@Jolly
ja, die (straf)rechtliche Seite koennte noch interessant werden. Aber sicher ist das nicht.
Das mit dem Tricksen selbst ist ja nicht strafbar, nur wenn man (wie vorgeschrieben) ne eidessattliche Erklaerung vorlegt, dass man nur die angegebenen Quellen benutzt hat, etc., und dann dagegen verstoesst, wird es ein Fall fuer den Staatsanwalt.
Aber meines Wissens (Medien) hat Guttenberg das nicht, sondern eine ehrenwoertliche Erklaerung vorgelegt.
Selbst wenn nun die vermeintlichen "Plagiats-Opfer" Strafanzeige stellen (wenn nicht schon teilweise geschehen?), koennte es sein, dass die StA das Ganze wegen des geringen Streitwertes gleich wieder einstellt. Ich erwarte da nicht sehr viel an Reaktion :-(
Dann bliebe nur der Weg der Zivilklage, was aber mit einem Kostenrisiko verbunden ist
ja, die (straf)rechtliche Seite koennte noch interessant werden. Aber sicher ist das nicht.
Das mit dem Tricksen selbst ist ja nicht strafbar, nur wenn man (wie vorgeschrieben) ne eidessattliche Erklaerung vorlegt, dass man nur die angegebenen Quellen benutzt hat, etc., und dann dagegen verstoesst, wird es ein Fall fuer den Staatsanwalt.
Aber meines Wissens (Medien) hat Guttenberg das nicht, sondern eine ehrenwoertliche Erklaerung vorgelegt.
Selbst wenn nun die vermeintlichen "Plagiats-Opfer" Strafanzeige stellen (wenn nicht schon teilweise geschehen?), koennte es sein, dass die StA das Ganze wegen des geringen Streitwertes gleich wieder einstellt. Ich erwarte da nicht sehr viel an Reaktion :-(
Dann bliebe nur der Weg der Zivilklage, was aber mit einem Kostenrisiko verbunden ist
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