnehmen.>ACHTUNG, freilaufender "Linker Gutmensch"! VORSICHT BISSIG!<
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Wenn eine Anzeige eines Geschädigten vorliegt, dann gilt das "öffentliche Interesse" nicht mehr nur allein, dann geht es auch um den Schaden des Geschädigten. Natürlich kann dann trotzdem noch eingestellt werden.
"Öffentliches Interesse" und "Einstellen wegen Geringfügigkeit" gibt es, damit die StAs nicht wegen jedem Mist bzw. wegen jeder Bagatelle lange rumermitteln und die Gerichte bemühen, sondern die Spreu vom Weizen (des Verbrechens ) trennen. Im "öffentlichen Interesse" der Staatsanwaltschaft liegt die Aufrechterhaltung der Rechtsordnung.
Und wenn bei der Diss von Gutti kein tatsächlicher Schaden an der Rechtsordnung nachweisbar ist, dann kann durchaus sagen, dass hier kein öffentliches Interesse vorliegt. Wenn aber nun Herr Meyer kommt und sagt: "Ne, ich bin hier voll geschädigt, Leute", dann muss die StA das wahrnehmen. Es sei denn, der Schaden, denn Herr Meyer erlitten hat, ist zu gering.
Das ist doch ganz einfach.
Republicans hate ducklings!
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Zitat von endar Beitrag anzeigenWenn eine Anzeige eines Geschädigten vorliegt, dann gilt das "öffentliche Interesse" nicht mehr nur allein, dann geht es auch um den Schaden des Geschädigten. Natürlich kann dann trotzdem noch eingestellt werden.
"Öffentliches Interesse" und "Einstellen wegen Geringfügigkeit" gibt es, damit die StAs nicht wegen jedem Mist bzw. wegen jeder Bagatelle lange rumermitteln und die Gerichte bemühen, sondern die Spreu vom Weizen (des Verbrechens ) trennen. Im "öffentlichen Interesse" der Staatsanwaltschaft liegt die Aufrechterhaltung der Rechtsordnung.
Und wenn bei der Diss von Gutti kein tatsächlicher Schaden an der Rechtsordnung nachweisbar ist, dann kann durchaus sagen, dass hier kein öffentliches Interesse vorliegt. Wenn aber nun Herr Meyer kommt und sagt: "Ne, ich bin hier voll geschädigt, Leute", dann muss die StA das wahrnehmen. Es sei denn, der Schaden, denn Herr Meyer erlitten hat, ist zu gering.
Das ist doch ganz einfach..>ACHTUNG, freilaufender "Linker Gutmensch"! VORSICHT BISSIG!<
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Woher soll ich das wissen? Es ist ja nichtmal bekannt, wer sich da gemeldet hat, wie das im Detail begründet ist und wie sich die Staatsanwaltschaft dazu stellen wird.
Ich vermute aber, dass sich jetzt noch mehrere seiner Plagiatsopfer dieser Anzeige anschließen bzw. Anzeige erstatten werden. Die erste Anzeige kam ja jetzt auch erst, nachdem die Meldung rumging, die StA wolle einstellen.
edit: wahrscheinlich wird die Höhe des Schadens von Frau Koch-Mehrin geschätzt. [wahrscheinlich 6.000 €]Republicans hate ducklings!
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Guttenberg stimmt jetzt der Veröffentlichung des Kommissionsberichts zu:
KARL THEODOR FREIHERR ZU GUTTENBERG ZWEITE KOMMISSION DER UNIVERSITÄT BAYREUTH PRESSEMITTEILUNG VON RECHTSANWALT ALEXANDER GRAF VON KALCKREUTH UND RECHTSANWALT DR KLAUS LEIPOLD :: AD HOC NEWS
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Jetzt ist auch offiziell, was sowieso jeder von Anfang an gewusst hat:
Uni Bayreuth: Guttenberg hat absichtlich getäuscht | tagesschau.de
Na endlich!
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Mich macht das eher traurig und nachdenklich. Da schien es doch mal wieder einen integeren jungen Politiker zu geben, der sein eigenes Ding macht, gleichgültig was die anderen davon halten. Dass der sich nun als mutwilliger Titelklauer entblößt, reißt ein tiefes Loch in die Glaubwürdigkeit von Politikern.
Im Herzen bin ich Sozialdemokrat, denke ich, doch weder in den SPD noch sonstwo sehe ich derzeit einen hoffnungsvollen Zukunftsträger. Herr zu Guttenberg hätte ein solcher sein können, wäre er offener mit dem Thema umgegangen.
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Zitat von Ladek Beitrag anzeigenDa schien es doch mal wieder einen integeren jungen Politiker zu geben, der sein eigenes Ding macht, gleichgültig was die anderen davon halten.
Wikipedia sagt da: "die Übereinstimmung zwischen idealistischen Werten und der tatsächlichen Lebenspraxis"
Ums mal kurz zusammenzufassen: Das Gegenteil dessen als was Guttenberg entlarvt wurde.
Guttenberg hat stets versucht den Schein von Integrität zu erzeugen (idealistische Werte propagiert). Aber eben nur den Schein, nicht in der Lebenspraxis, nicht in der Geisteshaltung, die für Integrität notwendig ist. Er war ein Schauspieler, der auf seiner öffentlichen Bühne einen integren Mann darstellte.
Herr zu Guttenberg hätte ein solcher sein können, wäre er offener mit dem Thema umgegangen.
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Eigentlich muss jetzt noch bei dem Ausmaß der Abkupferei und der Wichtigkeit der Person das Strafverfahren her.
Leider ist zu bezweifeln, dass die dem CSU-Justizministerium weisungsunterstelle Staatsanwaltschaft von sich aus einen Fall des besonderen öffentlichen Interesses annehmen wird...
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