Zitat von Spocky
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Einschränkungen in der Gastronomie
In der Gastronomie dürfen ab Mittwoch bis 30. März nur noch Speiselokale und Betriebskantinen öffnen - von 6 bis 15 Uhr, wie Söder sagte. Es dürften sich maximal 30 Menschen darin aufhalten, jeweils mit einem Abstand von 1,5 Metern. Später am Tag könnten die Lokale noch Speisen "to go" verkaufen oder ausliefern.
Ausgenommen sind nach Angaben der Staatskanzlei Hotels, soweit ausschließlich Übernachtungsgäste bewirtet werden.
In der Gastronomie dürfen ab Mittwoch bis 30. März nur noch Speiselokale und Betriebskantinen öffnen - von 6 bis 15 Uhr, wie Söder sagte. Es dürften sich maximal 30 Menschen darin aufhalten, jeweils mit einem Abstand von 1,5 Metern. Später am Tag könnten die Lokale noch Speisen "to go" verkaufen oder ausliefern.
Ausgenommen sind nach Angaben der Staatskanzlei Hotels, soweit ausschließlich Übernachtungsgäste bewirtet werden.
Aufgrund der uns vorliegenden Einschränkung öffnen wir unser Restaurant ab morgen von 11.30 - 15.00 unter der Bedingung das der Mindestabstand von 1,5m Eingehalten wird. ab 15.00h schließen wir das Restaurant aber nicht den Straßenverkauf somit kann der Gast/Kunde ab 15.00h alle Speisen ( am besten Telefonisch ) zum mitnehmen ordern.
Weiter folgen verschärfte HACCP Maßnahmen auf freiwilliger Basis die innerbetrieblich eingehalten werden müssen wie das Tragen von Handschuhen. Im Küchenbereich. Im Servicebereich ( Geld etc) Habe ich eine ähnliche Empfehlung herausgegeben. Zum besseren Verständnis lasse ich auch die Empfehlungen von der IHK, DEHOGA und der NGG zunächst erstmal lesen.
z.B
https://www.wuerzburg.ihk.de/coronav...itsschutz.html
Zu rechnen ist allgemein mit weitläufiger Kurzarbeit, Entlassungen sind rechtlich nicht legitim. Das war bereits gestern Abend in hart aber Fair zu sehen. Ich denke wir können eine Existenzangst im beruflichen sinne jedoch mit der richtigen Information bekämpfen. Und ja das schlimmere Virus ist die Angst.
https://www.ngg.net/artikel/2020/cor...issen-sollten/
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