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    Zitat von DnuhD2 Beitrag anzeigen
    Alles was du soeben beschrieben hast, sind die Umstände, die in Guantanamo herrschen.
    Was du schreibst, ist einfach euphemistischer Nonsens. Die Umstände in Guantanamo (Waterboarding, Entzug grds. Rechte, die den Insassen laut US-Verfassung und diverser völkerrechtlicher Abkommen, denen die USA beigetreten sind, zustehen) sind konstituierend für das Lager. Sein Existenzzweck ist es, eben jene Umstände zu erzeugen, die dort herrschen. Insofern ist es völlig blödsinnig zwischen "Umständen in Guantanamo" und "Guantanamo an sich" zu unterscheiden. Würde man wollen, dass die Umstände dort rechtsstaatlichen Standards entsprechen, würde das Lager gar nicht existieren.

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      Zitat von SF-Junky Beitrag anzeigen
      Würde man wollen, dass die Umstände dort rechtsstaatlichen Standards entsprechen, würde das Lager gar nicht existieren.
      Ebend! Das ist wie mit schwanger sein: Es gibt nicht "ein bisschen" Rechtsstaat, genausowenig, wie man ein "bisschen" schwanger ist.

      (man vergebe mir den Einzeiler).
      Republicans hate ducklings!

      Kommentar


        Zitat von SF-Junky Beitrag anzeigen
        Was du schreibst, ist einfach euphemistischer Nonsens. Die Umstände in Guantanamo (Waterboarding, Entzug grds. Rechte, die den Insassen laut US-Verfassung und diverser völkerrechtlicher Abkommen, denen die USA beigetreten sind, zustehen) sind konstituierend für das Lager. Sein Existenzzweck ist es, eben jene Umstände zu erzeugen, die dort herrschen. Insofern ist es völlig blödsinnig zwischen "Umständen in Guantanamo" und "Guantanamo an sich" zu unterscheiden. Würde man wollen, dass die Umstände dort rechtsstaatlichen Standards entsprechen, würde das Lager gar nicht existieren.
        Das ist nichts weiter als Wortklauberei. Ob ich sage Guantanamo entpricht nicht meiner Auffasung von Recht oder ob ich sage die Umstände in Guantanamo entsprechen nicht meiner Auffasung von Recht kommt bei der Aussage was ich als staatlich rechtens ansehe auf das selbe raus. Dieses Wörter auseinandergezupfel wird in einer Diskussion immer dann angewandt, wenn man der Gegenpartei auf Teufel komm raus etwas unterstellen will. Wenn nichts mehr hilft zerpflückt man eben die Sätze bis man auch die kleinste nicht 100% eindeutig verwendete Wortwahl derart umbiegen kann, dass es der eigenen Argumentation dienlich ist. Das wird hier gerade in heiklen Diskussion sehr gerne angewandt.

        Endar hat mich als Befürworter des Folterns bezichtigt und war Stur genug mein Dagegensprechen nicht Anzunehmen, weshalb wir uns jetzt hier an Wörtern aufhängen. So einfach ist das und alles andere ist labbern um der Sturheit willen.

        Kommentar


          Zitat von DnuhD2 Beitrag anzeigen
          Ich bin für harte Strafen bei schweren Verbrechen. Ich bin für Opferschutz vor Täterschutz. Ich bin nicht für das Foltern, selbst wenn es die größten Schweine sind die es betrifft. Das ist primitiv und als effektives Mittel zur Informationsbeschaffung seit dem Mittelalter entwertet. Foltern ist ein Mittel um Rache zu nehmen und in bestimmten Fällen vielleicht nachvollziehbar aber Staatlich und Rechtlich auf keinen Fall zu unterstützen, schon gar nicht auszuführen. Feinde in Minikäfige zu sperren und Hunde auf gefesselte, nackte Männer zu hetzen hat in unserem Jahrhundert nichts mehr verloren, schon gar nicht in den reichsten Gegenden der Erde.
          Welchem Zweck sollen die harten Strafen dienen? Wäre es nicht besser gerecht zu strafen als hart?

          Zitat von DnuhD2 Beitrag anzeigen
          Ich bin für Opferschutz vor Täterschutz.
          Das verstehe ich nicht. Erläutere das bitte anhand eines Beispiels.

          - - - Aktualisiert - - -

          Zitat von DnuhD2 Beitrag anzeigen
          Ob ich sage Guantanamo entpricht nicht meiner Auffasung von Recht oder ob ich sage die Umstände in Guantanamo entsprechen nicht meiner Auffasung von Recht kommt bei der Aussage was ich als staatlich rechtens ansehe auf das selbe raus.
          Das ist sehr relativistisch. Endar und SFJ haben hinreichend dargelegt, dass das Lager selbst ein Bruch mit den Prinzipien ganz objektiv. Du sagst hingegen nur, es entspräche nicht deiner Vorstellung von Rechtsstaatlichkeit. Das impliziert natürlich, dass es Rechtsstaatlichkeit geben kann ohne, dass deren grundlegende Prinzipien beachtet werden.

          Und egal wie oft du es anders darstellst es ist ein großer Unterschied ob ein Ding nicht gutfindet oder die Umstände des Dinges. Wenn ich Endar auf einer Beerdigung treffe bedeutet der Satz "Ich finde es schade, dass wir uns unter diesen Umständen treffen." etwas komplett anderes als "Ich finde es schade, dass wir uns treffen."

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            Zitat von Tibo Beitrag anzeigen
            Welchem Zweck sollen die harten Strafen dienen? Wäre es nicht besser gerecht zu strafen als hart?
            Seit wann schliest sich das Gegenseitig aus? Kann eine harte Strafe keine gerechte Strafe sein? Wenn Eltern ihr ermordetes Kind begraben müssen und nach 11-13 Jahren zusehen müssen wie der Täter wieder auf freien Fußkommt, denke ich nicht das ein großer Teil der Eltern, also die Menschen die neben dem getöteten Kind am meisten unter der Tat leiden, dieses Urteil als sonderlich Gerecht ansehen. Ich persönlich würde es auf jeden Fall nicht. Lebenslang (im Sinne des Wortes) für Mord wäre mMn. gerecht.

            Zitat von Tibo Beitrag anzeigen
            Das verstehe ich nicht. Erläutere das bitte anhand eines Beispiels.
            Anstatt sich nur auf die resozialisierung eines Täters zu konzentrieren sollte es mehr Programe zur Unterstützung der Opfer geben. So gibt es z.B. für psychische Traumata wie etwa eine Vergewaltigung noch immer keine Schadensersatz/Schmerzensgeldanspruch, das halte ich für falsch. Auch werden Familien eines ermordeten Angehörigen mit den Bestattungskosten oft (immer?) alleine gelassen. Habe zumindest vor kurzem einen Artikel darüber gelesen.

            Zitat von Tibo Beitrag anzeigen
            Das ist sehr relativistisch. Endar und SFJ haben hinreichend dargelegt, dass das Lager selbst ein Bruch mit den Prinzipien ganz objektiv. Du sagst hingegen nur, es entspräche nicht deiner Vorstellung von Rechtsstaatlichkeit. Das impliziert natürlich, dass es Rechtsstaatlichkeit geben kann ohne, dass deren grundlegende Prinzipien beachtet werden.

            Und egal wie oft du es anders darstellst es ist ein großer Unterschied ob ein Ding nicht gutfindet oder die Umstände des Dinges. Wenn ich Endar auf einer Beerdigung treffe bedeutet der Satz "Ich finde es schade, dass wir uns unter diesen Umständen treffen." etwas komplett anderes als "Ich finde es schade, dass wir uns treffen."
            Wie gesagt, ich denke ich habe meine Abneigung gegen Folter nun schon widerholt ausreichend dargelegt und finde dein Beispiel auch nicht sonderlich treffend. Ich sehe nicht ein mich für jedes Wort in meinem Post zu rechtfertigen, weil sich der ein oder andere die wildesten Theorien daraus bastelt. Die Aussage sollte eigentlich klar sein und wer sie nicht verstehen will, der wird sie auch nicht verstehen auch wenn ich noch 20 Posts darüber verfasse. Ist ja nicht so als würde ich in kryptischen Formulierungen schreiben.

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              Zitat von DnuhD2 Beitrag anzeigen
              Seit wann schliest sich das Gegenseitig aus?
              Er hat gar nicht behauptet, dass sich das gegenseitig ausschließt. Deine Frage impliziert aber, dass dir nicht wirklich darum geht, dass die Strafe gerecht ist, sondern primär nur darum, dass die hart ist. Gerechtigkeit scheint eher ein "netter Nebeneffekt" zu sein, den man haben kann, aber nicht muss. Aber hauptsache hart.

              Dass man Defizite bei der Unterstützung von Opfern von Gewalttaten beseitigen sollte, hat übrigens mWn hier noch überhaupt niemand bestritten. Aber das und eine Resozialisierung des Täters schließen sich nicht aus. Da gibt es keinen Trade-Off.


              Wie gesagt, ich denke ich habe meine Abneigung gegen Folter nun schon widerholt ausreichend dargelegt und finde dein Beispiel auch nicht sonderlich treffend.
              Dass du dauernd nur über Folter redest, zeigt doch, dass du es eben irgendwie immer noch nicht so wirklich verstanden hast. Aber weil ich gerade zu viel Zeit habe, werde ich es noch einmal erklären: Die Kritik an Guantanamo ist nicht (nur), dass die Leute dort mit Waterboarding und Käfighaltung gequält werden. Das fängt schon bei viel harmloseren Dingen an, nämlich dass den Gefangenen dort der Zugang zu US-Justiz verwehrt wird, dass ihnen kein rechtlicher Beistand gewährt wird, dass ihnen z.T. nicht einmal erklärt wird, was ihnen überhaupt konkret vorgeworfen wird. Die werden da ohne Rechtsbeistand, ohne Anklage, ohne Erklärung auf Basis windiger Verdachtsmomente festgehalten. Genau das meinte ich auch mit meinem Kommentar mit dem Luxushotel. Selbst wenn man die Folter wegnehmen und die Leute ganz kuschelig würde, wäre das Ganze immer noch genauso kritikwürdig. Und solange du halt immer nur über Folter redest und den ganzen anderen Bums unerwähnt lässt, wirst du eben damit rechnen müssen, dass sich Leute fragen, ob du die Nummer mit dem Rechtsstaat wirklich verinnerlicht hast. Der rechtsstaatliche Boden wird nämlich nicht erst bei der Anwendung von Folter verlassen.

              Da hilft dann auch kein Ausweichgeschwurbel über stramme Rechtssysteme und Opferschutz vor Täterschutz. Denn
              a) ist das Lager nicht Teil eines strammen Rechtssystems, es steht außerhalb des Rechtssystems und
              b) ob die Leute, die da angeleint werden, überhaupt Täter sind, ist zum nicht unerheblichen Teil nicht einmal sicher.

              b) ist natürlich der schiere Existenzgrund für das Lagers. Hätte man etwas gegen die Gefangenen in der Hand, bräuchte man die nicht auf einer Insel außerhalb des Staatsgebietes (= außerhalb des Zugriffsbereichs der US-Justiz) einkerkern.

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                Zitat von DnuhD2 Beitrag anzeigen
                Seit wann schliest sich das Gegenseitig aus? Kann eine harte Strafe keine gerechte Strafe sein? Wenn Eltern ihr ermordetes Kind begraben müssen und nach 11-13 Jahren zusehen müssen wie der Täter wieder auf freien Fußkommt, denke ich nicht das ein großer Teil der Eltern, also die Menschen die neben dem getöteten Kind am meisten unter der Tat leiden, dieses Urteil als sonderlich Gerecht ansehen. Ich persönlich würde es auf jeden Fall nicht. Lebenslang (im Sinne des Wortes) für Mord wäre mMn. gerecht.
                Ich wiederhole mal die Fragen:
                Welchem Zweck sollen die harten Strafen dienen?
                Wäre es nicht besser gerecht zu strafen als hart?


                Zitat von DnuhD2 Beitrag anzeigen
                Anstatt sich nur auf die resozialisierung eines Täters zu konzentrieren sollte es mehr Programe zur Unterstützung der Opfer geben. So gibt es z.B. für psychische Traumata wie etwa eine Vergewaltigung noch immer keine Schadensersatz/Schmerzensgeldanspruch, das halte ich für falsch. Auch werden Familien eines ermordeten Angehörigen mit den Bestattungskosten oft (immer?) alleine gelassen. Habe zumindest vor kurzem einen Artikel darüber gelesen.
                Ich wollte ein Beispiel, anhand dessen du mir die Parole: "Ich bin für Opferschutz vor Täterschutz." erklärst, das hast du nicht getan. Du hast die Konzentration auf Resozialisierung kritisiert (das ist Dienst an der Gesellschaft und definitiv kein Schutz des Täters), dann kommt ne Unwahrheit und ne Sache, die weder Täter noch Opfer schützt. Noch dazu weißt du gar nicht ob das so ist. Es gibt wohl zivilrechtlich einen Anspruch darauf, der in der Regel mangels Einkommens des verurteilten Mörders nicht durchsetzbar ist.

                Gibst du mir nun noch ein Beispiel mit dem du die Parole erläuterst oder kannst du es nicht?


                Zitat von DnuhD2 Beitrag anzeigen

                Wie gesagt, ich denke ich habe meine Abneigung gegen Folter nun schon widerholt ausreichend dargelegt und finde dein Beispiel auch nicht sonderlich treffend.
                Es ist eine Analogie, die aufzeigen soll, dass es etwas anderes ob man eine Sache ablehnt oder die Umstände um die Sache herum.
                Zitat von DnuhD2 Beitrag anzeigen

                Ich sehe nicht ein mich für jedes Wort in meinem Post zu rechtfertigen, weil sich der ein oder andere die wildesten Theorien daraus bastelt. Die Aussage sollte eigentlich klar sein und wer sie nicht verstehen will, der wird sie auch nicht verstehen auch wenn ich noch 20 Posts darüber verfasse. Ist ja nicht so als würde ich in kryptischen Formulierungen schreiben.
                Die Aussage ist klar, darüber sind sich alle Empfänger der Aussage einig. Der Sender hat es nicht begriffen. Ich bezweifle nicht mal, dass du tatsächlich das Lager ansich ablehnst. Du hast es aber falsch ausgedrückt, etwas anderes gesagt. Das ist in dem Fall keine Wortklauberei, du hast dich fundamental falsch ausgedrückt.

                - - - Aktualisiert - - -

                Zitat von SF-Junky Beitrag anzeigen
                Er hat gar nicht behauptet, dass sich das gegenseitig ausschließt. Deine Frage impliziert aber, dass dir nicht wirklich darum geht, dass die Strafe gerecht ist, sondern primär nur darum, dass die hart ist. Gerechtigkeit scheint eher ein "netter Nebeneffekt" zu sein, den man haben kann, aber nicht muss. Aber hauptsache hart.

                Dass man Defizite bei der Unterstützung von Opfern von Gewalttaten beseitigen sollte, hat übrigens mWn hier noch überhaupt niemand bestritten. Aber das und eine Resozialisierung des Täters schließen sich nicht aus. Da gibt es keinen Trade-Off.



                Dass du dauernd nur über Folter redest, zeigt doch, dass du es eben irgendwie immer noch nicht so wirklich verstanden hast. Aber weil ich gerade zu viel Zeit habe, werde ich es noch einmal erklären: Die Kritik an Guantanamo ist nicht (nur), dass die Leute dort mit Waterboarding und Käfighaltung gequält werden. Das fängt schon bei viel harmloseren Dingen an, nämlich dass den Gefangenen dort der Zugang zu US-Justiz verwehrt wird, dass ihnen kein rechtlicher Beistand gewährt wird, dass ihnen z.T. nicht einmal erklärt wird, was ihnen überhaupt konkret vorgeworfen wird. Die werden da ohne Rechtsbeistand, ohne Anklage, ohne Erklärung auf Basis windiger Verdachtsmomente festgehalten. Genau das meinte ich auch mit meinem Kommentar mit dem Luxushotel. Selbst wenn man die Folter wegnehmen und die Leute ganz kuschelig würde, wäre das Ganze immer noch genauso kritikwürdig. Und solange du halt immer nur über Folter redest und den ganzen anderen Bums unerwähnt lässt, wirst du eben damit rechnen müssen, dass sich Leute fragen, ob du die Nummer mit dem Rechtsstaat wirklich verinnerlicht hast. Der rechtsstaatliche Boden wird nämlich nicht erst bei der Anwendung von Folter verlassen.
                Das ist nicht harmloser. Das ist der Kern des Problems.

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                  Zitat von Tibo Beitrag anzeigen
                  Das ist nicht harmloser. Das ist der Kern des Problems.
                  Dass die Leute dort keine Anwälte und Gerichtsverhandlungen kriegen ist harmloser als dass sie seelisch und körperlich gequält werden und der Kern des Problems.

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                    Zitat von SF-Junky Beitrag anzeigen
                    Dass die Leute dort keine Anwälte und Gerichtsverhandlungen kriegen ist harmloser als dass sie seelisch und körperlich gequält werden und der Kern des Problems.
                    Nee also, wenn ich in nem deutschen Knast vom Personal seelisch und körperlich gequält werde, lässt sich das ertragen, weil ich ja weiß. Es geht vorüber, ich kann irgendwann mit meinem Anwalt sprechen ich komme aus der Foltersituation raus. Im Lager in Guantanamo weißt du das nicht. Deine einzige realistische Exitoption ist der Tod. Das ist nicht harmloser als die Folter selbst. Es verschlimmer die Folter ins unendliche.
                    Das ist jetzt auch nix, was ich mir ausgedacht habe. Das ist das was mir Afghanen und Eritreer über ihre Erlebnisse erzählt haben.

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                      Ob das harmloser ist oder nicht, wird daran gemessen, wie lange dieser Zustand der Rechtlosigkeit anhält. Das kann man nicht generell sagen, das kommt immer auf den Einzelfall an. Es ist in diesem Fall sicherlich sehr schwerwiegend.

                      Es ist nebenbei auch keine besonders erkenntnisbringende Frage.
                      Republicans hate ducklings!

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                        Zitat von Tibo Beitrag anzeigen
                        Ich wiederhole mal die Fragen:
                        Welchem Zweck sollen die harten Strafen dienen?
                        Wäre es nicht besser gerecht zu strafen als hart?
                        Wenn auf ein schweres Verbrechen eine harte Strafe folgt, ist das gerecht. Wenn auf ein schweres Verbrechen eine milde Strafe folgt ist das ungerecht. Deine zweite Frage beantwortet in gewisser Weise deine Erste. Seit wann gibt es entweder harte oder gerechte Strafen?

                        Zitat von Tibo Beitrag anzeigen
                        Ich wollte ein Beispiel, anhand dessen du mir die Parole: "Ich bin für Opferschutz vor Täterschutz." erklärst, das hast du nicht getan. Du hast die Konzentration auf Resozialisierung kritisiert (das ist Dienst an der Gesellschaft und definitiv kein Schutz des Täters), dann kommt ne Unwahrheit und ne Sache, die weder Täter noch Opfer schützt. Noch dazu weißt du gar nicht ob das so ist. Es gibt wohl zivilrechtlich einen Anspruch darauf, der in der Regel mangels Einkommens des verurteilten Mörders nicht durchsetzbar ist.

                        Gibst du mir nun noch ein Beispiel mit dem du die Parole erläuterst oder kannst du es nicht?
                        Ich war bisher in dem "Wissen" das stark traumatisierte Opfer bei ihrem langen leidensweg auf keinerlei/kaum staatliche Unterstützung bauen können und das Schmerzensgeld nur dann erhoben werden kann, wenn eine konkrete Geldsumme beziffert werden kann, welche bei traumata schwer fest zu legen sind. Sollte dieser Wissensstand falsch oder veraltet sein, dann habe ich mich in dem Punkt offenbar geirrt.

                        Dennoch sehe ich unser Justizsystem als sehr Täterfreundlich. Warum eine Resozialisierung für Mörder, anstatt einen Mörder lebenslang (wie gesagt im Sinne des Wortes) ins Gefängnis zu bringen? Unter Opferschutz vor Täterschutz verstehe ich, dass die Gesellschaft vor gefährlichen Tätern geschützt wird und das schließt eben minimalste Strafen für mehrfache Sexualstraftäter oder das permanente Anwenden des Jugendstrafrechts bei 18-20 Jährigen Intensivtätern aus. Natürlich sollten resozialisierungsversuche gestartet werden, jedoch für Menschen bei denen das Programm auch erfolgversprechend ist. Ein Triebtäter, so sehr er durch seine Veranlagung auch gestraft sein mag, wird nach heutigem Stand der Medizin nie geheilt werden können, dennoch werden viele dieser Sorte nach einer Therapie auf freien Fuß entlassen. Einen Täter bei dem es "unwahrscheinlich" ist das er Rückfällig wird frei zu lassen und somit die Verletzung oder Tötung potentieller Opfer in kauf zu nehmen ist das was ich unter "Täter vor Opferschutz" sehe.

                        Zitat von Tibo Beitrag anzeigen
                        Es ist eine Analogie, die aufzeigen soll, dass es etwas anderes ob man eine Sache ablehnt oder die Umstände um die Sache herum.

                        Die Aussage ist klar, darüber sind sich alle Empfänger der Aussage einig. Der Sender hat es nicht begriffen. Ich bezweifle nicht mal, dass du tatsächlich das Lager ansich ablehnst. Du hast es aber falsch ausgedrückt, etwas anderes gesagt. Das ist in dem Fall keine Wortklauberei, du hast dich fundamental falsch ausgedrückt.
                        Das sehe ich nicht so und dieses Wörter rumgewurschtel hat jetzt offensichtlich dazu geführt, das der eigentliche Kern der Diskussion in die ich eingestiegen bin gar nicht mehr diskutiert wird, sondern lediglich meine Ausdrucksweise und das obwohl die Massage mittlerweile doch deutlich genug rübergekommen sein sollte. Also was soll der Quatsch?

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                          Zitat von DnuhD2 Beitrag anzeigen
                          Wenn auf ein schweres Verbrechen eine harte Strafe folgt, ist das gerecht. Wenn auf ein schweres Verbrechen eine milde Strafe folgt ist das ungerecht. Deine zweite Frage beantwortet in gewisser Weise deine Erste. Seit wann gibt es entweder harte oder gerechte Strafen?
                          Du kannst nicht einfach pauschal behaupten, eine harte Strafe sei auch eine gerechte Strafe. Wenn dem so wäre, müsste es auf jedesVerbrechen die Todesstrafe oder lebenslänglich geben. Vielleicht merkst du alleine daran schon, worauf ich hinauswill.

                          Auch auf "schwere" Verbrechen ist eine harte Strafe nicht immer gerecht, da muss man schon immer den Einzelfall betrachten und darf nicht verallgemeinern. Jemand, der aus schierer Verzweiflung einen Überfall begeht, um was zu essen ist sicher anders zu bewerten als jemand, der einfach nur den Kick sucht usw.



                          Dennoch sehe ich unser Justizsystem als sehr Täterfreundlich. Warum eine Resozialisierung für Mörder, anstatt einen Mörder lebenslang (wie gesagt im Sinne des Wortes) ins Gefängnis zu bringen?
                          Im Falle einer gelungenen Resozialisierung muss der Staat irgendwann nicht mehr für den Straftäter aufkommen, das kann der dann selbst übernehmen. Vielleicht ist das ein so offensichtliches Argument, dass sogar du das verstehst.

                          Auch ein Mord ist nicht gleich Mord. Jemand, der Menschen aus Spaß tötet kann immer wieder mal jemanden umbringen und ist ein größeres Risiko für die Allgemeinheit, als jemand, der im Affekt gehandelt hat, oder jemanden umgebracht hat, der ihn jahrelang "auf die Palme" gebracht hat. Die würden andere Menschen mit weit geringerer Wahrscheinlichkeit umbringen.

                          Das sehe ich nicht so und dieses Wörter rumgewurschtel hat jetzt offensichtlich dazu geführt, das der eigentliche Kern der Diskussion in die ich eingestiegen bin gar nicht mehr diskutiert wird, sondern lediglich meine Ausdrucksweise und das obwohl die Massage mittlerweile doch deutlich genug rübergekommen sein sollte. Also was soll der Quatsch?
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                            Zitat von DnuhD2 Beitrag anzeigen
                            Wenn auf ein schweres Verbrechen eine harte Strafe folgt, ist das gerecht. Wenn auf ein schweres Verbrechen eine milde Strafe folgt ist das ungerecht. Deine zweite Frage beantwortet in gewisser Weise deine Erste. Seit wann gibt es entweder harte oder gerechte Strafen?
                            Also denkst du echt du hättest mit diesen drei Sätzen eine meiner Fragen beantwortet?
                            Du hast nicht gesagt was der Zweck einer harten Strafe ist noch hast du gesagt ob es nicht besser ist gerecht zu sein als hart zu sein.

                            Ich wiederhole nochmal die Fragen:
                            Welchem Zweck sollen die harten Strafen dienen?
                            Wäre es nicht besser gerecht zu strafen als hart?
                            Zitat von DnuhD2 Beitrag anzeigen
                            Seit wann gibt es entweder harte oder gerechte Strafen?
                            Vermutlich seit es Strafen gibt, das wird vor der Geschichtschreibung gewesen sein. Warum willst du das wissen?


                            Zitat von DnuhD2 Beitrag anzeigen
                            Dennoch sehe ich unser Justizsystem als sehr Täterfreundlich.
                            Der Anspruch ist es menschenfreundlich zu sein. Man will allen beteiligten Menschen gerecht werden, das schließt den Täter ein.
                            Zitat von DnuhD2 Beitrag anzeigen

                            Warum eine Resozialisierung für Mörder, anstatt einen Mörder lebenslang (wie gesagt im Sinne des Wortes) ins Gefängnis zu bringen?
                            Weil resozialisierte Menschen zum Gemeinwohl beitragen. Resozialisierung dient der Gesellschaft, das ist kein Beitrag zum Schutz des Täters.
                            Zitat von DnuhD2 Beitrag anzeigen

                            Unter Opferschutz vor Täterschutz verstehe ich, dass die Gesellschaft vor gefährlichen Tätern geschützt wird und das schließt eben minimalste Strafen für mehrfache Sexualstraftäter oder das permanente Anwenden des Jugendstrafrechts bei 18-20 Jährigen Intensivtätern aus.
                            Inwiefern dienen die von dir ausgeschlossenen Maßnahmen dem Schutz des Täters?
                            Zitat von DnuhD2 Beitrag anzeigen


                            Natürlich sollten resozialisierungsversuche gestartet werden, jedoch für Menschen bei denen das Programm auch erfolgversprechend ist. Ein Triebtäter, so sehr er durch seine Veranlagung auch gestraft sein mag, wird nach heutigem Stand der Medizin nie geheilt werden können, dennoch werden viele dieser Sorte nach einer Therapie auf freien Fuß entlassen. Einen Täter bei dem es "unwahrscheinlich" ist das er Rückfällig wird frei zu lassen und somit die Verletzung oder Tötung potentieller Opfer in kauf zu nehmen ist das was ich unter "Täter vor Opferschutz" sehe.
                            Auch hier wird kein Täter geschützt. Wovor schütze ich denn einen Täter, wenn ich ihn ein Resozialisierungsprogramm stecke?
                            Davon abgesehen, wollte ich ein Beispiel, anhand dessen du mir die Parole: "Ich bin für Opferschutz vor Täterschutz." erklärst, das hast du nicht getan. Du hast nun mehrere Dinge wie Resozialisierund und Sicherungsverwahrung angeschnitten. Sicherungsverwahrung ist ein gutes Stichwort. Sie ist keine Strafe. Sie ist (im Bezug auf eine Hierarchie zwischen Opfer- und Täterschutz) primär Täterschutz (er wird davor geschützt wieder zum Täter zu werden) und erst dann Opferschutz, weil sie eine neuerliche Heimsuchung oder Stress beim Opfer verhindert. Warum stört dich das?


                            Gibst du mir nun noch ein Beispiel mit dem du die Parole erläuterst oder kannst du es nicht?
                            Zitat von DnuhD2 Beitrag anzeigen
                            Das sehe ich nicht so und dieses Wörter rumgewurschtel hat jetzt offensichtlich dazu geführt, das der eigentliche Kern der Diskussion in die ich eingestiegen bin gar nicht mehr diskutiert wird, sondern lediglich meine Ausdrucksweise und das obwohl die Massage mittlerweile doch deutlich genug rübergekommen sein sollte. Also was soll der Quatsch?
                            Nein, dazu führt dein falscher Gebrauch von Worten und deine mangelnde Einsicht. Bei mir ist übrigens die Massage nicht angekommen. Aber ich war eh nicht verspannt.
                            Zuletzt geändert von Tibo; 07.06.2015, 18:27.

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                              Die Sicherungsverwahrung dient natürlich in erster Linie mal dem Gesellschaftsschutz und nicht dem Täterschutz, weil sie für Leute ist, bei denen man davon ausgeht, dass sie auch nach Verbüßung ihrer Haftstrafe immer noch eine zu große Gefahr für die Allgemeinheit darstellen, als dass man es vertreten könnte, sie wieder auf freien Fuß zu setzen.

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                                Zitat von SF-Junky Beitrag anzeigen
                                Die Sicherungsverwahrung dient natürlich in erster Linie mal dem Gesellschaftsschutz und nicht dem Täterschutz, weil sie für Leute ist, bei denen man davon ausgeht, dass sie auch nach Verbüßung ihrer Haftstrafe immer noch eine zu große Gefahr für die Allgemeinheit darstellen, als dass man es vertreten könnte, sie wieder auf freien Fuß zu setzen.
                                Ich hatte mich da unklar ausgedrückt. Wenn man nur Opfer- und Täterschutz betrachtet, dann ist Sicherungsverwahrung zuerst Täter- und dann Opferschutz. Habe das oben editiert.

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