Tjaja, dieses Thema ist natürlich wieder ein gefundenes Fressen für die Presse-Meute. Hurra – es lebe die Auflage!
Ob und inwiefern Oberst Klein in der damaligen Situation Fehler gemacht hat, wurde ja bereits juristisch aufgearbeitet. Er wurde freigesprochen.
Unter der Voraussetzung, dass die sonstigen laufbahnrechtlichen Voraussetzungen vorliegen, kenne ich keine Gründe, die gegen die Beförderung sprechen. So einfach ist das.
Ob und inwiefern Oberst Klein in der damaligen Situation Fehler gemacht hat, wurde ja bereits juristisch aufgearbeitet. Er wurde freigesprochen.
Unter der Voraussetzung, dass die sonstigen laufbahnrechtlichen Voraussetzungen vorliegen, kenne ich keine Gründe, die gegen die Beförderung sprechen. So einfach ist das.
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