Zitat von Eye-Q
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Russische könnten sie vermutlich nicht annehmen (wollen sie eventuell auch gar nicht, weil ich durchaus glaube, dass es ihnen dort nicht so schlecht geht bzw nicht schlechter als in Russland. ich sehe das Thema im übrigen "neutral", also eine "interessante Problematik").
In der Folge sind Angehörige der russische Minderheit als Staatenlose logischerweise vom Staatsdienst und den Wahlen ausgeschlossen.
Die Problematik besteht darin (v.a. Lettland), dass Politik über 30% der "Nicht-Bevölkerung" gemacht wird und diese auch keine Mitbestimmungsrechte haben. Ich möchte aber darauf hinweisen, dass mein Letztwissensstand etwas zu wünschen übrig lässt! Kann sein, dass sich in den letzten 5 Jahren viel getan hat.
Ist ja nicht gerade so, als wären Sprachtests seit Beginn der Republik (Dtl.) ein Bestandteil der Staatsbürgerschaft.
Ich bin auch gar nicht so sicher, ob das ius soli (Territorialprinzip) immer so eindeutig in Deutschland angewendet wurde. Es war zumindest noch in der Weimarer Republik Gastarbeitern verboten, ihre Familien mitzubringen.
Vorher - bis 1919 - gab es ja ohnehin kein im heutigen Sinne demokratisches Wahlrecht, sondern mit Ausnahme der Reichsebene das gute alte Zensuswahlrecht.
Jedenfalls - das ist kein Scherz - bis in die 1960er Jahre waren Kinder von Ausländern von der staatlichen Schulpficht ausgenommen.
Vor diesem Hintergrund kam die Frage nach Sprachtests natürlich auch niemals auf. Auch die Frage nach doppelter Staatsbürgerschaft ist noch recht neu.
edit:
Hier hat man einen Überblick über die Gültigkeit des Territorialprinzips in Europa. In Österreich gilt das übrigens nicht. Ausländereltern bekommen dort Ausländerkinder.
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