An etwas, das man beweisen kann, muss man nicht glauben. Der Glaube würde sich dann höchstens auf die Gültigkeit des Beweisverfahrens richten.
Rechfertigen muss man seinen Glauben normalerweise ebenfalls nicht. Wenn jemand glaubt, dass Lila-Kühe im Schwarzwald herumwandern, so ist das sein gutes Recht. Sobald andere damit reingezogen werden, sieht das aber anders aus. Sollte der Lila-Huh-Gläubige etwa als Bürgermeister Mittel aus dem klammen Haushalt der Kommune abzweigen, weil er unbedingt eine Lila-Kuh für den örtlichen Zoo besorgen möchte, steht er plötzlich unter einem akuten Rechtfertigszwang.
Rechfertigen muss man seinen Glauben normalerweise ebenfalls nicht. Wenn jemand glaubt, dass Lila-Kühe im Schwarzwald herumwandern, so ist das sein gutes Recht. Sobald andere damit reingezogen werden, sieht das aber anders aus. Sollte der Lila-Huh-Gläubige etwa als Bürgermeister Mittel aus dem klammen Haushalt der Kommune abzweigen, weil er unbedingt eine Lila-Kuh für den örtlichen Zoo besorgen möchte, steht er plötzlich unter einem akuten Rechtfertigszwang.
Kommentar