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    Zitat von Seether Beitrag anzeigen
    (...)
    Was hast du denn da für eine Promotionsordnung?
    "Reichsminister für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung" = ?
    Republicans hate ducklings!

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      Zitat von endar Beitrag anzeigen
      Was hast du denn da für eine Promotionsordnung?
      "Reichsminister für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung" = ?
      Da steht explizit drüber, dass es sich nicht um eine Promotionsordnung handelt, sondern ich aus dem Gesetz über die Erteilung akademischer Grade von 1937 zitiere, auf das sich i.Ü. auch die Promotionsordnung in § 16 V selber bezieht.

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        Irgendwie würde es mich interessieren, ob sein 1. Staatsexamen wissenschaftlichen Standards entsprach. Aber da ist ja sicher nichts veröffentlicht worden.
        Slawa Ukrajini!

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          Eine einfache Anfrage an die sehr geehrten Moderatoren des Forums. Da wir (fast) alle nicht masochistisch veranlagt sind, könnte sich bitte jemand von den sehr hochgeschätzten Moderatoren (oder auch Admis) erbarmen und auch in diesem Thread den Dr. vor KTzG entfernen? Wenn ich das lese rege ich mich nur auf. Bitte! Nur ein kleiner Druck auf die Taste, doch eine große Linderung meiner geschundenen Seele...
          Wahre Größe basiert auf Details,
          die sie nicht wahrnehmen kann.

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            Zitat von Regel1 Beitrag anzeigen
            Eine einfache Anfrage an die sehr geehrten Moderatoren des Forums. Da wir (fast) alle nicht masochistisch veranlagt sind, könnte sich bitte jemand von den sehr hochgeschätzten Moderatoren (oder auch Admis) erbarmen und auch in diesem Thread den Dr. vor KTzG entfernen? Wenn ich das lese rege ich mich nur auf. Bitte! Nur ein kleiner Druck auf die Taste, doch eine große Linderung meiner geschundenen Seele...
            Als der Thread eröffnet wurde, war er noch Dr.
            Und damals noch zu Recht, laut unserem Rechtssystem.
            Also mal ertragen, was die Vergangenheit nicht ändern kann
            Am Firmament der Greifer gleitet, durch Feld und Wald sein Herrscher schreitet. Sein Herrscher? Nun so scheint es wohl.
            Die Freiheit ists, die beide lieben, doch nur der Vogel kann sie fliegen. So reist in seinem Geiste mit: Der Falkner.

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              Zitat von T`Pau Beitrag anzeigen
              Als der Thread eröffnet wurde, war er noch Dr.
              Und damals noch zu Recht, laut unserem Rechtssystem.
              Also mal ertragen, was die Vergangenheit nicht ändern kann
              Ich versuche stark zu sein... Aber was sehen da meine feuchten Augen - die berühmten Fußnoten (ähm Gänsefüßchen) in einem positiven Kontext. Danke!!!
              Wahre Größe basiert auf Details,
              die sie nicht wahrnehmen kann.

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                Zitat von Thomas W. Riker Beitrag anzeigen
                Irgendwie würde es mich interessieren, ob sein 1. Staatsexamen wissenschaftlichen Standards entsprach. Aber da ist ja sicher nichts veröffentlicht worden.
                Das wird der wohl geschafft haben, denke ich. So ein normaler Studienabschluss ist mit den Anforderungen einer Promotion nicht zu vergleichen.

                @Regel 1: Fußnoten sind das nicht. Fußnoten sind hochgestellte Zahlen, welche die Laufnummer in den Literaturhinweisen mitteilen.

                @Seether: Das Gesetz gilt nicht mehr.
                Hast du mal einen Link zu der Promotionsordnung?
                Republicans hate ducklings!

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                  Zitat von endar Beitrag anzeigen
                  Das wird der wohl geschafft haben, denke ich. So ein normaler Studienabschluss ist mit den Anforderungen einer Promotion nicht zu vergleichen.
                  .
                  Das 1. juristische Staatsexamen ist nen bisschen böser und gemeiner als ne Dissertation, für die man theoretisch unbegrenzt Zeit hat.

                  Edit:

                  Das aktuellste an Promo-Ordnung, das das Internet hergibt (die HP der Uni ist bei mir schwer überlastet, wie´s scheint):



                  Edit edit:

                  Jetzt kann ich auch auf die HP der Uni zurückgreifen;


                  Allerdings steht auch dort der Verweis zu jenem Gesetz.

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                    Zitat von endar Beitrag anzeigen
                    Das wird der wohl geschafft haben, denke ich. So ein normaler Studienabschluss ist mit den Anforderungen einer Promotion nicht zu vergleichen.

                    @Regel 1: Fußnoten sind das nicht. Fußnoten sind hochgestellte Zahlen, welche die Laufnummer in den Literaturhinweisen mitteilen.
                    Ich weiß, aber ich war in dem Moment so gerührt...
                    War es ein Blackout der Freude oder der Stress des Hochgefühls?
                    Ich weiß es nicht mehr...
                    Wahre Größe basiert auf Details,
                    die sie nicht wahrnehmen kann.

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                      Zitat von Seether Beitrag anzeigen
                      Das 1. juristische Staatsexamen ist nen bisschen böser und gemeiner als ne Dissertation, für die man theoretisch unbegrenzt Zeit hat.
                      Ein Examen kann man mit einer Dissertation nicht vergleichen. Ein Examen ist über ein paar Monate ein furchtbarer Stress. Eine Dissertation ist eine über Jahre hinweg zermürbende Arbeit. Die Qualitäten, die gefragt sind, sind völlig andere. Bei einem Examen weißt du, es ist am Tag X auf die eine oder andere Art vorbei. Bei einer Dissertation kommst du - in der Regel mehr als einmal - an den Punkt, zu glauben, das nimmt nie mehr ein Ende.

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                        @Seether: Danke schön.
                        Die Entscheidung bezieht sich auf § 7 Absatz 3 der Promotionsordnung: "Hilfsquellen sind vollständig anzugeben". Der Präsident hat diese Stelle sogar zitiert.
                        Nix mit aufgehobenem Reichsrecht von 1937.

                        Die Promotionsordnung vom August 2010 gilt natürlich nicht, weil sowas nicht rückwirkend angewendet wird.
                        Republicans hate ducklings!

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                          Ja, Chloe, wir sparen uns halt einfach die Frage, was ätzender ist:

                          6 Klausuren in 2 Wochen zu je 5 Stunden zu schreiben, die über deine komplette berufliche Perspektive entscheiden, oder eine Dissertation zu verfassen, die man nach den Meisten PromoOrdnungen in Deutschland in Jura eh nur mit einer Note machen kann, die einen beretis zu faktisch allen von Juristen möglichen Berufen empfiehlt.

                          Edit:

                          Endar, das Verfahren und die Voraussetzunen zum nachträglichen Entzug der Doktorwürde regelt § 16 abschließend; § 7 regelt inhaltliche Anforderungen an die Arbeit, die materiellrechtlich den Entzug der Doktorwürde eben nach § 16 begründen können.

                          Das sind zwei verschiedene Paar Schuhe; du musst den § 16 bitte schon zur Kenntnis nehmen.

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                            Zitat von Seether Beitrag anzeigen
                            Ja, Chloe, wir sparen uns halt einfach die Frage, was ätzender ist:

                            6 Klausuren in 2 Wochen zu je 5 Stunden zu schreiben, die über deine komplette berufliche Perspektive entscheiden, oder eine Dissertation zu verfassen, die man nach den Meisten PromoOrdnungen in Deutschland in Jura eh nur mit einer Note machen kann, die einen beretis zu faktisch allen von Juristen möglichen Berufen empfiehlt.
                            Ich glaube, darüber brauchen wir uns nicht zu streiten. Das muss jeder selber entscheiden, und es kann gut sein, dass bei verschiedenen Leuten die Antwort unterschiedlich ausfällt.

                            Du brauchst mich auch nicht zu belehren, was es heißt, ein Examen zu schreiben. Ich habe selber eines geschrieben und die von dir beschriebene Situation auch hinter mir. Und bei uns am Institut wurden auch nur Leute mit einer Eins vor dem Komma zur Promotion angenommen.

                            Nein, das Examen war sicher kein Vergnügen. Mir selber ging die Diss aber wesentlich mehr an die Substanz.

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                              Zitat von Seether Beitrag anzeigen
                              Ja, Chloe, wir sparen uns halt einfach die Frage, was ätzender ist:

                              6 Klausuren in 2 Wochen zu je 5 Stunden zu schreiben, die über deine komplette berufliche Perspektive entscheiden, oder eine Dissertation zu verfassen, die man nach den Meisten PromoOrdnungen in Deutschland in Jura eh nur mit einer Note machen kann, die einen beretis zu faktisch allen von Juristen möglichen Berufen empfiehlt.
                              Jaja. Glaub es einfach denjenigen, die sowohl ein Studium abgeschlossen und promoviert haben. Du hast ja weder das eine, noch das andere, nicht wahr?
                              Als ich noch studiert habe, habe ich mir das auch ganz puppig vorgestellt. Das böse Erwachen kommt dann.

                              Ich werde da aber nicht weiter drauf eingehen: Mach dein Studium fertig, promoviere und dann reden wir nochmal.

                              Zitat von Seether Beitrag anzeigen
                              Endar, das Verfahren und die Voraussetzunen zum nachträglichen Entzug der Doktorwürde regelt § 16 abschließend; § 7 regelt inhaltliche Anforderungen an die Arbeit, die materiellrechtlich den Entzug der Doktorwürde eben nach § 16 begründen können.

                              Das sind zwei verschiedene Paar Schuhe; du musst den § 16 bitte schon zur Kenntnis nehmen.
                              Ich bin doch wohl in der Lage, inhaltlich einer Pressekonferenz zu folgen, auch wenn diese nur bruchstückhaft von Phoenix übertragen wurde. Schau sie dir doch einfach nochmal an.
                              Republicans hate ducklings!

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                                Ich sehe vor allen Dingen, Endar, dass du offenbar nichtmal die Überschrift des § 16 der PromoOrdnung lesen kannst, dich aber sehr gerne auf eine Pressekonferenz für die Massenmedienlandschaft stützt, die nach deiner eigenen Aussage nur "bruchstückhaft" übertragen wurde.

                                Wen willst du hier eigentlich verschaukeln?

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