Zitat von Spocky
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Deine Erläuterung ist völlig irrelevant, weil das a) niemand behauptet hat und b) niemand dieser Meinung ist.
Tibo sprach von "Verweigerung von Bildung", was ein Begriff des pädagogischen Integrationsdiskurses zu sein scheint. Du hast diesen Begriff in deiner Antwort einfach in "Bildungspflicht" geändert und dann so getan, als hätte Tibo ihn verwendet bzw. darüber gesprochen.
Was Tibo geschrieben hat und wie er es formuliert hat, ist von der Ausdrucksweise völlig in Ordnung und steht zudem auch in Übereinstimmung mit den Schulgesetzen der Länder. Vor diesem Hintergrund ist es völlig in Ordnung, in einem Forum „Bildungsverweigerung“ vor dem Hintergrund der Schulverweigerung zu verwenden, insb. wenn man im nächsten Satz Schulabsentismus explizit anführt.
Du wirst nicht drumrum kommen: In der Bundesrepublik Deutschland ist das Schulsystem ein Bestandteil des Bildungssystems.
Nds, Schulgesetz:
"Schulen sind alle auf Dauer eingerichteten Bildungsstätten, in denen unabhängig vom Wechsel der Lehrkräfte sowie der Schülerinnen und Schüler nach einem in sich geschlossenen Bildungsplan allgemein bildender oder berufsbildender Unterricht in einem nicht nur auf einzelne Kenntnisgebiete oder Fertigkeiten beschränkten Umfang für mindestens zwölf Schülerinnen oder Schüler und mindestens für die Dauer von sechs Monaten erteilt wird."
Bayern: Art. 1 Bildungs- und Erziehungsauftrag „Die Schulen haben den in der Verfassung verankerten Bildungs- und Erziehungsauftrag zu verwirklichen.“
Dein daherkonstruierter Widerspruch zwischen „Schulpflicht“ und „Bildungspflicht“ bzw die Trennung von Schule und Bildung ist einfach künstlich.
Du wirfst halt Dinge in einen Topf, die bei sauberer Argumentation voneinander zu trennen wären: Die Absichten der deutschen Gesetzgeber, den Begriff der "Bildungspflicht", den es zwar in anderen Ländern, aber in Deutschland nicht gibt und die faktischen Probleme des Schulwesens und vielleicht noch ein, zwei andere.
Und anstelle, dass du das zur Kenntnis nimmst, wiederholst du einfach immer denselben Teilaspekt, was aber leider irgendwie ein offensichtlicher Allgemeinplatz bleibt.
Es ist auch sonst etwas unlogisch: Würde sich die Schule mit der bloßen Anwesenheit zufriedengeben, wie du es andeutest, würde das auch für einen erfolgreichen Schulabschluss reichen müssen. Da es das aber nicht tut, muss die Schule logischerweise mehr verlangen als die physische Anwesenheit. Deswegen steht auch hinter der Schulpflicht mehr als die reine Anwesenheit.
Und natürlich unterliegen auch Privatschulen den Schulgesetzen und deren Lehrplänen.
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