Zitat von SF-Junky
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Also hatten, solange das Dublin-Abkommen aktiv war, die Flüchtlinge erstmal ein Anrecht auf Asyl (wenn sie die Voraussetzungen erfüllen), allerdings eben nicht in Dtl. sondern wo immer sie als erstes Land betreten. Daher die berechtigte Frage, warum so viele durch diverse Länder reisten, und erst hier in Dtl. ihren Asylantrag stellten, und einige darauf pochen, das Dtl. dafür zuständig ist.
Wenn man das mit dem einreisen lassen nicht so eng sieht, und jeder Staat erstmal einreisen, durchreisen, und wieder ausreisen lassen kann, wen er will, gibt's eben immer noch die Pflicht, das sie dafür zuständig sind, auch wenn die Flüchtlinge schon in nem anderen Land sind. Und die Flüchtlinge hätten mit ihrem Antrag an diese Länder zurück geschickt werden müssen. Oder eben, sie hätten ihn hier stellen und erstmal hier bleiben können, aber der Antrag hätte dann dennoch von den jeweils anderen Ländern bearbeitet und übernommen werden müssen.
Das ists ja immer noch, Warum reisen die Flüchtlinge bis nach Deutschland, warum stellen die ihre Anträge nicht in einen der anderen Länder, durch die sie so auf ihrer Reise durchkommen. Das Kriegsgebiet haben sie mit betreten der EU doch schon längst verlassen.
Was den Rechtsbruch angeht, zielt das wohl darauf ab, ob Frau Merkel das Dublinabkommen aussetzen durfte, also ob sie die Befugnis dazu hatte, oder ob da noch wer anders erst hätte gefragt werden müssen, der damals evtl. übergangen wurde.
Die anderen Länder werden sich darüber sicher gefreut haben, ob das so alles rechtens zugegangen ist... müsste man mal aufdröseln.
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