Viele Arbeitgeber begehen zur Zeit den Fehler und sprechen für ungeimpfte Mitarbeiter, die Kontakt mit vulnerablen Gruppen haben, ein Betretungsverbot zum 16. März und Kündigungen zum 31. März aus. Das Aussprechen eines Betretungsverbotes erfolgt aber durch die Gesundheitsämter erst nach dem Eingang der Meldung durch die Arbeitgeber an das Gesundheitsamt.
Bei der hohen Belastung der Gesundheitsämter kann es allerdings sehr lange dauern, bis ein Betretungsverbot erfolgt. Entsprechend habe jetzt schon viele RA für Arbeitsrecht viel zu tun, obwohl das Gesetz ja erst in 3 Wochen in Kraft tritt. Dieser Fehler dürfte für viele Arbeitgeber sehr teuer werden.
( Q: RA für Arbeitsrecht Croset, aktuelle Youtubes)
Das Gestz gilt erst mal nur bis zum 31.12.2022. Wer also durch einen anderen Job diese 9 Monate aussitzen kann, könnte, falls das Gesetz nicht verlängert wird, evtl. wieder ungeimpft in seinen Beruf zurück:
Hinweis: Dies ist keine juristische Beratung! Wer von dem Gesetz negativ betroffen ist, sollte Kontakt mit einem RA für Arbeitsrecht aufnehmen.
Bei der hohen Belastung der Gesundheitsämter kann es allerdings sehr lange dauern, bis ein Betretungsverbot erfolgt. Entsprechend habe jetzt schon viele RA für Arbeitsrecht viel zu tun, obwohl das Gesetz ja erst in 3 Wochen in Kraft tritt. Dieser Fehler dürfte für viele Arbeitgeber sehr teuer werden.
( Q: RA für Arbeitsrecht Croset, aktuelle Youtubes)
Das Gestz gilt erst mal nur bis zum 31.12.2022. Wer also durch einen anderen Job diese 9 Monate aussitzen kann, könnte, falls das Gesetz nicht verlängert wird, evtl. wieder ungeimpft in seinen Beruf zurück:
Hinweis: Dies ist keine juristische Beratung! Wer von dem Gesetz negativ betroffen ist, sollte Kontakt mit einem RA für Arbeitsrecht aufnehmen.
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