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Der NSU-Prozess und die Medienvertreter

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    #46
    Zitat von Tibo Beitrag anzeigen
    Was stellst du dir denn darunter vor?
    Ich stelle mir darunter vor, dass man nicht nur Einheitsmeldungen von Agenturen abschreibt, sondern auf Basis eigener Beobachtungen vor Ort Berichte aus unterschiedlichen Blickwinkeln und auch Kommentare verfassen kann. Ich habe keine Lust, diese unterschiedlichen Blickwinkel und Kommentare in irgendwelchen obskuren Regionalzeitungen zu suchen. Meiner Erfahrung nach fallen die qualitativ auch hinter FAZ, Süddeutsche und Zeit zurück, bei aller Kritik, die man auch an letzteren üben kann.
    Besteht in irgendeiner Weise ein Verpflichtung deine Vorstellungen umzusetzen?
    Nein. Habe ich das irgendwo behauptet? Was soll diese Spitze?
    Wenn mehrere unabhängige Medienvertreter vor Ort sein dürfen und alle Medien darüber bericht erstatten dürfen sehe ich da keine Gefährdung einer ausgewogenen Berichterstattung. Wenn RTL II sein Klientel über die NSU-Morde und den Prozess informiert wertet das eher das Programm auf als die Gesamtberichterstattung ab.
    Das ist deine Ansicht. Vielleicht bevorzugen wir unterschiedliche Medien.

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      #47
      Zitat von Chloe Beitrag anzeigen
      Ich stelle mir darunter vor, dass man nicht nur Einheitsmeldungen von Agenturen abschreibt, sondern auf Basis eigener Beobachtungen vor Ort Berichte aus unterschiedlichen Blickwinkeln und auch Kommentare verfassen kann. Ich habe keine Lust, diese unterschiedlichen Blickwinkel und Kommentare in irgendwelchen obskuren Regionalzeitungen zu suchen. Meiner Erfahrung nach fallen die qualitativ auch hinter FAZ, Süddeutsche und Zeit zurück, bei aller Kritik, die man auch an letzteren üben kann.
      Naja, ein Strafprozess ist kein Wunschkonzert.

      Beim ersten Vergabeverfahren waren die überregionalen Blätter alle drin gewesen. Man kann eben nicht alle unterbringen und irgendjemand geht immer leer aus.
      "En trollmand! Den har en trollmand!"

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        #48
        Zitat von Chloe Beitrag anzeigen
        Ich stelle mir darunter vor, dass man nicht nur Einheitsmeldungen von Agenturen abschreibt, sondern auf Basis eigener Beobachtungen vor Ort Berichte aus unterschiedlichen Blickwinkeln und auch Kommentare verfassen kann. Ich habe keine Lust, diese unterschiedlichen Blickwinkel und Kommentare in irgendwelchen obskuren Regionalzeitungen zu suchen. Meiner Erfahrung nach fallen die qualitativ auch hinter FAZ, Süddeutsche und Zeit zurück, bei aller Kritik, die man auch an letzteren üben kann.
        Das ist sicherlich richtig, nur hat es die höher Qualität von journalistischer Arbeit nur bedingt Vielfalt zu tun. Wenn ich mich über die NSU-Prozesse informieren wollte, würde ich das auch lieber in der FR oder der Zeit tun als in der Brigitte oder ner Provinzpostille. Der SPIEGEL ist sicherlich keine gar zu schlechte Informationsquelle für Interessierte Leser zu sein, FAZ, FR, SZ und der Zeit steht es frei mit den freien Journalisten zusammen zu arbeiten, von Tom Sundermann habe ich im Zusammenhang mit interkulturellen Aspekten geselschaftlichen Zusammenlebens schon gute Berichte gelesen, Hendrik Puls scheint ein Soziolge zu sein, der sich schon mehrfach mit der NPD beschäftigt hat seine Berichte über den Prozess mögen auch interessant sein. Tatsächlich dürfte der Durchschnitts-Zeitleser in der Lage sein sich eine ordentliche gut recherchierende Quelle zu suchen. Dass man da mal auf neue Quellen zurückgreifen muss, ist eher eine Erweiterung der Vielfalt, denn eine Minderung.
        Zitat von Chloe Beitrag anzeigen
        Nein. Habe ich das irgendwo behauptet? Was soll diese Spitze?
        Sorry, es klang so da hab ich dich wohl missverstanden, mag meinem konservativen Frauenbild geschuldet sein.
        Zitat von Chloe Beitrag anzeigen
        Das ist deine Ansicht. Vielleicht bevorzugen wir unterschiedliche Medien.
        Definitv! Ich hab öfter RTL2 News als Tagesschau gesehen und ich informiere ich auch gerne über die Onlineversion der BILD über das Tagesgeschehen. Ich denke, das sieht man auch am sprachlichen und inhaltlichen Niveau meiner Beiträge hier im Forum. Beim Thema Vielfalt stören mich die vier Sender ARD mehr als der eine von RTL.

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          #49
          Zitat von Liopleurodon Beitrag anzeigen
          Beim ersten Vergabeverfahren waren die überregionalen Blätter alle drin gewesen. Man kann eben nicht alle unterbringen und irgendjemand geht immer leer aus.
          Deshalb wäre mir lieber gewesen, sie hätten den Vorschlag des BVerfG aufgegriffen und ein paar Plätze aus den allgemeinen Zuschauerrängen für die türkischen und griechischen Medien reserviert. Irgendwo wird man doch in diesem Saal fünf zusätzliche Stühle unterbringen können.

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            #50
            Zitat von Chloe Beitrag anzeigen
            Deshalb wäre mir lieber gewesen, sie hätten den Vorschlag des BVerfG aufgegriffen und ein paar Plätze aus den allgemeinen Zuschauerrängen für die türkischen und griechischen Medien reserviert. Irgendwo wird man doch in diesem Saal fünf zusätzliche Stühle unterbringen können.
            Das habe ich mir auch gedacht, evtl verhindern das aber irgenwelche Regeln Brandschutz o.ä., generell sollte es aber machbar sein das ganze in nen anderen Raum zu übertragen und da eben auch Journalisten reinzulassen

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              #51
              Zitat von Tibo Beitrag anzeigen
              Das habe ich mir auch gedacht, evtl verhindern das aber irgenwelche Regeln Brandschutz o.ä., generell sollte es aber machbar sein das ganze in nen anderen Raum zu übertragen und da eben auch Journalisten reinzulassen
              Da kommen schon noch ein paar Formalien hinzu:

              Der Raum muss nicht nur groß genug sein für all die Menschen, er muss auch sicher sein. Brandschutz ist dabei nur ein Aspekt. Auch die Beteiligten müssen voreinander geschützt werden.

              Dann kann ein Münchener Gericht natürlich nur auf Säle zugreifen, die erstens die Voraussetzungen erfüllen und zweitens im eigenen Bezirk vorhanden sind.

              - - - Aktualisiert - - -

              Zitat von Chloe Beitrag anzeigen
              Deshalb wäre mir lieber gewesen, sie hätten den Vorschlag des BVerfG aufgegriffen und ein paar Plätze aus den allgemeinen Zuschauerrängen für die türkischen und griechischen Medien reserviert.
              Sitzen da nicht die Angehörigen und sonstwie Betroffenen?
              "En trollmand! Den har en trollmand!"

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                #52
                Einige Medienvertreter wollten schon nach der ersten Platzvergabe ihre Plätze an türkische und griechische Medien abgeben, da hieß es das sei nicht möglich, dadurch kam es erst zu der Verfassungsbeschwerde. Jetzt geht das auf einmal doch?

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                  #53
                  Zitat von Liopleurodon Beitrag anzeigen
                  Sitzen da nicht die Angehörigen und sonstwie Betroffenen?
                  Deswegen sagte ich "zusätzliche Stühle". Es ging um eine einstellige Zahl Plätze, die das BVerfG für die ausländischen Journalisten gefordert hat.

                  Und für die Behauptung, das scheitere am Brandschutz oder anderen Auflagen, hätte ich gerne mal einen Beleg.

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                    #54
                    Zitat von Liopleurodon Beitrag anzeigen
                    Da kommen schon noch ein paar Formalien hinzu:

                    Der Raum muss nicht nur groß genug sein für all die Menschen, er muss auch sicher sein. Brandschutz ist dabei nur ein Aspekt. Auch die Beteiligten müssen voreinander geschützt werden.

                    Dann kann ein Münchener Gericht natürlich nur auf Säle zugreifen, die erstens die Voraussetzungen erfüllen und zweitens im eigenen Bezirk vorhanden sind.
                    Schon klar, aber es wird im Bezirk München sicherlich einen zusätzlichen Raum geben in dem sich fünf Pressevertreter mit Gerichtspersonal aufhalten dürfen und in dem man sich eine Übertragung des Prozess' ansehen kann.

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                      #55
                      Zitat von Chloe Beitrag anzeigen
                      Und für die Behauptung, das scheitere am Brandschutz oder anderen Auflagen, hätte ich gerne mal einen Beleg.
                      Für den Brandschutz kann Dir ein Feuerwehrmann sicher weiter helfen. Ich weiß allerdings, dass Säle für eine maximale Belegung mit Personen zugelassen und abgenommen werden. Im Falle eines Falles muss man die Menschenmenge auch in geordneter Weise aus dem Raum wieder raus bekommen können.

                      Und nicht jeder Saal ist für einen Strafprozess geeignet. Es sind Sicherheitsstandards einzuhalten und diese beinhalten auch, wie man die Menschenmenge unter Kontrolle und auf Distanz zueinander hält. Es ist auch schon mehrfach vorgekommen, dass Zuschauer oder Zeugen versucht haben, im Saal jemanden umzubringen. Schon daraus ergeben sich Mindestabstände, die einzuhalten sind.

                      Und dann muss der Saal natürlich auch gegen Flucht- und Befreiungsversuche gesichert werden können.

                      - - - Aktualisiert - - -

                      Zitat von Tibo Beitrag anzeigen
                      Schon klar, aber es wird im Bezirk München sicherlich einen zusätzlichen Raum geben in dem sich fünf Pressevertreter mit Gerichtspersonal aufhalten dürfen und in dem man sich eine Übertragung des Prozess' ansehen kann.
                      Da eine Übertragung grundsätzlich verboten ist, bietet sich diese Option gar nicht erst.
                      "En trollmand! Den har en trollmand!"

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                        #56
                        Zitat von Liopleurodon Beitrag anzeigen
                        Für den Brandschutz kann Dir ein Feuerwehrmann sicher weiter helfen. Ich weiß allerdings, dass Säle für eine maximale Belegung mit Personen zugelassen und abgenommen werden. Im Falle eines Falles muss man die Menschenmenge auch in geordneter Weise aus dem Raum wieder raus bekommen können.

                        Und nicht jeder Saal ist für einen Strafprozess geeignet. Es sind Sicherheitsstandards einzuhalten und diese beinhalten auch, wie man die Menschenmenge unter Kontrolle und auf Distanz zueinander hält. Es ist auch schon mehrfach vorgekommen, dass Zuschauer oder Zeugen versucht haben, im Saal jemanden umzubringen. Schon daraus ergeben sich Mindestabstände, die einzuhalten sind.

                        Und dann muss der Saal natürlich auch gegen Flucht- und Befreiungsversuche gesichert werden können.
                        Gibt es von dem Gericht eine Aussage, dass man die zusätzlichen Plätze nicht unterbringen konnte, wegen welchen Auflagen auch immer? Wenn nicht, bleibt das alles Spekulation.

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                          #57
                          Zitat von Chloe Beitrag anzeigen
                          Gibt es von dem Gericht eine Aussage, dass man die zusätzlichen Plätze nicht unterbringen konnte, wegen welchen Auflagen auch immer? Wenn nicht, bleibt das alles Spekulation.
                          Gibt es:

                          Das Gericht hatte unter anderem darauf verwiesen, dass im Verhandlungssaal nicht genügend Platz ist.
                          Quelle unter anderem: 55 Abgeordnete kritisieren Platzvergabe bei NSU-Prozess - SPIEGEL ONLINE

                          Diesen und anderen Meldungen kann man entnehmen, dass die Belegung bereits bis zum Maximum verplant war.

                          Die Münchener werden schon wissen, wie sie ihre Säle belegen können. Das sind immerhin Volljuristen.
                          "En trollmand! Den har en trollmand!"

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                            #58
                            Zitat von Liopleurodon Beitrag anzeigen

                            Da eine Übertragung grundsätzlich verboten ist, bietet sich diese Option gar nicht erst.

                            Wenn es tatsächlich verboten ist das in ein anderes Zimmer zu übertragen und dort akreditierten Menschen zu zeigen ist das ein ziemlich schwachsinniges Verbot. Generell teile ich deine oben von dir ausgeführten Erklärungen warum man bei Verhandlungen nicht filmen darf. Wenn es aber nur darum geht den Berichterstattern ihre Arbeit zu ermöglichen verstehe ich das nicht. Aber ich verstehe ja schon nicht warum, das Gericht nicht irgendwo in Deutschland in nem größeren Raum tagen darf. Das ist halt schon eine Überregulierung. Da man aber bei Gerichtsverhandlungen auch Videoschaltungen zu nicht abkömmlichen Prozessbeteiligten machen darf, glaube ich nicht an ein grundsätzliches Übertragungsverbot.

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                              #59
                              Zitat von Tibo Beitrag anzeigen
                              Wenn es tatsächlich verboten ist das in ein anderes Zimmer zu übertragen und dort akreditierten Menschen zu zeigen ist das ein ziemlich schwachsinniges Verbot.
                              Die einen fordern nur eine Übertragung in einen Nebenraum, aber andere könnten sich darauf berufen und eine Übertragung im Fernsehen oder im Internet fordern. Dann wäre genau die Situation eingetreten, die verhindert werden soll.


                              Zitat von Tibo Beitrag anzeigen
                              Da man aber bei Gerichtsverhandlungen auch Videoschaltungen zu nicht abkömmlichen Prozessbeteiligten machen darf, glaube ich nicht an ein grundsätzliches Übertragungsverbot.
                              Ich zitiere mal aus der Strafprozessordnung, §58a über die Tonbandaufzeichnung von Zeugenaussagen und Videoübertragungen in den Prozess hinein:

                              (2) Die Verwendung der Bild-Ton-Aufzeichnung ist nur für Zwecke der Strafverfolgung und nur insoweit zulässig,
                              als dies zur Erforschung der Wahrheit erforderlich ist. § 101 Abs. 8 gilt entsprechend. Die §§ 147, 406e sind
                              entsprechend anzuwenden, mit der Maßgabe, dass den zur Akteneinsicht Berechtigten Kopien der Aufzeichnung
                              überlassen werden können. Die Kopien dürfen weder vervielfältigt noch weitergegeben werden. Sie sind an die
                              Staatsanwaltschaft herauszugeben, sobald kein berechtigtes Interesse an der weiteren Verwendung besteht. Die
                              Überlassung der Aufzeichnung oder die Herausgabe von Kopien an andere als die vorbezeichneten Stellen bedarf
                              der Einwilligung des Zeugen.
                              Medienvertreter sind nicht Bestandteil der Strafverfolgung und auch nicht für die Erforschung der Wahrheit relevant. Sie schauen nur zu. Sie dürfen sich im Saal auch nicht zu Wort melden.

                              Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/bu...tpo/gesamt.pdf
                              "En trollmand! Den har en trollmand!"

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                                #60
                                Zitat von Liopleurodon Beitrag anzeigen
                                Medienvertreter sind nicht Bestandteil der Strafverfolgung und auch nicht für die Erforschung der Wahrheit relevant. Sie schauen nur zu. Sie dürfen sich im Saal auch nicht zu Wort melden.
                                OK Dankeschön, Unterschied ist jetzt klar geworden. Es gibt also wie ich saget kein grundsätzliches Übertragungsverbot. Übertragungen sind nur dann nicht erlaubt wenn sie nicht der Wahrheitsfindung dienen. Erlauben würde ich sie in dem Fall aber trotzdem. Aber meine Meinung ist ja nicht so wichtig für das Gesetz.

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