Zitat von Tibo
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Ob er sich das vorstellen kann ist irrelevant. Er hat recht und dass er seine Überlegungen aus neutraler Sicht formuliert spricht nicht gegen die Qualität seiner Aussage.
Nach dem hier gültigen Rechtsverständnis soll eben nicht das Opfer oder Freunde und Verwandte des Opfers die Strafe festlegen. Das ist auch gut so.
Ehrenmord und Rache haben die gleichen Mechanismen und sind gleichermaßen unmoralisch.
Bei letztlicher Rache geht es um einen realen Verlust: ein Mensch wurde unwiederbringlich ermordet.
Bei ersterem geht es um krankhafte Wahnvorstellungen, um Fanatismus. Meistens geht es nur um einen "Regelverstoß".
Und was bekommen die von der Jsutiz, einen Ehrenmörder-Bonus:
"Der Angeklagte habe sich in einer kulturellen Zwangslage befunden".
Seltsam. Bei einem Deutschen hieße das lediglich "Selbstjustiz" und der müßte das volle Programm absitzen. Ein Deutscher war ja nicht in einer "Zwangslage", nichmal in einer subjektiv emotionalen, die man irgendwie beim Urteil berücksichtigen könnte.
Aber wenn ein Türke seiner rechtlich gechiedenen Frau das Hirn aus dem Schädel schießt - mehrere male - dann war der arme Kerl in einer "kulturellen Zwangsabgabe seines Großhirns", wird aber immer noch nicht so behandelt wie ein "geistig gestörter", den man am besten nie mehr auf freien Fuß setzt.
Zitat von Taanae
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