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    Zitat von GAR Fearfak Beitrag anzeigen
    Habe ich auch nicht behauptet.
    Allerdings sieht es in dem fall mehr so aus, dass du den Handwerker aus dem Haus jagst, weil dir seine Religion nicht passt. ob das klo wasser bei dir daheim knie tief steht ist dir dabei egal.
    Ob und wie hoch in meinem Klo das Wasser steht, das geht dich gar nichts an, und den Staat auch nicht.

    Aber nochmal langsam: Ich propagiere hier nicht, dass man Menschen auf Grund fadenscheiniger Gründe benachteiligen soll. Ich arbeite täglich mit Menschen verschiedenster Religion, Herkunft und Hautfarbe zusammen, und meiner Meinung nach muss man schon dumm oder verschroben sein, um Menschen nur auf Grund dieser Kriterien zu bewerten.
    Ich würde auch nicht für einen Menschen arbeiten wollen, der aus Prinzip nur arische Protestanten einstellt.

    Und trotzdem halte ich das Grundrecht auf Eigentum für wichtig und sehe jeden Eingriff des Staates erst einmal kritisch. Es gibt Fälle, da sind diese Eingriffe richtig und wichtig. Aber es bleiben immer Eingriffe in Grundrechte.

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      Zitat von GAR Fearfak Beitrag anzeigen
      Das gilt auch für privat personen. ansonsten könnte man auch argumentieren, dass das recht auf unversehrtheit auch nur dem staat gegenüber gilt, also dass dich jeder tot schlagen darf der will ohne etwas verfassungswidriges zu tun.
      Der Staat muss deine negativen Freiheiten schützen. Negativ. Heißt: Keiner darf dich etwa gewaltsam an der Ausübung deiner Religion hindern. Wenn du aber z. B. in einem Gewerbegebiet ein religiöses Zentrum aufbauen möchtest und der Vermieter eines passenden Objektes sagt: Nö, für euch nicht, verletzt das die Religionsfreiheit nicht.


      .
      EDIT (autom. Beitragszusammenführung) :

      Oliver Hansen schrieb nach 1 Minute und 28 Sekunden:

      Zitat von T`Pau Beitrag anzeigen
      Nein, das Grundgesetz gilt selbst für dich als Privatperson. Erschrick nicht, aber auch du hast dich daran zu halten.
      Meine Güte, langsam wirst du gruselig.
      Nein. Art. 1 Abs. 3 GG: Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

      Ich lese da nichts von "bindet jeden Bürger". Ergo: Ich brauche mich als Privatperson nicht ans GG zu halten. Das bindet nur und ausschließlich den Staat.
      Zuletzt geändert von Oliver Hansen; 02.11.2009, 21:15. Grund: Antwort auf eigenen Beitrag innerhalb von 24 Stunden!

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        Zitat von Oliver Hansen Beitrag anzeigen


        Nein. Art. 1 Abs. 3 GG: Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

        Ich lese da nichts von "bindet jeden Bürger". Ergo: Ich brauche mich als Privatperson nicht ans GG zu halten. Das bindet nur und ausschließlich den Staat.
        Jetzt wirds aber lächerlich.
        Ich weiß ja nicht, an welche Gesetze du dich hälst, aber ich idR an die, die mir dieser Staat hier auferlegt.
        Das GG ist eine Richtlinie, nach der Gesetze erlassen werden. Und an die hast auch du dich zu halten.
        Coming soon...
        Your reality was declared a blasphemy against the Spheres of Heaven.
        For we are the Concordat of the First Dawn.
        And with our verdict, your destruction is begun.

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          Zitat von Pyromancer Beitrag anzeigen
          Ob und wie hoch in meinem Klo das Wasser steht, das geht dich gar nichts an, und den Staat auch nicht.

          Aber nochmal langsam: Ich propagiere hier nicht, dass man Menschen auf Grund fadenscheiniger Gründe benachteiligen soll. Ich arbeite täglich mit Menschen verschiedenster Religion, Herkunft und Hautfarbe zusammen, und meiner Meinung nach muss man schon dumm oder verschroben sein, um Menschen nur auf Grund dieser Kriterien zu bewerten.
          Ich würde auch nicht für einen Menschen arbeiten wollen, der aus Prinzip nur arische Protestanten einstellt.

          Und trotzdem halte ich das Grundrecht auf Eigentum für wichtig und sehe jeden Eingriff des Staates erst einmal kritisch. Es gibt Fälle, da sind diese Eingriffe richtig und wichtig. Aber es bleiben immer Eingriffe in Grundrechte.
          In den meisten Fällen ist es auch dumm und verschroben. Ich sehe nur nicht, warum ich dem Islam gegenüber freundlich gesonnen sein soll. Eine Religion, in der noch ernstlich überhaupt diskutiert wird ob man Anderesgläubige abschlachten darf ist keine Religion, sondern eine Ideologie.


          .
          EDIT (autom. Beitragszusammenführung) :

          Oliver Hansen schrieb nach 1 Minute und 27 Sekunden:

          Zitat von Space Marine Beitrag anzeigen
          Jetzt wirds aber lächerlich.
          Ich weiß ja nicht, an welche Gesetze du dich hälst, aber ich idR an die, die mir dieser Staat hier auferlegt.
          Ja, ans StGB z. B.. Das GG verpflichtet nur und ausschließlich den Staat. Das ist Staatskunde 1. Stunde. Davon ausgenommen ist nur die Koalitionsfreiheit (also das Recht, Gewerkschaften zu bilden), da dieses Recht ja direkt die Wirtschaft betrifft. Es gibt dann noch die Theorie einer begrenzten Drittwirkung. Und die mittelbare Wirkung über Gesetze.
          Zuletzt geändert von Oliver Hansen; 02.11.2009, 21:20. Grund: Antwort auf eigenen Beitrag innerhalb von 24 Stunden!

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            Zitat von GAR Fearfak Beitrag anzeigen
            Das gilt auch für privat personen. ansonsten könnte man auch argumentieren, dass das recht auf unversehrtheit auch nur dem staat gegenüber gilt, also dass dich jeder tot schlagen darf der will ohne etwas verfassungswidriges zu tun.
            Einschlägig ist hier das Strafgesetzbuch, nicht das Grundgesetz. So langsam krieg ich das Grausen, wenn ich mir die grundlegenden Kenntnisse über unseren Rechtsstaat hier ansehe.

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              Zitat von Oliver Hansen Beitrag anzeigen


              Ja, ans StGB z. B.. Das GG verpflichtet nur und ausschließlich den Staat. Das ist Staatskunde 1. Stunde.

              So wie die Tatsache, dass der betroffene Staat seine Gesetze im Rahmen des GG zu verfassen hat.
              Coming soon...
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              And with our verdict, your destruction is begun.

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                Zitat von Space Marine Beitrag anzeigen
                So wie die Tatsache, dass der betroffene Staat seine Gesetze im Rahmen des GG zu verfassen hat.
                Art. 3 GG legt in Abs. 3 auch ein Benachteiligungsverbot wegen der Sprache fest. Demnach dürften Sprachfertigkeiten als Qualifikationsmerkmal verboten werden.


                .
                EDIT (autom. Beitragszusammenführung) :

                Oliver Hansen schrieb nach 1 Minute und 27 Sekunden:

                Zitat von Pyromancer Beitrag anzeigen
                Einschlägig ist hier das Strafgesetzbuch, nicht das Grundgesetz. So langsam krieg ich das Grausen, wenn ich mir die grundlegenden Kenntnisse über unseren Rechtsstaat hier ansehe.
                Lustig ist ja, dass viele Leute diesem Irrtum aufsitzen. Obwohl eigentlich jeder Schüler nach Abgang von der Schule einen Abdruck des GG in der jeweils aktuellen Fassung erhält. Haben wir zumindest damals.
                Zuletzt geändert von Oliver Hansen; 02.11.2009, 21:25. Grund: Antwort auf eigenen Beitrag innerhalb von 24 Stunden!

                Kommentar


                  Mal einfach: Handlungen die der unterminierung der FDGO und damit des GGs dienen gelten als verfassungswidrige Handlungen (in anderen Ländern als "Hochverrat" bezeichnet) und sind durch die betreffenden Stellen des StGB verfolgbar.

                  Natürlich ist jeder Bürger verpflichtet seine Handlungen im Rahmen des GG zu halten. Näheres regeln Bundesgesetze und nachrangig Landesgesetze.
                  Möp!

                  Kommentar


                    Zitat von Cu Chulainn Beitrag anzeigen
                    Mal einfach: Handlungen die der unterminierung der FDGO und damit des GGs dienen gelten als verfassungswidrige Handlungen (in anderen Ländern als "Hochverrat" bezeichnet) und sind durch die betreffenden Stellen des StGB verfolgbar.

                    Natürlich ist jeder Bürger verpflichtet seine Handlungen im Rahmen des GG zu halten. Näheres regeln Bundesgesetze und nachrangig Landesgesetze.
                    Hättest du nicht mal den genauen Text, der das festlegt?
                    Er glaubts ja sonst doch nicht, ich fürchte selbst dann nicht....aber ein Versuch ist es wert.
                    Am Firmament der Greifer gleitet, durch Feld und Wald sein Herrscher schreitet. Sein Herrscher? Nun so scheint es wohl.
                    Die Freiheit ists, die beide lieben, doch nur der Vogel kann sie fliegen. So reist in seinem Geiste mit: Der Falkner.

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                      Zitat von Cu Chulainn Beitrag anzeigen
                      Mal einfach: Handlungen die der unterminierung der FDGO und damit des GGs dienen gelten als verfassungswidrige Handlungen (in anderen Ländern als "Hochverrat" bezeichnet) und sind durch die betreffenden Stellen des StGB verfolgbar.
                      Wenn man im Streit jemanden totschlägt, dann wird man nicht wegen Verstoßes gegen Artikel 2, Absatz 2 des Grundgesetzes verurteilt, und auch nicht wegen Hochverrats (das heißt auch in Deutschland so).

                      Natürlich ist jeder Bürger verpflichtet seine Handlungen im Rahmen des GG zu halten.
                      Das ist so schwammig formuliert, das es wahrscheinlich sogar stimmt.

                      Näheres regeln Bundesgesetze und nachrangig Landesgesetze.
                      Eben.

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                        Herrgott:

                        Lesen hilft: Näheres regeln die Gesetze wie das StGB, das BGB, etc. Es wurde bereits erwähnt: das GRUNDGesetz regelt nur die Grundlagen der Gesetzgebung. Für die Unversehrtheit des Menschen stehen im StGB nunmal die Straftaten wie Mord und Totschlag. Die Eigentumsrechte werden einerseits im StGB (Diebstahl, Unterschlagung, etc.), sowie im BGB (gemeinschaftlicher Besitz, Geschäftsformen, etc.) geregelt.
                        D.h. Handlungen, wie die aktive Diskriminierung aufgrund z.B. der Freiheit der Weltanschauung (Religionsfreiheit) werden durch die entsprechenden Gesetze im StGB und AGG geregelt. Die aktive Diskriminierung oder gar Schädigung einer Person mit anderer Weltanschaaung aufgrund dieser oder die aktive Hinderung and der freien Ausübung sind also direkte Verstöße gegen das GG, werden aber natürliche durch die betreffenden, ausführenden Gesetze geahndet.

                        Handlungen die direkt der Unterminierung der FDGO und des GG dienen (Versuch des Umsturzes der verfassungsgemäßen Ordnung der BRD) werden AFAIK auch durch das StGB geregelt.
                        Möp!

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                          Wie kann man aktiv gegen das GG verstoßen, wenn man formal nicht daran gebunden ist? Man kann gegen seine Werte verstoßen, aber nicht gegen das Grundgesetz als solches. Das kann nur der Staat. EIne Unterminierung der FDGO ist auch etwas völlig anderes.

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                            Zitat von Oliver Hansen Beitrag anzeigen
                            Wie kann man aktiv gegen das GG verstoßen, wenn man formal nicht daran gebunden ist? Man kann gegen seine Werte verstoßen, aber nicht gegen das Grundgesetz als solches. Das kann nur der Staat. EIne Unterminierung der FDGO ist auch etwas völlig anderes.
                            Nochmal: Lies erst den Beitrag von mir, red dann weiter...
                            Möp!

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                              Zitat von Cu Chulainn Beitrag anzeigen
                              D.h. Handlungen, wie die aktive Diskriminierung aufgrund z.B. der Freiheit der Weltanschauung (Religionsfreiheit) werden durch die entsprechenden Gesetze im StGB und AGG geregelt. Die aktive Diskriminierung oder gar Schädigung einer Person mit anderer Weltanschaaung aufgrund dieser oder die aktive Hinderung and der freien Ausübung sind also direkte Verstöße gegen das GG, werden aber natürliche durch die betreffenden, ausführenden Gesetze geahndet.
                              Bitte sag mir, das ihr dieses Thema im Schulunterricht noch nicht durchgenommen habt.

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                                Zitat von Cu Chulainn Beitrag anzeigen
                                Nochmal: Lies erst den Beitrag von mir, red dann weiter...
                                Ja, Diskriminierungshandlungen verstoßen gegen das AGG und daher nicht direkt gegen das GG, sondern indirekt. Wie gesagt verfechte ich das aus dem Eigentumsrecht hergeleitete Recht auf Diskriminierung.

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