Sie haben doch einen Ausweis, weil den jeder Mensch hat, der in der BRD lebt. z.B. haben auch Türken, Dänen und Russen einen deutschen Ausweis und bei denen steht unter Nationalität: Türkisch, dänisch, russisch. Bei Staatenlosen steht einfach "keine" oder "staatenlos". Einen Perso haben sie aber trotzdem. Das ist auch die Aussage deines zitierten Textes!
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Keine Ankündigung bisher.
Gegen Ausländerhass!
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Original geschrieben von Satanklaus
Wieso sollte alle einen Pass haben? Das sollten sie nach dem Gesetz! Doch viele haben halt keinen!Recht darf nie Unrecht weichen.
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wobei was?
Also leute-ich muss euch mal jetzt was ganz klar sagen!
Ich bin im Osten aufgewachsen und lebe auch noch hier!
Als die grenzen offen waren kahmen sie alle zu uns-Türken,Afgahnen,Neger allgemein(das ist keine beleidigung gegen hautfarben)und wie ich der meinung bin haben sie uns die ganzen arbeitsplätze weggeschnappt und einige (sehr) viele leben ja auf kosten des staates!gegen solche habe ich was(ich habe auch gegen deutsch was die nur jeden 1 im Monat zum Soziamt rennen und gar nicht arbeiten wolllen)
Ich habe echt nix gegen solche die Wirklich hart arbeiten,aber die meisten können kein wort deutsch und sie versauen uns die Tarifee, da sie für viel weniger geld arbeiten-welche firma möchte da noch einen deutschen der nach Tarif bezahlt werden will, wenn er mit einern Ausländer 25% spart?
und das ist schlimm.......
PS: so sehe ich das!(und nur ich)
PS2: Ich bin nicht irgendwie rechtsextrem veranlagt,das ist nunmal meine Meinung dazu!"Jemand hat mir mal gesagt, die Zeit würde uns, wie ein Raubtier, ein Leben lang verfolgen. Ich möchte viel lieber Glauben, dass die Zeit unser Gefährte ist, der uns auf unserer Reise begleitet, und uns daran erinnert, jeden Moment zu geniessen... denn er wird nicht wiederkommen."
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Das bringt mich zum Thema der Integration von Einwanderern in Deutschland.
Denn meiner Ansicht nach führt gerade dieser Aspekt auch zum Hass auf sie, da viele sich einfach nicht integrieren wollen in stattdessen so leben wie sie es in ihrer Heimat gewohnt sind und einfach unter sich bleiben.
Das ist nicht richtig, wie ich finde, man sollte sich, wenn man Gast in einem anderen Land ist, sich auch ein wenig bemühen sich anzupassen und z.B. die entsprechende Sprache lernen.
Aber das wird eben nicht getan und man muss sich fragen wer dafür verantwortlich ist.
Ich denke, dass der Staat hier auch eine gewisse Schuld trägt und durchaus für mehr iIntegration sorgen könnte, womit dann das Verständnis verbessert und der Hass abgebaut würde.
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Tja, das übliche: "ich bin ja nicht rechtsradikal oder so, aber die Ausländer nehmen unsere Arbeitsplätze, unser Geld und unsere Frauen. Sie überschwemmen uns und nutzen bloß faul unser gutmütiges System aus."
Sorry, aber sowas ist nur eins - unqualifiziert. Aber es wird irgendwann auch ermüdend immer aufwändig darauf hinzuweisen, daß z.B. der Anteil an Ausländern in Ostdeutschland marginal, ihre Bedeutung auf dem normalen Arbeitsmarkt (d.h. außer den Jobs die eh kein Deutscher machen will, wie Kloputzer etc) vernachlässigbar und die Tatsache daß Firmen lieber billig schwarzarbeiten lassen nun wirklich nicht Ausländern angelastet werden kann (nach dem Motto: Die verführen unsere guten Chefs). Und genau daß ist das Problem - oob irgendwas nun richtig ist oder nicht, irgendwann wird es gegleubt, wenn es nur stetig und oft genug wiederholt wird.
Zur Ausweisfrage: Eine kurze Suche in google reicht schon:
PersAuswG § 1 Ausweispflicht
(1) Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und nach den Vorschriften der Landesmeldegesetze der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, sind einen Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde vorzulegen; dies gilt nicht für Personen, die einen gültigen Paß besitzen und sich durch diesen ausweisen können. Der Ausweispflicht kann auch durch Vorlage eines vorläufigen Personalausweises genügt werden.
(2) Der Personalausweis und der vorläufige Personalausweis sind nach einheitlichen Mustern mit Lichtbild auszustellen; sie erhalten eine Seriennummer. Der Ausweis enthält neben dem Lichtbild des Ausweisinhabers und seiner Unterschrift ausschließlich folgende Angaben über seine Person:
1. Familienname und ggf. Geburtsname,
2. Vornamen,
3. Doktorgrad,
4. Ordensname/Künstlername,
5. Tag und Ort der Geburt,
6. Größe,
7. Farbe der Augen
8. gegenwärtige Anschrift,
9. Staatsangehörigkeit.
(3) Der Personalausweis erhält eine Zone für das automatische Lesen. Diese darf lediglich enthalten:
1. Die Abkürzung "IDD" für "Identitätskarte der Bundesrepublik Deutschland",
2. den Familiennamen,
3. den oder die Vornamen,
4. die Seriennummer des Personalausweises, die sich aus der Behördenkennzahl
der Personalausweisbehörde und einer fortlaufend zu vergebenden
Ausweisnummer zusammensetzt,
5. die Abkürzung "D" für die Eigenschaft als Deutscher,
6. den Tag der Geburt,
7. die Gültigkeitsdauer des Personalausweises,
8. die Prüfziffern und
9. Leerstellen.
(4) Für die erstmalige Ausstellung des Personalausweises sowie für die Neuausstellung nach Ablauf der Gültigkeitsdauer ist eine Gebühr von acht Euro zu erheben. Die erstmalige Ausstellung des Personalausweises an Personen, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist gebührenfrei. Von der Erhebung einer Gebühr kann abgesehen werden, wenn der Gebührenpflichtige bedürftig ist.
(5) Die Muster der Ausweise bestimmt das Bundesministerium des Innern durch Rechtsverordnung, die der Zustimmung des Bundesrates bedarf. Der Personalausweis ist Eigentum der Bundesrepublik Deutschland.MG LSA -
Meldegesetz des Landes Sachen-Anhalt
§ 9 Allgemeine Meldepflichten
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(1) Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb einer Woche bei der Meldebehörde anzumelden. Bei der Anmeldung ist die Bestätigung über die Abmeldung vorzulegen, sofern eine Abmeldepflicht nach Absatz 2 Satz 1 besteht.
(2) Wer aus einer Wohnung auszieht, hat sich spätestens innerhalb einer Woche nach dem Auszug bei der Meldebehörde abzumelden. Dies gilt nicht, wenn der Einwohner innerhalb einer Woche nach dem Auszug bei derselben oder einer anderen Meldebehörde des Landes nach Absatz 1 meldepflichtig ist.
(3) Für Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr obliegt die Meldepflicht demjenigen, dessen Wohnung die Personen bezeihen oder aus dessen Wohnung sie ausziehen. Für Personen, für die ein Betreuer bestellt ist, obliegt diesem die Meldepflicht, soweit er für diesen Aufgabenkreis bestellt ist.
(4) Neugeborene, die in der Bundesrepublik Deutschland geboren wurden, sind nur anzumelden, wenn sie in eine andere als die gemeinsame Wohnung der Eltern oder die Wohnung der Mutter aufgenommen werden.
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Das Problem mit den billigen ausländischen Arbeitskräften lässt sich wirklich auf die Arbeitgeber zurückführen, die sich auch an Richtlinien nicht halten, die für höhere Löhne sorgen sollen, aber dennoch könnte auch die Sozialpolitik allgemein dafür sorgen, dass dieses Problem etwas entschärft wird.
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Original geschrieben von The_Borg
Das bringt mich zum Thema der Integration von Einwanderern in Deutschland.
Denn meiner Ansicht nach führt gerade dieser Aspekt auch zum Hass auf sie, da viele sich einfach nicht integrieren wollen in stattdessen so leben wie sie es in ihrer Heimat gewohnt sind und einfach unter sich bleiben.
Das ist nicht richtig, wie ich finde, man sollte sich, wenn man Gast in einem anderen Land ist, sich auch ein wenig bemühen sich anzupassen und z.B. die entsprechende Sprache lernen.
Aber das wird eben nicht getan und man muss sich fragen wer dafür verantwortlich ist.
Ich denke, dass der Staat hier auch eine gewisse Schuld trägt und durchaus für mehr iIntegration sorgen könnte, womit dann das Verständnis verbessert und der Hass abgebaut würde.
Ersteinmal müssen diese Vorurteile ausgeräumt werden! Und das geht nicht, wenn irgendwelche D#### mit diesen Vorurteilen auf die Barrikaden gehen und die Ausländer zur Rechenschaft ziehen wollen!
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Original geschrieben von NicolasHazen
Naja, dann scheint es so das garakks Äußerung das Sinti und Roma nicht belangt werden können scheinbar doch falsch !
Scheinbar wollte da wohl wieder jemand was anders sehen als es sich in Wirklichkeit verhält!
*GÄHN* NOCHMAL ein Tatsachenbericht.
Einer Bekannten von mir wurde das Auto total zerkratzt. Sie sah allerdings wer es war und zeigte die Person an. Es ging vor Gericht. (Schaden ca 5000.-, war ein neuer Benz) So. In erster Instanz wurde das Verfahren sofort eingestellt. (Ohne Begründung)
Nächste Instanz. (1 Jahr später) Die gute Frau bekam gesagt, daß
man gegen diese Völkergruppe nicht vorgehen kann. Auf hartnäckige Nachfrage bekam sie dann raus daß die Zigeuner eine art Immunität besitzen. Etwa zu Vergleichen mit Botschaftern. Narrenfreiheit würde man wohl sagen. Zurückzuführen auf das Nazi-Regime. Nun hatte sie Anwaltskosten + Schaden ~ 10 000 Mark zu blechen.
@Crow
Du wirst es auch noch Raffen. Irgendwann...
Mit dem Abkopieren von Texten kannst du allerhöchstens Kloputzer beeindrucken.
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Gibt es hier denn keine Juristen die ein für alle mal die die Sinti und Roma betreffenden Immunitätsgesetze auf den Punkt bringen können ?“Are these things really better than the things I already have? Or am I just trained to be dissatisfied with what I have now?”― Chuck Palahniuk, Lullaby
They have nothing in their whole imperial arsenal that can break the spirit of one Irishman who doesn't want to be broken - Bobby Sands
Christianity makes everyone have this mentality that escapism is a bad thing. You know "Don't run away from the real world - deal with it." Why ? Why should you have to suffer? - Marilyn Manson
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Ich kann bloß zur österreichischen Gesetzeslage Stellung nehmen:
Grundsätzlich ist es so, dass sich jedes Subjekt (Subjekt hier nicht negativ zu verstehen - sondern praktisch. Im Englischen gibt es auch den Begriff "subject" - von lat. "der königlichen Autorität unterworfen") sowohl Staatsbürger als auch "Fremde" (also jemand, der nicht die österreichische Staatszugehörigkeit besitzt) dem Gesetz unterordnen muss.
Nun ist das auch bei uns in Österreich ein schwieriges Thema. Während manche Rechtsrichtungen von diesen "Immunitätsgesetzen" völlig unberührt bleiben (wie zum Beispiel das Strafrecht - Wenn ein Sinti oder Roma jemanden umbringt, wird er auch mit einer angemessenen Bestrafung rechnen müssen) gibt es doch einige Bereiche in denen es anders ist (vor allem im Steuergesetz).
Da diese Überschneidungen offenbar in den Verfassungsrang erhoben wurden, kann ich darüber nicht viel sagen, weil ich Verfassungsrecht noch nicht habe. Ich kann nur sagen, dass Recht und Gerechtigkeit wie immer zwei ganz verschiedene Sachen sind.
Liebe Grüße, GeneLive well. It is the greatest revenge.
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Also zumindest in Österreich kann ein Sinti also belangt werden. Allerdings ist dies leider noch keine Aussage die garakks Behauptung belegen oder falsifizieren kann.“Are these things really better than the things I already have? Or am I just trained to be dissatisfied with what I have now?”― Chuck Palahniuk, Lullaby
They have nothing in their whole imperial arsenal that can break the spirit of one Irishman who doesn't want to be broken - Bobby Sands
Christianity makes everyone have this mentality that escapism is a bad thing. You know "Don't run away from the real world - deal with it." Why ? Why should you have to suffer? - Marilyn Manson
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