An irgendwas erinnert mich die Diskussion hier doch - an eine rechtsphilosophische Diskussion aus dem Steuerrecht.
Ist ein Unternehmen nur Mittel zum Zweck für die jeweiligen Eigentümer oder hat sich ein Unternehmen als gesellschaftlicher Wert vom Eigentümer verselbstständigt und müssen daher seine Handlungen auch im Kontext zur gesellschaftlichen Umwelt betrachtet und dementsprechend gesetzlich reguliert werden. In gewisser Weise Shareholder vs. Stakeholder Ansatz.
Es ist ja auch nicht so, dass ein Unternehmer in Deutschland absolut frei wäre. Da gibts Kündigungsschutz, Arbeitnehmerrechte zu beachten, ab einer gewissen Größe verschieden starke Informations- und Publikationspflichten, ab einer gewissen Größe Mitbestimmungsrechte für die Arbeitnehmerseite...
Die verschiedenen Rechtsformen weisen auch eine verschieden starke Bindung von Unternehmen und Eigentümer aus, was sich dann auch schön in der Haftung und der gespaltenen Besteuerung widerspiegelt.
Ist ein Unternehmen nur Mittel zum Zweck für die jeweiligen Eigentümer oder hat sich ein Unternehmen als gesellschaftlicher Wert vom Eigentümer verselbstständigt und müssen daher seine Handlungen auch im Kontext zur gesellschaftlichen Umwelt betrachtet und dementsprechend gesetzlich reguliert werden. In gewisser Weise Shareholder vs. Stakeholder Ansatz.
Es ist ja auch nicht so, dass ein Unternehmer in Deutschland absolut frei wäre. Da gibts Kündigungsschutz, Arbeitnehmerrechte zu beachten, ab einer gewissen Größe verschieden starke Informations- und Publikationspflichten, ab einer gewissen Größe Mitbestimmungsrechte für die Arbeitnehmerseite...
Die verschiedenen Rechtsformen weisen auch eine verschieden starke Bindung von Unternehmen und Eigentümer aus, was sich dann auch schön in der Haftung und der gespaltenen Besteuerung widerspiegelt.
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