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    Falsche Frage.
    Was ich mit meinem Eigentum tue, ist meine Sache. Das muss mir nichts bringen, und rechtfertigen muss ich es auch nicht. Du musst mir ja auch keine Rechenschaft darüber ablegen, was du mit deinem Geld machst und ob das alles sinnvolle Ausgaben waren.
    Falsches Gegenargument.

    Es geht darum, ob es zulässig ist die Religion bei der vergabe eines postens zu als disqualifikation zu betrachten und nicht darum was ich mit meinem eigentum mache.
    Wie nennt man noch mal das eine von dem alle reden, wovon in wirklichkeit aber keiner etwas hören möchte? Ach ja, die Wahrheit!

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      Zitat von GAR Fearfak Beitrag anzeigen
      Falsches Gegenargument.

      Es geht darum, ob es zulässig ist die Religion bei der vergabe eines postens zu als disqualifikation zu betrachten und nicht darum was ich mit meinem eigentum mache.
      Meine Firma = Mein Eigentum, daher auch mein Recht mir meine Angestellten auszusuchen.

      Kommentar


        Zitat von Oliver Hansen Beitrag anzeigen
        Meine Firma = Mein Eigentum, daher auch mein Recht mir meine Angestellten auszusuchen.
        Dass es aus moralischen und, gott sei dank, auch aus juristischen Gründen nicht uneingeschränkt so ist wissen wir ja.
        Egal wie man es auch abstreitet, so ändert es doch nichts an den tatsachen.
        Wie nennt man noch mal das eine von dem alle reden, wovon in wirklichkeit aber keiner etwas hören möchte? Ach ja, die Wahrheit!

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          Zitat von GAR Fearfak Beitrag anzeigen
          Dass es aus moralischen und, gott sei dank, auch aus juristischen Gründen nicht uneingeschränkt so ist wissen wir ja.
          Egal wie man es auch abstreitet, so ändert es doch nichts an den tatsachen.
          Ich sage ja: Das AGG ist wegen Verstoßes gegen Art. 14 GG verfassungswidrig und gehört daher abgeschafft. Es sollte jedem selbst überlassen sein, wen er einstellt, wem er eine Wohnung vermietet, wem er seine Dienstleistungen andreht usw. Der schwule Großstadtmensch soll nicht an Spießer vermieten müssen, die alte Oma soll die Einliegerwohnung in ihrem Haus weiter nur an junge, ledige Damen vergeben können, der Anbieter von Gartenzwergen soll genauso einstellen können wen er will wie der Anbieter junger, flippiger Frisuren. Da ist für jeden was dabei, das macht Vielfalt erst aus.

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            Wenn du jemanden auf grund seiner religion benachteiligst könnte man das auch als verstoß gegen die Religionsfreiheit auffassen.
            Jeder Hat das Recht sich die seine Religion ausüben zu dürfen ohne weltliche Folgen befürchten zu müssen.


            .
            EDIT (autom. Beitragszusammenführung) :

            GAR Fearfak schrieb nach 1 Minute und 50 Sekunden:

            Wenn man anfängt nach belieben alle potentiel "lästigen" zusätze der Gesetztesbuch zu streichen hat man irgendwann eine Diktatur an stelle eines Modernen Rechtsstates, bzw einen zurückgebliebenen Staat in dem umstände herschen über die wir heute nur den Kopf schüttel könnten.
            Zuletzt geändert von GAR Fearfak; 02.11.2009, 20:47. Grund: Antwort auf eigenen Beitrag innerhalb von 24 Stunden!
            Wie nennt man noch mal das eine von dem alle reden, wovon in wirklichkeit aber keiner etwas hören möchte? Ach ja, die Wahrheit!

            Kommentar


              Zitat von GAR Fearfak Beitrag anzeigen
              Dass es aus moralischen und, gott sei dank, auch aus juristischen Gründen nicht uneingeschränkt so ist wissen wir ja.
              Egal wie man es auch abstreitet, so ändert es doch nichts an den tatsachen.
              Was mir hier in der Diskussion halt fehlt ist das Bewusstsein, dass es ein Grundrecht auf Eigentum überhaupt gibt, dass es sich auch auf Arbeitsplätze im eigenen Betrieb bezieht und dass dieses Grundrecht erst durch diverse Gesetze eingeschränkt wird.
              Wenn man manche hier so reden hört könnte man auf die Idee kommen, es sei der Sozialismus ausgebrochen.

              Kommentar


                Zitat von Pyromancer Beitrag anzeigen
                Was mir hier in der Diskussion halt fehlt ist das Bewusstsein, dass es ein Grundrecht auf Eigentum überhaupt gibt, dass es sich auch auf Arbeitsplätze im eigenen Betrieb bezieht und dass dieses Grundrecht erst durch diverse Gesetze eingeschränkt wird.
                Wenn man manche hier so reden hört könnte man auf die Idee kommen, es sei der Sozialismus ausgebrochen.
                Wenn du jemanden nicht einstellst, weil dir der Kerl irgendwie komisch vorkommt ist das eine sache, aber du darfst ihn nicht wegen der zugehörigkeit zu einer bestimmten gruppe abweisen.
                Wie nennt man noch mal das eine von dem alle reden, wovon in wirklichkeit aber keiner etwas hören möchte? Ach ja, die Wahrheit!

                Kommentar


                  Zitat von GAR Fearfak Beitrag anzeigen
                  Wenn du jemanden auf grund seiner religion benachteiligst könnte man das auch als verstoß gegen die Religionsfreiheit auffassen.
                  Jeder Hat das Recht sich die seine Religion ausüben zu dürfen ohne weltliche Folgen befürchten zu müssen.
                  Die Grundrechte wie Religonsfreiheit etc. sind erst einmal nur Rechte, die der Bürger dem Staat gegenüber hat.
                  Du hast zwar Versammlungsfreiheit, aber nicht in meiner Wohnung.
                  Ich habe zwar Religionsfreiheit, aber deswegen darf ich nicht in die nächste Moschee gehen und da das Evangelium verkünden (obwohl meine Religion das von mir verlangt).
                  Natürlich gibt es so Konstrukte wie "ausstrahlende Wirkung" etc., aber wie die Verfassung grundsätzlich funktioniert, das sollte doch eigentlich jedem klar sein. Lernt man das heutzutage nicht mehr in der Schule?

                  Kommentar


                    Worin wird die Religionsfreiheit verletzt, wenn man jemanden deshalb nicht einstellt?

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                      Zitat von Oliver Hansen Beitrag anzeigen
                      Worin wird die Religionsfreiheit verletzt, wenn man jemanden deshalb nicht einstellt?
                      Was genau hast du an dem Wort "Religionsfreiheit" nicht verstanden?
                      Man darf in keiner Weise wegen seiner Religion benachteiligt werden.
                      Am Firmament der Greifer gleitet, durch Feld und Wald sein Herrscher schreitet. Sein Herrscher? Nun so scheint es wohl.
                      Die Freiheit ists, die beide lieben, doch nur der Vogel kann sie fliegen. So reist in seinem Geiste mit: Der Falkner.

                      Kommentar


                        Zitat von GAR Fearfak Beitrag anzeigen
                        Wenn du jemanden nicht einstellst, weil dir der Kerl irgendwie komisch vorkommt ist das eine sache, aber du darfst ihn nicht wegen der zugehörigkeit zu einer bestimmten gruppe abweisen.
                        Wenn diese "bestimmte Gruppe" "Rasse", ethnische Herkunft, Geschlecht, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter oder Identität ist, dann darf ich nicht.

                        An sonsten darf ich.

                        Kommentar


                          Die Grundrechte wie Religonsfreiheit etc. sind erst einmal nur Rechte, die der Bürger dem Staat gegenüber hat.
                          Habe ich auch nicht behauptet.
                          Allerdings sieht es in dem fall mehr so aus, dass du den Handwerker aus dem Haus jagst, weil dir seine Religion nicht passt. ob das klo wasser bei dir daheim knie tief steht ist dir dabei egal.
                          Ich habe zwar Religionsfreiheit, aber deswegen darf ich nicht in die nächste Moschee gehen und da das Evangelium verkünden (obwohl meine Religion das von mir verlangt).
                          Weil ich da durch andere in der ausübung ihrer Religion beeinträchtige

                          Natürlich gibt es so Konstrukte wie "ausstrahlende Wirkung" etc., aber wie die Verfassung grundsätzlich funktioniert, das sollte doch eigentlich jedem klar sein. Lernt man das heutzutage nicht mehr in der Schule?
                          In manche schulen offensichtlich nicht, eben so wenig werden den schülern an diesen schulen moderne moralische wertvorstellungen vermittelt, auch wenn sie das sollten. Zu mindest erscheint mir die im rückblick auf die vorangegangenen Post so.


                          .
                          EDIT (autom. Beitragszusammenführung) :

                          GAR Fearfak schrieb nach 3 Minuten und 20 Sekunden:

                          Zitat von Pyromancer Beitrag anzeigen
                          Wenn diese "bestimmte Gruppe" "Rasse", ethnische Herkunft, Geschlecht, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter oder Identität ist, dann darf ich nicht.

                          An sonsten darf ich.
                          Dabei stimme ich dir zum wenn (so fern ich den post richtig verstanden habe)

                          Es geht hier jedoch nicht darum ob ich jemanden einen arbeitsplatz allgemein verweigern darf, sondern ob ich den job verweigern darf, weil der bewerber einer bestimmten ethnischen gruppe angehört.
                          Zuletzt geändert von GAR Fearfak; 02.11.2009, 21:05. Grund: Antwort auf eigenen Beitrag innerhalb von 24 Stunden!
                          Wie nennt man noch mal das eine von dem alle reden, wovon in wirklichkeit aber keiner etwas hören möchte? Ach ja, die Wahrheit!

                          Kommentar


                            Zitat von T`Pau Beitrag anzeigen
                            Was genau hast du an dem Wort "Religionsfreiheit" nicht verstanden?
                            Man darf in keiner Weise wegen seiner Religion benachteiligt werden.
                            Nein, das heißt nur, man darf nicht vom Staat benachteiligt werden. Als Privatperson darf ich menschenrechtlich benachteiligen wen ich will und warum ich will.

                            Kommentar


                              Zitat von Oliver Hansen Beitrag anzeigen
                              Nein, das heißt nur, man darf nicht vom Staat benachteiligt werden. Als Privatperson darf ich menschenrechtlich benachteiligen wen ich will und warum ich will.
                              Das gilt auch für privat personen. ansonsten könnte man auch argumentieren, dass das recht auf unversehrtheit auch nur dem staat gegenüber gilt, also dass dich jeder tot schlagen darf der will ohne etwas verfassungswidriges zu tun.
                              Wie nennt man noch mal das eine von dem alle reden, wovon in wirklichkeit aber keiner etwas hören möchte? Ach ja, die Wahrheit!

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                                Zitat von Oliver Hansen Beitrag anzeigen
                                Nein, das heißt nur, man darf nicht vom Staat benachteiligt werden. Als Privatperson darf ich menschenrechtlich benachteiligen wen ich will und warum ich will.
                                Nein, das Grundgesetz gilt selbst für dich als Privatperson. Erschrick nicht, aber auch du hast dich daran zu halten.
                                Meine Güte, langsam wirst du gruselig.
                                Am Firmament der Greifer gleitet, durch Feld und Wald sein Herrscher schreitet. Sein Herrscher? Nun so scheint es wohl.
                                Die Freiheit ists, die beide lieben, doch nur der Vogel kann sie fliegen. So reist in seinem Geiste mit: Der Falkner.

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