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    Zitat von SF-Junky Beitrag anzeigen
    Der Interviewer hätte aber auch einfach mal nachfragen können, in welchem Gesetz das denn konkret geregelt sein soll. Das hätte mich z.B. interessiert.
    Vermutlich ist dieses Gesetz gemeint:
    Gesetz über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes (UZwG)
    § 11 Schußwaffengebrauch im Grenzdienst




    Es gibt noch eine weitere Seite mit allen möglichen Paragraphen hier die BuPol betreffend:

    Gesetz über die Bundespolizei (Bundespolizeigesetz - BPolG)


    Ich finde es ganz interessant sich darüber mal zu informieren.
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      Zitat von Twister-Sister Beitrag anzeigen
      Ich finde es ganz interessant sich darüber mal zu informieren.
      Ja, in der Tat. Allerdings ist doch sofort auffällig, dass hier ein reine "kann"-Regelung gilt, von Zwang zum Schusswaffengebrauch, den Petry zumindest impliziert hat, steht da nix.

      Die Frau von Storch will jetzt auch doch nur auf Frauen schießen und nicht auf Kinder. Da bin ich aber nochmal beruhigt. Mit Schusswaffen gegen Flüchtlinge?: Frauen ja, Kinder nein | tagesschau.de

      Bei Männern ist's anscheinend eh wurscht. Aber das war ja immer schon so: https://www.youtube.com/watch?v=GgA_c4mZYHg#t=3m22s

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        Zitat von SF-Junky Beitrag anzeigen
        Ja, in der Tat. Allerdings ist doch sofort auffällig, dass hier ein reine "kann"-Regelung gilt, von Zwang zum Schusswaffengebrauch, den Petry zumindest impliziert hat, steht da nix.
        Petry hat klar von "müssen" gesprochen. Das ist sehr explizit.
        Petry: Er muss [...]notfalls auch von der Schusswaffe Gebrauch machen. So steht es im Gesetz.

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          Er muss den illegalen Grenzübertritt verhindern... - und dann? Warnschüsse abgeben. Also Letzteres kann er. Muss er aber nicht. Im Grunde kann er nicht einmal verhindern, dass jemand die Grenze illegal übertritt. Festnehmen kann er denjenigen ja erst, wenn er "drin" ist und dann auch nur, wenn er denjenigen schnappt. Also so einfach wie Frau Petri sich das vorstellt ist es nicht. Wobei sie nicht die Einzige sein dürfte, wie Frau von Storch meiner Meinung nach, mit ihrer Aussage demonstrierte. Die hat wohl auch nicht wirklich den Inhalt des Paragraphen verstanden und auch DIESEN nicht, der in Absatz 3 klar besagt, dass man auf Kinder bzw. Personen, die sich dem äußeren Eindruck nach im Kindesalter befinden, gar nicht schießen darf.

          Und wer will schon wirklich ein Gesetz, dass jemanden die Erlaubnis erteilt, scharf auf jeden zu schießen, der illegal über die Grenze kommt? Ich meine... Unbewaffnete, keine Gefahr im Verzug usw. und dann auf solche Leute zu schießen, weil man es dann muss? Das ist keine Option, die man in Erwägung ziehen sollte.

          Erinnern wir uns an die ehemalige DDR und wie sie Grenzschutz betrieb. In dem Fall gegen illegale Auswanderer. Das war wahrlich nicht schön. Es gab eine Menge Tote aber auch immer wieder Menschen, die das Risiko eingingen, dabei umzukommen (und die es dann zum Glück doch schafften, heil in den Westen zu entkommen).

          Für Interessierte, wer, wann bzw. wie bzw. gegen wen die Vollzugsbeamte des Bundes z.B. Schusswaffen einsetzen darf:
          Ein ganzer Paragraphenkatalog (aus dem auch der Paragraph 11 stammt).
          Zuletzt geändert von Twister-Sister; 01.02.2016, 00:55. Grund: Hoffentlich besser und unmissverständlich erklärt
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            Ich muss bei dieser Thematik immer an meine Wachausbildung bei der Bundeswehr denken. Dort wurde uns massiv eingeschärft, die Waffe nur immer alleräußersten Notfall zu benutzen, obwohl es natürlich auch ein Gesetz gibt, dass die Verwendung der Schusswaffe zur Sicherung militärischer Anlagen unter bestimmten Umständen erlaubt.

            Selbst wenn man sah, dass jemand über einen Zaun kletterte, um in eine Kaserne einzudringen (und so mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit unmittelbar Illegales vorhat, zB Diebstahl, Spionage, Sabotage), war es nicht gerechtfertigt, gezielt(!) zu schießen. Warnschüsse waren/sind ok.

            Ich bin sehr sicher, dass die Gesetze bzw die Dienstanweisungen zur Auslegung dieser Gesetze bei den Polizeibehörden entsprechend formuliert sind.

            Ich will in diesem Zusammenhang auch auf diese Darstellung hinweisen, in der die Aussagen und die Rechtslage sehr sachlich gegenübergestellt werden.
            Schusswaffengebrauch an der Grenze? | Deutschlandfunk Blog ? Berlin:Brüssel
            .

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              Ein ilegaler Grenzübertritt ist nur ein Vergehen, aber keine Straftat.
              Zu Schießen ist damit schlicht und einfach unverhältnismäßig.
              Slawa Ukrajini!

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                Gauland findet den Schießbefehl auf Flüchtlinge voll doof! Frauke und Beatrix sind ja aber auch voll gemein!
                AfD-Vize Alexander Gauland geht zu Frauke Petry auf Distanz - SPIEGEL ONLINE

                Irgendwie wird mir die AfD immer sympathischer. Ein richtig lustiger Verein. So lustig wie der Rest der Politikerbande.
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                Twin Peaks + Fire Walks with Me, Star Trek TNG (Staffel 1-3), Earth 2, seaQuest DSV (Staffel 1), LEXX - The Dark Zone, Stranger Things, Buck Rogers, Viper (Staffel 1), Die Sieben-Millionen-Dollar-Frau, ALF, Die Spezialisten unterwegs, Space Rangers, Akte X - Die unheimlichen Fälle des FBI (bis Staffel 6), Zeit des Grauens (Pilotfilm), Ijon Tichy: Raumpilot

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                  Wenn man nur genug Zucker darüberstreut, wird auch Scheiße irgendwann genießbar

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                    Zitat von Seether Beitrag anzeigen
                    Wenn man nur genug Zucker darüberstreut, wird auch Scheiße irgendwann genießbar
                    Ich habe schon vielles gekostet - orange Scheiße mit grünem Anstrich und davor war es rote Scheiße. Und weil wir gerade von Fäkalien reden... Der Palmer (ein grüner Schwabe) mal wieder!

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                      Zitat von Albedo Beitrag anzeigen
                      Ich habe schon vielles gekostet - orange Scheiße mit grünem Anstrich und davor war es rote Scheiße. Und weil wir gerade von Fäkalien reden... Der Palmer (ein grüner Schwabe) mal wieder!
                      Der Bericht im Video ist von Ende Oktober 2015! Selbstverständlich ist die Aussage es sei normal, dass ne europäische Truppe an den Außengrenzen bewaffnet sei, etwas ganz anderes als zu sagen Polizisten müssten auf auch auf einen einzelnen Flüchtling schießen, der illegal über die Grenze geht.
                      Einige Unterschiede: Palmers Aussage ist wahr- Petrys Aussage ist falsch. Petry geht es um die deutsche Grenze-Palmer um die europäischen Außengrenzen insb. die griechische. Petry sagt es müsse geschossen werden-Palmer sagt das nicht.
                      Und ganz wichtig: An den Außengrenzen hat man es oft mit kriminellen Schleuser- und Schlepperbanden zu tun. Wenn die Grenzschützer gegen diese mit Waffengewalt vorgehen ist das etwas völlig anderes als nen Flüchtling abzuknallen, der über nen Zaun steigt.

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                        Zitat von Tibo Beitrag anzeigen
                        Der Bericht im Video ist von Ende Oktober 2015!
                        Das weis ich. Man sieht das auch auf dem Bild.

                        Zitat von Tibo Beitrag anzeigen
                        Selbstverständlich ist die Aussage es sei normal, dass ne europäische Truppe an den Außengrenzen bewaffnet sei, etwas ganz anderes als zu sagen Polizisten müssten auf auch auf einen einzelnen Flüchtling schießen, der illegal über die Grenze geht.
                        Einige Unterschiede: Palmers Aussage ist wahr- Petrys Aussage ist falsch. Petry geht es um die deutsche Grenze-Palmer um die europäischen Außengrenzen insb. die griechische. Petry sagt es müsse geschossen werden-Palmer sagt das nicht.
                        Und ganz wichtig: An den Außengrenzen hat man es oft mit kriminellen Schleuser- und Schlepperbanden zu tun. Wenn die Grenzschützer gegen diese mit Waffengewalt vorgehen ist das etwas völlig anderes als nen Flüchtling abzuknallen, der über nen Zaun steigt.
                        Tibo: "Ich bastle mir die Welt, wie sie mir gefällt."
                        Phantastische Lieblingsserien
                        Twin Peaks + Fire Walks with Me, Star Trek TNG (Staffel 1-3), Earth 2, seaQuest DSV (Staffel 1), LEXX - The Dark Zone, Stranger Things, Buck Rogers, Viper (Staffel 1), Die Sieben-Millionen-Dollar-Frau, ALF, Die Spezialisten unterwegs, Space Rangers, Akte X - Die unheimlichen Fälle des FBI (bis Staffel 6), Zeit des Grauens (Pilotfilm), Ijon Tichy: Raumpilot

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                          Zitat von xanrof Beitrag anzeigen
                          Selbst wenn man sah, dass jemand über einen Zaun kletterte, um in eine Kaserne einzudringen (und so mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit unmittelbar Illegales vorhat, zB Diebstahl, Spionage, Sabotage), war es nicht gerechtfertigt, gezielt(!) zu schießen. Warnschüsse waren/sind ok.
                          Wenn derjenige nach dem Warnschuß immernoch nicht stehen bleibt, ist es durchaus gerechtfertigt gezielt zu schießen. Steht auch so in der ZDv.

                          - - - Aktualisiert - - -

                          Zitat von Thomas W. Riker Beitrag anzeigen
                          Ein ilegaler Grenzübertritt ist nur ein Vergehen, aber keine Straftat.
                          Auch ein Vergehen ist eine Straftat und ja, auch illegaler Grenzübertritt ist eine Straftat.
                          Wäre es keine Straftat, gäbe es dafür auch nicht bis zu 3 Jahren Freiheitstrafe

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                            Richtig, hinzu kommt immernoch das bestehende Verhältnis und ich persönlich denke, dass es sehr wohl recht unverhältnismäßig ist gegenüber offensichtlich unbewaffneten nicht Gewallt bereiten eine Schusswaffe einzusetzen.

                            Die ZDv hierzu wurde im soldatischen Sinne hier schon sehr oft zitiert und wiedergegeben. Allgemein ist das gegebene Verhältnis jedoch auch anderweitig auf viele Lebenssituationen abzuleiten und anzuwenden, allein aus der Frage des Respekts heraus.

                            Verhältnissmäßigkeit in Deutschland: https://de.wikipedia.org/wiki/Verh%C...Deutschland%29

                            Verhältnismäßigkeit verlangt, dass jede Maßnahme, die in Grundrechte eingreift, einen legitimen öffentlichen Zweck verfolgt und überdies geeignet, erforderlich und verhältnismäßig im engeren Sinn („angemessen“) ist. Eine Maßnahme, die diesen Anforderungen nicht entspricht, ist rechtswidrig.
                            Legitimer Zweck:
                            Der Zweck der Maßnahme setzt den Maßstab und Bezugspunkt für die Frage, ob die Maßnahme zur Erreichung gerade dieses Zwecks geeignet, erforderlich und angemessen ist. So macht es hinsichtlich des Zwecks keinen Unterschied, ob der tödliche Schuss aus der Waffe eines Polizisten abgegeben wird, um einen um sich schießenden Terroristen auszuschalten, oder mit dem Ziel, den ertappten 15-jährigen Ladendieb an einer möglichen Flucht zu hindern. Nur wenn ein Zweck an sich schon gegen die Wertung des Grundgesetzes verstößt, ist er nicht legitim. Ist bereits der Zweck als solcher nicht legitim, ist die Maßnahme bereits deshalb nicht verhältnismäßig. Schießt der Polizist also ausschließlich, um zu töten, wäre der Zweck aufgrund der Wertung des Grundgesetzes nicht legitim.

                            Der Vorschlag auf Flüchtlinge zu schießen ist nicht nur Respektlos, er zeigt welcher Gedankengang aus der Angst heraus gelebt werden kann und welche Art von „Vorschlägen“ dabei herumkommen.
                            Zuletzt geändert von Infinitas; 03.02.2016, 06:37.
                            Das letzte Treffen der Generationen in Wien war übrigens BOMBE ! Picards Moralkiste:"Schurken, die ihre Schnurrbärte zwirbeln, sind leicht zu erkennen, aber diejenigen, die sich in gute Taten kleiden, sind hervorragend getarnt."

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                              Die Unterscheidung bei Straftaten ist Vergehen und Verbrechen. Das hat TWR gemeint.

                              Dass jeder illegale Grenzübertritt ne Straftat wäre ist natürlich auch nicht wahr:
                              Straftat

                              Eine Straftat liegt vor, wenn drei Bedingungen erfüllt sind: 1. Die Tat muss im Strafgesetzbuch oder einem anderen Gesetz als verbotene Tat beschrieben und mit einer Strafe bedroht sein. 2. Der Täter muss schuldhaft, also bei vollem Bewusstsein, gehandelt haben. 3. Der Täter muss rechtswidrig gehandelt haben, also ohne Rechtfertigungsgründe (z.B. Notwehr bei einer Tötung).
                              Gerade Punkt 3 dürfte sehr strittig diskutiert werden, wenn es den ersten Todesschützen der BRD gäbe.

                              @Albedo: Ja das tust du.

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                                Zitat von Wolf4310 Beitrag anzeigen
                                Wenn derjenige nach dem Warnschuß immernoch nicht stehen bleibt, ist es durchaus gerechtfertigt gezielt zu schießen. Steht auch so in der ZDv.

                                Ein Kasernenzaun hat doch eine ganz andere Qualität, als eine Landesgrenze. Der Vergleich hinkt gewaltig. Schon allein was die vermutbaren Absichten des illegalen Eindringes.

                                Dazu müssten sich die Flüchtlinge schon bewaffnet in unser Land schleichen.

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