Zitat von newman
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Zitat von Dannyboy
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Zitat von Dannyboy
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Zitat von Dannyboy
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Zitat von Marschall Q
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Zitat von Dannyboy
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Zitat von Dannyboy
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Zitat von Marschall Q
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Zitat von Enas Yorl
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Zitat aus Art. 3 GG:
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Da das Wort Rasse zusammen mit Geschlecht, Sprache, Heimat, Herkunft und religiösen sowie politischen Anschauungen aufgeführt wird, vermittelt hier der Gebrauch, dass es auch verschiedene menschliche Rassen gäbe. Ansonsten ergibt der gesetzliche Text diesbezüglich keinen Sinn.
Zitat von Enas Yorl
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IMHO war zuvor die Volkszugehörigkeit zweitrangig. Bedeutender war da schon eher die Religion (ob Jude oder Christ bspw.).
Zitat von Enas Yorl
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EDIT
Hier noch der Link vom deutschen Bundestag. Dieser sollte das GG in der aktuellen Fassung enthalten: http://www.bundestag.de/dokumente/re...etz/gg_01.html
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