Zitat von Achilles
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Grund: Verjährung
Die angestrebte Milde für Hoeneß erklärt sich auch dadurch, dass wohl nur ein Teil seines Steuervergehens als strafbar gewertet wird: So soll die Hinterziehung von gut 2,3 Millionen der insgesamt rund 3,2 Millionen Euro geschuldeten Steuern angeblich verjährt sein, weil die entsprechende Steuerschuld länger als fünf Jahre zurückliege.
Der strafrechtlich relevante Anteil betrüge dann nur knapp 900.000 Euro. Damit läge Hoeneß' Vergehen unterhalb einer brisanten Grenze: Der Bundesgerichtshof hatte Anfang 2012 bekräftigt, dass bei Steuerhinterziehung über einer Million Euro keine Bewährungsstrafe mehr möglich sein soll.
na wie praktisch
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