Zitat von T`Pau
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Nicht wenige Leute können nur 2-3 Wochen Urlaub am Stück haben (Dienstpläne, etc) UND haben sich Reisekosten u. U. lange angespart. Das sind erhebliche persönliche Nachteile, die für Einzelne entstehen können - damit andere ein paar Euro pro Jahr mehr bekommen.
Eine allgmeine Bemerkung bzw. Frage zum Streikrecht, die -nur- meine Meinung wiedergibt:
Ein Streik ist doch zunächst mal eine interne Auseinandersetzung zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, also ein firmen- oder konzerninterner Konflikt. Selbst wenn über eine Gewerkschaft eine ganze Branche betroffen wäre, geht es nur um das Verhältnis zwischen AG und AN.
Unabhängig davon hat eine Firma ein Geschäftsverhältnis mit außenstehenden Kunden. Es besteht ein allgemein ein Vertrag, wobei Kunden zB für eine Dienstleistung vorab bezahlt haben (zB Reisende <=> Bahn, Fluglinie).
Mir ist bekannt, daß Streik i. A. als sog. "höhere Gewalt" gewertet wird und Unternehmen, die bestreikt werden, eventuell von ihrer Vertragserfüllung entbunden werden können. Das bedeutet, daß zB Passagiere nicht erwarten können, daß sie transportiert werden.
Frage: Ist diese Sicht soweit richtig?
Weiter: Ich verstehe nun nicht, warum diese Regelung unbedingt aufrecht erhalten werden muss. Die allgemeine Begründung ist stets, daß eine entsprechende Änderung das Streikrecht untergraben würde. Dies kann ich aber nicht allgemein nachvollziehen.
Wären Unternehmen auch dann verpfichtet (unter Androhung von Schadensersatzzahlungen), ihre Vertragspflichten mit außenstehenden Kunden zu erfüllen, so müßten die Unternehmen zusätzlich Kosten aufbringen, um Aushilfen kurzfristig einzustellen, Busse zu mieten oder Ersatzflugzeuge und -piloten zu chartern. (Nebenbei: die meisten Fluglinien haben eh schon Kreuzverträge mit anderen Linien, um sich gegenseitig auszuhelfen).
Natürlich müßte man auch hier bzgl der zusätzlichen Kosten für die Arbeitgeber eine Abwägung der Verhältnismäßigkeit machen. Nicht alle sei den Arbeitgebern zuzumuten. Daher wäre diese neue Regelung auch nur eine Verschiebung der Limits. Aber genau diese Verschiebung würde bewirken, daß zumindest die meisten einfachen Reisende nicht ihre Reisekosten verlieren würden bzw. nicht auf teurere Alternativen umsteigen müßten und zB kleinere Unternehmen (wegen austehender Transporte und Lieferungen) nicht um ihre Existenz und den Erhalt der Arbeitsplätze bangen müssen.
Die zusätzlichen Kosten wären das Druckmittel, das die Arbeitnehmer im Streikfalle stets hätten, um Druck gegenüber der Geschäftsführung aufzubauen. Streik wäre weiterhin möglich und ein effektives Mittel.
Oder nicht?
In der jetzigen Situation sehe ich die möglichen Nachteile Unbeteiligter als völlig unverhältnismäßig an.
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