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    Zitat von Cu Chulainn Beitrag anzeigen
    Nochmal: Lies erst den Beitrag von mir, red dann weiter...
    hilfe, wo ist die Wand gegen die man laufen kann?
    Ich sagte doch: ein Versuch ist es wert.
    Himmel Oliver, wenn dir jemand das erklärt, der wirklich AHNUNG davon hat, dann glaubs doch endlich mal!!!
    (diesmal versuche ich es mit der Angewohnheit mancher, Dinge die hervorgehoben werden müssen großzuschreiben...und drei Ausrufungszeichen anzuschließen)
    Am Firmament der Greifer gleitet, durch Feld und Wald sein Herrscher schreitet. Sein Herrscher? Nun so scheint es wohl.
    Die Freiheit ists, die beide lieben, doch nur der Vogel kann sie fliegen. So reist in seinem Geiste mit: Der Falkner.

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      Zitat von T`Pau Beitrag anzeigen
      hilfe, wo ist die Wand gegen die man laufen kann?
      Ich sagte doch: ein Versuch ist es wert.
      Himmel Oliver, wenn dir jemand das erklärt, der wirklich AHNUNG davon hat, dann glaubs doch endlich mal!!!
      (diesmal versuche ich es mit der Angewohnheit mancher, Dinge die hervorgehoben werden müssen großzuschreiben...und drei Ausrufungszeichen anzuschließen)
      Ich habe Ahnung davon. Ich habe mehr als nur Ahnung, da ich mich jahrelang mit der Materie beschäftigt habe. Das Grundgesetz bindet den Staat.

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        Zitat von T`Pau Beitrag anzeigen
        Himmel Oliver, wenn dir jemand das erklärt, der wirklich AHNUNG davon hat, dann glaubs doch endlich mal!!!
        Falls du damit Cu Chulainn meinst, dann muss ich dich enttäuschen. Er hat sicher nicht wirklich Ahnung.

        Im übrigen distanziere ich mich hiermit ausdrücklich von den islamophoben Ansichten Oliver Hansens. In Sachen Grundgesetz und dessen nur mittelbarer Wirkungsweise hat er allerdings Recht. Da hilft nix.

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          Ich hätte hier an dieser Stelle mal gerne das Wort eines Juristen dazu.
          Ich lasse mich ja gerne eines Besseren belehren, aber nicht von Hobbyjuristen, sondern eben von welchen, die solches studieren oder praktizieren, weil eben benötigt es einen Beweis.
          Am Firmament der Greifer gleitet, durch Feld und Wald sein Herrscher schreitet. Sein Herrscher? Nun so scheint es wohl.
          Die Freiheit ists, die beide lieben, doch nur der Vogel kann sie fliegen. So reist in seinem Geiste mit: Der Falkner.

          Kommentar


            Zitat von T`Pau Beitrag anzeigen
            Ich hätte hier an dieser Stelle mal gerne das Wort eines Juristen dazu.
            Ich lasse mich ja gerne eines Besseren belehren, aber nicht von Hobbyjuristen, sondern eben von welchen, die solches studieren oder praktizieren, weil eben benötigt es einen Beweis.
            lexexakt - Rechtslexikon

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              also muß der Staat Gesetze schaffen, die dem GG nicht zuwiderlaufen, und der Bürger muß sich daran halten.
              Gut , dann ist eben eine Distanz dazwischen.
              Am Firmament der Greifer gleitet, durch Feld und Wald sein Herrscher schreitet. Sein Herrscher? Nun so scheint es wohl.
              Die Freiheit ists, die beide lieben, doch nur der Vogel kann sie fliegen. So reist in seinem Geiste mit: Der Falkner.

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                Meine Güte:

                @Pyromancer
                Vielleciht hab ich mich falsch ausgedrückt:

                Natürlich sind die Grundrechte im GG Schutzrechte, sprich es sind Rechte die ich als Bürger gegenüber dem Staat habe, die der Staat mir als Bürger auch garantieren muss. Danach richtet sich unsere Gesetzgebung aus. D.h. weiterhin aber auch, dass wenn jemand meine im GG garantierten Grundrechte einschränkt (ohne das dies vom GG sanktionert ist), dann muss der Staat durch die am GG orientierte Gesetzgebung dagegen handeln, um den Erhalt meiner Grundrechte zu garantieren.
                Einfacher für dich?

                P.S.: Ich weiß nicht für wie dämlich du mich hälst, aber solange du dich nicht als Verfassungsjurist entpuppst oder ein guter Jurist oder Politikwissenschaftler bist, solltest du dich mit deinen Äußerungen einfach etwas bedeckter halten. Die Schule habe ich einige Zeit hinter mir...

                Zitat von Oli Hansen
                Wie gesagt verfechte ich das aus dem Eigentumsrecht hergeleitete Recht auf Diskriminierung.
                Das Recht auf Eigentum garantiert nur, dass man nicht enteignet werden darf (bzw. nur mit angemessener Entschädigung). Bzw. dass du mit deinem Eigentum machen kannst was du willst, solange keine Rechte anderer betroffen sind.
                Zuletzt geändert von Cu Chulainn; 02.11.2009, 23:42.
                Möp!

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                  Zitat von Oliver Hansen Beitrag anzeigen
                  Öh, schön, dass du dies postest, da steht aber nichts drin, was deine These stützt?
                  Möp!

                  Kommentar


                    Zitat von Oliver Hansen Beitrag anzeigen
                    Wie kann man aktiv gegen das GG verstoßen, wenn man formal nicht daran gebunden ist? Man kann gegen seine Werte verstoßen, aber nicht gegen das Grundgesetz als solches. Das kann nur der Staat.
                    Hierzu:
                    Die Kunstfreiheit etwa wird gem. Art. 5 III 1 GG schrankenlos gewährt.

                    Das heißt, sie ist nicht durch Gesetze einzuschränken.

                    Wie alle Grundrechte aber gilt auch hier die Verfassungsimmanenz als Schranke, das heißt die Kollision mit anderen Grundrechten.

                    Um das an der Kunstfreiheit deutlich zu machen:

                    Wenn ich für mich als Kunst erbicke, andere Menschen abzuschießen, weil ich die Form zerplatzender Schädel an der Wand dahinter so hübsch finde, wäre das kein Verstoß gegen "Recht und Ordnung", weil durch die Kunstfreiheit gedeckt.
                    Dadurch, dass die Kunstfreiheit aber eine Grenze in den Rechtsgütern anderer findet (ergo etwa Recht auf Leben). kann ich eben sehr wohl wegen Totschlag bzw Mord angeklagt und verurteilt werden.

                    Die Grundrechte SIND damit traditionell natürlich in erster Linie Abwehrrechte des Einzelnen gegen den Staat, über die mittelbare Drittwirkung der Grundrechte anderer können sie sehr wohl auch für den einzelnen Bürger Geltung entfalten und dieser auch gegen sie "verstoßen".

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                      Zitat von Cu Chulainn Beitrag anzeigen
                      @Pyromancer
                      Vielleciht hab ich mich falsch ausgedrückt:
                      Zumindest war es ziemlich unklar und wirr. So ist es besser.

                      Natürlich sind die Grundrechte im GG Schutzrechte, sprich es sind Rechte die ich als Bürger gegenüber dem Staat habe, die der Staat mir als Bürger auch garantieren muss. Danach richtet sich unsere Gesetzgebung aus. D.h. weiterhin aber auch, dass wenn jemand meine im GG garantierten Grundrechte einschränkt (ohne das dies vom GG sanktionert ist), dann muss der Staat durch die am GG orientierte Gesetzgebung dagegen handeln, um den Erhalt meiner Grundrechte zu garantieren.
                      Einfacher für dich?
                      Ja.
                      Und trotzdem scheint da noch ein Knackpunkt drin zu sein. Es ist nämlich mit nichten so, dass der Gesetzgeber grundsätzlich eingreift, wenn irgend jemand deine Grundrechte einschränkt. Genaugenommen kann ja nur der Staat deine Grundrechte einschränken, weil das Grundgesetz einzig die Beziehung zwischen Bürger und Staat beschreibt. In der Praxis muss man die Sache natürlich etwas differenzierter betrachten, wie gesagt, ausstrahlende Wirkung etc.pp.

                      Das Recht auf Eigentum garantiert nur, dass man nicht enteignet werden darf (bzw. nur mit angemessener Entschädigung). Bzw. dass du mit deinem Eigentum machen kannst was du willst, solange keine Rechte anderer betroffen sind.
                      Das Recht auf Eigentum schließt in Deutschland auch das Recht auf Eigentum an Betrieben und Produktionsmitteln mit ein.

                      Kommentar


                        Es gibt aber eben kein Recht auf Teilhabe am Eigentum anderer. Damit verletzt man niemandens Rechte, wenn man ihn von der Teilhabe am eigenen Eigentum ausschließt.

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                          Zitat von Oliver Hansen Beitrag anzeigen
                          Es gibt aber eben kein Recht auf Teilhabe am Eigentum anderer. Damit verletzt man niemandens Rechte, wenn man ihn von der Teilhabe am eigenen Eigentum ausschließt.
                          Worunter arbeitsplätze nicht fallen.
                          Ein unternehmen, dass voll und ganz dir gehört ist dein eigentum.
                          Arbeitsplätze (Jobs) an sich sind keine güter sondern Dienstleistungsaufträge die du an andere vergeben kannst.
                          Wenn du den Auftrag für eine Dienstleistung wie zb eine Massage oder das aufstellen eines trainigspans, dann vergibst du den auftrag als privatperson.
                          Den Auftrag/das angebot eines Arbeitsplatzes vergibst du in dem fall als Unternehmer und nicht als privat person.
                          Wie nennt man noch mal das eine von dem alle reden, wovon in wirklichkeit aber keiner etwas hören möchte? Ach ja, die Wahrheit!

                          Kommentar


                            Zitat von GAR Fearfak Beitrag anzeigen
                            Worunter arbeitsplätze nicht fallen.
                            Ein unternehmen, dass voll und ganz dir gehört ist dein eigentum.
                            Arbeitsplätze (Jobs) an sich sind keine güter sondern Dienstleistungsaufträge die du an andere vergeben kannst.
                            Wenn du den Auftrag für eine Dienstleistung wie zb eine Massage oder das aufstellen eines trainigspans, dann vergibst du den auftrag als privatperson.
                            Den Auftrag/das angebot eines Arbeitsplatzes vergibst du in dem fall als Unternehmer und nicht als privat person.
                            Ein Unternehmer ist privat, sofern nicht staatlich. Außerdem bedeutet ein Arbeitsplatz Teilhabe am Eigentum eines anderen. Warum soll man Dienstleistungsaufträge nicht nach den Maßstäben vergeben, die einem selbst gefallen? Angenommen, ich nehme den perfekten Mitarbeiter nicht, weil er mir aus Gründen seiner Person nicht passt, dann kann das doch nicht dein Problem sein. Es ist mein Problem.


                            .
                            EDIT (autom. Beitragszusammenführung) :

                            Oliver Hansen schrieb nach 6 Minuten und 26 Sekunden:

                            Und um mal zum Thema zurückzukommen:



                            Wieder die Gleichsetzung "Migrant = Muslim". Nur ein kleiner Teil der Migranten sind Muslime, die meisten kommen nämlich aus Ländern wie Russland, Polen etc. Komischerweise haben z. B. Menschen aus Ostasien (China, Japan, Vietnam) hier praktisch keine Integrationsprobleme, erreichen gute Schulabschlüsse und bekommen auch gute Jobs. Man sehe sich nur mal unseren neuen Gesundheitsminister Phillipp Rössler an. Gut, er ist bei deutschen Adoptiveltern aufgewachsen, aber dennoch ist er Erfolgsbeispiel.
                            Zuletzt geändert von Oliver Hansen; 03.11.2009, 11:23. Grund: Antwort auf eigenen Beitrag innerhalb von 24 Stunden!

                            Kommentar


                              Es gibt sehr wohl einen recht Simplen unterschied zwischen Besitz und Eigentum.

                              Da es sich hier um eine Wirtschaftliche sache handelt Zitiere ich aus einem Gängigen Wirtschaftslexikon aus dem Internet:

                              Besitz
                              Ist die tatsächliche Herrschaft über eine Sache.
                              Eigentum
                              Ist die rechtliche Herrschaft über eine Sache.

                              Lexikon48.de - Besitz und Eigentum - Wirtschaftslehre

                              ich hoffe damit ist einiges erklärt.

                              LG Infinitas
                              Das letzte Treffen der Generationen in Wien war übrigens BOMBE ! Picards Moralkiste:"Schurken, die ihre Schnurrbärte zwirbeln, sind leicht zu erkennen, aber diejenigen, die sich in gute Taten kleiden, sind hervorragend getarnt."

                              Kommentar


                                Zitat von Infinitas Beitrag anzeigen
                                Es gibt sehr wohl einen recht Simplen unterschied zwischen Besitz und Eigentum.

                                Da es sich hier um eine Wirtschaftliche sache handelt Zitiere ich aus einem Gängigen Wirtschaftslexikon aus dem Internet:

                                Besitz
                                Ist die tatsächliche Herrschaft über eine Sache.
                                Eigentum
                                Ist die rechtliche Herrschaft über eine Sache.

                                Lexikon48.de - Besitz und Eigentum - Wirtschaftslehre

                                ich hoffe damit ist einiges erklärt.

                                LG Infinitas
                                Dieser Unterschied wird oft verwechselt (übrigens kann man eine Sache praktisch in Besitz haben, ohne juristisch Besitzer zu sein, sog. Besitzdiener), tut hier aber nichts zur Sache.

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