Ja, ja, es geht wieder mal um Europa und es geht im weiteren Sinne wieder mal um die Krise. Da es hier mehr um eine juristische Frage geht, wage ich mal einen eigenen, neuen, Thread dazu aufzumachen, weil das in die bestehenden mE nicht so hundertprozentig reinpasst.
Heute hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe bekannt gegeben, dass es die Entscheidung darüber, ob das sog. OMT-Programm der Europäischen Zentralbank gegen europäisches Recht bzw. das Grundgesetz verstößt, an den Europäischen Gerichtshof delegiert. In Deutschland ist natürlich mal wieder Hysterie angesagt:
Bundesverfassungsgericht testet seine Grenzen - Politik - Süddeutsche.de
EZB: Draghis Wunderwaffe darf vorerst weiter feuern - SPIEGEL ONLINE
Nach EZB-Urteil aus Karlsruhe: ?Das Verfassungsgericht hat de facto abgedankt? - Eurokrise - FAZ
Kommentar: Die Angst der Verfassungsrichter - Wirtschaft - FAZ
Ich finde das ganze Geschnatter ziemlich albern, insbesondere die Kommentare vom "Abdanken" des BVerfG. Mir war zu keinem Zeitpunkt ernsthaft klar wo diese Frage in den Zuständigkeitsbereich des deutschen Verfassungsgerichts fällt. Im Grundgesetz steht zur Notenbank lediglich, dass sie zu existieren und auf Preisstabilität zu achten hat. Welche geldpolitischen Instrumente hierfür geeignet sind oder nicht, lässt sich daraus definitiv nicht ableiten - was ja auch schwachsinnig wäre, weil das eine rein ökonomische Frage ist. Auch etwaige Hilfskonstruktionen über haushaltstechnische Haftungen (siehe SZ-Artikel) laufen mE vollkommen ins Leere, da zwar im Bundesbankgesetz eine Gewinnausschüttung der BuBa an den Bundeshaushalt geregelt ist, umgekehrt gibt es aber keinerlei wie auch immer geartete Verpflichtung für den Bund irgendwelche Verluste der Notenbank zu übernehmen (das wäre ja auch schon rein ökonomisch kompletter Schwachsinn).
Letztlich ist die Frage nur, ob das OMT-Programm einen verstoß gegen Art. 123 AEUV darstellt. Nach meiner juristischen Laienauffassung ist für diese Beurteilung aber rein der Europäische Gerichtshof zuständig. Wir fragen ja auch nicht den bayrischen Verfassungsgerichtshof, ob Bundesgesetz XY gegen das GG verstößt. Sollte ich mit dieser Einschätzung daneben liegen, so kläre man mich auf. Jedenfalls kann ich nicht erkennen, warum das BVerfG überhaupt jemals mit dieser Frage beschäftigt worden ist.
Und was am "besten" ist, ist natürlich wieder die ganze "die sind doch alle gegen uns"-Polemik, mit der nun (in den Leserkommentaren bei FAZ und Co.) schonmal quasi prophylaktisch gegen den EuGH getreten wird. Da darf natürlich auch der Hinweis nicht fehlen, dass dessen Präsident aus Griechenland kommt - da kann man entsprechende Rageflames schon regelrecht abwarten.
- - - Aktualisiert - - -
Traut sich hier keiner mehr oder was?! Noch ein sehr interessantes Interview dazu: http://bazonline.ch/ausland/europa/D...story/12557737
Heute hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe bekannt gegeben, dass es die Entscheidung darüber, ob das sog. OMT-Programm der Europäischen Zentralbank gegen europäisches Recht bzw. das Grundgesetz verstößt, an den Europäischen Gerichtshof delegiert. In Deutschland ist natürlich mal wieder Hysterie angesagt:
Bundesverfassungsgericht testet seine Grenzen - Politik - Süddeutsche.de
EZB: Draghis Wunderwaffe darf vorerst weiter feuern - SPIEGEL ONLINE
Nach EZB-Urteil aus Karlsruhe: ?Das Verfassungsgericht hat de facto abgedankt? - Eurokrise - FAZ
Kommentar: Die Angst der Verfassungsrichter - Wirtschaft - FAZ
Ich finde das ganze Geschnatter ziemlich albern, insbesondere die Kommentare vom "Abdanken" des BVerfG. Mir war zu keinem Zeitpunkt ernsthaft klar wo diese Frage in den Zuständigkeitsbereich des deutschen Verfassungsgerichts fällt. Im Grundgesetz steht zur Notenbank lediglich, dass sie zu existieren und auf Preisstabilität zu achten hat. Welche geldpolitischen Instrumente hierfür geeignet sind oder nicht, lässt sich daraus definitiv nicht ableiten - was ja auch schwachsinnig wäre, weil das eine rein ökonomische Frage ist. Auch etwaige Hilfskonstruktionen über haushaltstechnische Haftungen (siehe SZ-Artikel) laufen mE vollkommen ins Leere, da zwar im Bundesbankgesetz eine Gewinnausschüttung der BuBa an den Bundeshaushalt geregelt ist, umgekehrt gibt es aber keinerlei wie auch immer geartete Verpflichtung für den Bund irgendwelche Verluste der Notenbank zu übernehmen (das wäre ja auch schon rein ökonomisch kompletter Schwachsinn).
Letztlich ist die Frage nur, ob das OMT-Programm einen verstoß gegen Art. 123 AEUV darstellt. Nach meiner juristischen Laienauffassung ist für diese Beurteilung aber rein der Europäische Gerichtshof zuständig. Wir fragen ja auch nicht den bayrischen Verfassungsgerichtshof, ob Bundesgesetz XY gegen das GG verstößt. Sollte ich mit dieser Einschätzung daneben liegen, so kläre man mich auf. Jedenfalls kann ich nicht erkennen, warum das BVerfG überhaupt jemals mit dieser Frage beschäftigt worden ist.
Und was am "besten" ist, ist natürlich wieder die ganze "die sind doch alle gegen uns"-Polemik, mit der nun (in den Leserkommentaren bei FAZ und Co.) schonmal quasi prophylaktisch gegen den EuGH getreten wird. Da darf natürlich auch der Hinweis nicht fehlen, dass dessen Präsident aus Griechenland kommt - da kann man entsprechende Rageflames schon regelrecht abwarten.
- - - Aktualisiert - - -
Traut sich hier keiner mehr oder was?! Noch ein sehr interessantes Interview dazu: http://bazonline.ch/ausland/europa/D...story/12557737
Kommentar