Ok. Netter Exkurs bisher. Wir haben die Anwerbephase der 50er, 60er und teilweise 70er, die mangelden Integrationsrahmenbedingungen der Politik, die Integrationsunwilligkeit vieler Ausländer und die fehlende Akzeptanz der Ausländer auf seiten der Deutschen.
Und nun möchte ich die Diskussion wieder aufs Thema zurückführen. Wie ist bei Straffälligkeit zu verfahren.
Ausweisen per Automatismus, mit Einzelfallprüfung oder gar nicht?
Und nun möchte ich die Diskussion wieder aufs Thema zurückführen. Wie ist bei Straffälligkeit zu verfahren.
Ausweisen per Automatismus, mit Einzelfallprüfung oder gar nicht?
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