§ 284 II StGB lautet:
"II. Als öffentlich veranstaltet gelten auch Glücksspiele in Vereinen oder geschlossenen Gesellschaften, in denen Glücksspiele gewohnheitsmäßig veranstaltet werden."
Tröndle, Fischer, Strafgesetzbuch, Kommentar, § 284, Rn. 14 lautet auszugsweise:
"...ohne weiteres angenommen beim Spielen in Vereinen und geschlossenen Gesellschaften, in denen Glücksspiele gewohnheitsmäßig (sei es auch in Privaträumen) veranstaltet werden."
ob ich nun poker spiele um geld oder mit meiner oma, mensch ärgere dich nicht,
es gab noch nie anzeigen weil es ja verboten ist.
aber wer will das den jetzt schon wieder kontrolieren?!!
das land hier ist schon so stark an der grenze der din a form normen,
das man alles draf und kann nur nicht in deutschland.
naja, ich finds geil spiele seit dem ich 13 bin poker und muss sagen fun fun fun...
Qdataseven
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