@CPL386
Geht es Dir wirklich um Suizid oder
um assistierten Suizid/ Sterbehilfe.
Wer sich wirklich selber töten will braucht keine Genehmigung, weil es kein Verbot des Freitods gibt.
Wenn es Dir um Sterbehilfe bei leidenden, unheilbare schwerkranken Menschen geht:
Eine schmerzlindernde Medikation, die als Nebenwirkung das Leben verkürzt ist legal,
weil jeder das Recht hat keine Schmerzen zu haben (Stichworte SAPV, Palliative Care, Hospiz (-Bewegung)).
Bei fast jeder Krankheit ist die Schmerzlinderung so effektiv, das kein aktiver Todeswunsch mehr besteht.
Eine aktive Sterbehilfe, bei der z.B. ein Arzt direkt den Tod herbeiführt ist verboten.
Mal abgesehen davon, dass man niemanden dazu verpflichten darf, einen anderen Menschen zu töten.
Geht es Dir wirklich um Suizid oder
um assistierten Suizid/ Sterbehilfe.
Wer sich wirklich selber töten will braucht keine Genehmigung, weil es kein Verbot des Freitods gibt.
Wenn es Dir um Sterbehilfe bei leidenden, unheilbare schwerkranken Menschen geht:
Eine schmerzlindernde Medikation, die als Nebenwirkung das Leben verkürzt ist legal,
weil jeder das Recht hat keine Schmerzen zu haben (Stichworte SAPV, Palliative Care, Hospiz (-Bewegung)).
Bei fast jeder Krankheit ist die Schmerzlinderung so effektiv, das kein aktiver Todeswunsch mehr besteht.
Eine aktive Sterbehilfe, bei der z.B. ein Arzt direkt den Tod herbeiführt ist verboten.
Mal abgesehen davon, dass man niemanden dazu verpflichten darf, einen anderen Menschen zu töten.
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