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Die Schweiz schafft aus - kriminelle Ausländer müssen gehen

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    Ok. Netter Exkurs bisher. Wir haben die Anwerbephase der 50er, 60er und teilweise 70er, die mangelden Integrationsrahmenbedingungen der Politik, die Integrationsunwilligkeit vieler Ausländer und die fehlende Akzeptanz der Ausländer auf seiten der Deutschen.

    Und nun möchte ich die Diskussion wieder aufs Thema zurückführen. Wie ist bei Straffälligkeit zu verfahren.

    Ausweisen per Automatismus, mit Einzelfallprüfung oder gar nicht?
    "Der Deutsche hat an und für sich eine starke Neigung zur Unzufriedenheit. Ich weiß nicht, wer von uns einen zufriedenen Landsmann kennt." - Otto von Bismarck

    "Uns, dem deutschen Volke, sind die großen Ideale zu dauernden Gütern geworden, während sie anderen Völkern mehr oder weniger verloren gegangen sind. Es bleibt nur das deutsche Volk übrig, das an erster Stelle berufen ist, diese großen Ideen zu hüten, zu pflegen, fortzusetzen." - Kaiser Wilhelm II.

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      Zitat von d12 Beitrag anzeigen

      Ausweisen per Automatismus, mit Einzelfallprüfung oder gar nicht?
      Mit Einzelfallprüfung.
      Automatismen in der Bürokratie sind ganz schlechte Gebilde, ich glaube, DAVON kann jeder von uns ein Lied singen (bei mir die KFZ-Zulassungsstelle *wah*).
      When I feed the poor, they call me a saint.
      When I ask why the poor are hungry, they call me a communist.


      ~ Hélder Câmara

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        Einzelfallprüfung - aber nur wenn die Hürden/Grenzen verdammt niedrig sind.

        Ansonsten brutaler Automatismus.

        Man nehme das Delitk Vergewaltigung. In Fällen von "verminderter Straffähigkeit" bekommen Vergewaltiger lächerliche Strafen oder auch nur eine Therapie. Mit unserer in Deutschland bestehenden 3-Jahres-Regel kommen wir da nicht weit.

        Richter könnten sich zudem verführt sehen, die Strafen bei Gewaltdelikten dann generell unter der 3-Jahres-Grenze zu halten, damit keine unbequemen Nachfolgeprozesse nötig werden. Denn wir wissen doch alle, wie viele Anwälte nur darauf warten, sich zu profilieren, ganz egal ob es wider der Gerechtigkeit und gegen die Gesellschaft geht.

        Warum verlegen wir den brutalen Automatismus der ARGEs nicht einfach auf die Verbrecher-Politik und lassen die Larifari-unbedingte-Einzelfall-Prüfung den Arbeitssuchenden zukommen?

        Kommentar


          Zitat von Sinclair_ Beitrag anzeigen
          Warum verlegen wir den brutalen Automatismus der ARGEs nicht einfach auf die Verbrecher-Politik und lassen die Larifari-unbedingte-Einzelfall-Prüfung den Arbeitssuchenden zukommen?
          Genau! Am besten schaffen wir Gerichte gleich ganz ab. Dann können wir uns den ganzen unsinnigen Rechtsstaatsblödsinn endlich schenken und sparen sogar noch eine Menge Geld. Wenn ich nur daran denke, wie viel diese profilierungssüchtigen Anwälte und feigen Richter alle verdienen.

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            Zitat von Kid Beitrag anzeigen
            Mit Einzelfallprüfung.
            Automatismen in der Bürokratie sind ganz schlechte Gebilde, ich glaube, DAVON kann jeder von uns ein Lied singen (bei mir die KFZ-Zulassungsstelle *wah*).
            Ich bin ja ehr für Automatismen. Ich bin selbst im öffentlichen Dienst erfreue mich immer wenn auf Sachverhalt A Entscheidung B zu folgen hat. Lässt sich immer per Gesetz begründen und soweit kein Formfehler vorliegt nicht anfechtbar.

            Sobald ich aber in die Einzelfallprüfung einsteige wird es kompliziert. Gesetze lesen, die Kommentare dazu, evtl. Rücksprache mit den Volljuristen oder übergeordneten Behörden und dann auch noch die Bescheide.... Seitenlanges Geschwafel über für und wieder, hü und hott...

            Es ist manchmal einfach nicht anders zu regeln als durch eine Einzelfallprüfung, aber wenn ein Gesetz sorgfälltig erstellt ist, so ist ein Automatismus doch die wirtschaftlichere und effizentere Lösung.

            Aber bei der Erstellung der Gesetz hapert es oft. Der Bürger regt sich über die Legislative auf, aber die Exekutive hass sie

            Zitat von SF-Junky Beitrag anzeigen
            [...]Wenn ich nur daran denke, wie viel diese profilierungssüchtigen Anwälte und feigen Richter alle verdienen.
            Nun ja, aus eigener Erfahrung weis ich, das bei vielen Anwälte nicht das wohl des Mandanten sondern das eigene Konto an erster Stelle steht.

            Bei offensichtlichen kleinen Fehlern wird gleich ein Widerspruch geschrieben anstatt kurz anzurufen und die Sache aus der Welt zu schaffen.

            Ergebnis: Langes Verfahren und hohe Kostenerstattung an den Anwalt aus Staatsmitteln.

            Natürlich wäre es besser Fehler gar nicht passieren zu lassen. Aber man mags kaum glauben, aber bei Behörden arbeiten auch nur Leute wie Du und ich. Ok, wie Du vll. nicht *g* *duck und wech*
            "Der Deutsche hat an und für sich eine starke Neigung zur Unzufriedenheit. Ich weiß nicht, wer von uns einen zufriedenen Landsmann kennt." - Otto von Bismarck

            "Uns, dem deutschen Volke, sind die großen Ideale zu dauernden Gütern geworden, während sie anderen Völkern mehr oder weniger verloren gegangen sind. Es bleibt nur das deutsche Volk übrig, das an erster Stelle berufen ist, diese großen Ideen zu hüten, zu pflegen, fortzusetzen." - Kaiser Wilhelm II.

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              Zitat von d12 Beitrag anzeigen
              Es ist manchmal einfach nicht anders zu regeln als durch eine Einzelfallprüfung, aber wenn ein Gesetz sorgfälltig erstellt ist, so ist ein Automatismus doch die wirtschaftlichere und effizentere Lösung.
              Äh, hallo? Wir reden hier nicht von irgendeinem Verwaltungskram á la Führerscheinausstellung, sondern von der Frage, ob jemand in den Bau muss bzw. abgeschoben gehört! Seit wann muss ein Rechtsstaat bitte wirtschaftlich sein?

              Kommentar


                Zitat von SF-Junky Beitrag anzeigen
                Genau! Am besten schaffen wir Gerichte gleich ganz ab. Dann können wir uns den ganzen unsinnigen Rechtsstaatsblödsinn endlich schenken und sparen sogar noch eine Menge Geld. Wenn ich nur daran denke, wie viel diese profilierungssüchtigen Anwälte und feigen Richter alle verdienen.
                Wie gesagt, wenn die Hürden ensprechend niedrig sind, gerne auch Einzelfallprüfungen - aber mit einem Atomatismus, der Vergewaltiger, Mörder bzw. generell Körperverletzer OHNE AUSNAHME UND EINZELFALLPRÜFUNG ausweist. Bei solchen Delikten erachte ich "Einzelfallprüfungen" für Zeitverschwendung.

                (Jetzt werden dazu vermutlich recht abenteuerliche bis abstruse Fälle konstruiert... abwarten ... )

                Einen gesunden Automatismus bei Straffälligen, dafür Einzelfallprüfungen bei ARGE-Angewiesenen könnte ich mir wunderbar vorstellen.


                Aber wie das halt so ist in Deutschland: Wir können hier labern und philosophieren, wie wir wollen, es wird sich nichts ändern. Unser Land wird weder Integrationsverweigerer ausweisen noch Vergewaltiger.

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                  Zitat von SF-Junky Beitrag anzeigen
                  Äh, hallo? Wir reden hier nicht von irgendeinem Verwaltungskram á la Führerscheinausstellung, sondern von der Frage, ob jemand in den Bau muss bzw. abgeschoben gehört! Seit wann muss ein Rechtsstaat bitte wirtschaftlich sein?
                  Die Verwaltung hat sparsam und wirtschaftlich mit den Ihnen zur Verfügung stehenden Mittel umzugehen. Ob das möglich ist oder nicht liegt aber an der Politik und den von ihnen erstellten Gesetzen und Verordnungen.
                  "Der Deutsche hat an und für sich eine starke Neigung zur Unzufriedenheit. Ich weiß nicht, wer von uns einen zufriedenen Landsmann kennt." - Otto von Bismarck

                  "Uns, dem deutschen Volke, sind die großen Ideale zu dauernden Gütern geworden, während sie anderen Völkern mehr oder weniger verloren gegangen sind. Es bleibt nur das deutsche Volk übrig, das an erster Stelle berufen ist, diese großen Ideen zu hüten, zu pflegen, fortzusetzen." - Kaiser Wilhelm II.

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                    Zitat von Sinclair_ Beitrag anzeigen
                    Wie gesagt, wenn die Hürden ensprechend niedrig sind, gerne auch Einzelfallprüfungen - aber mit einem Atomatismus, der Vergewaltiger, Mörder bzw. generell Körperverletzer OHNE AUSNAHME UND EINZELFALLPRÜFUNG ausweist. Bei solchen Delikten erachte ich "Einzelfallprüfungen" für Zeitverschwendung.
                    Ich weiß eigentlich nicht wirklich, was du willst. Verurteilte Mörder etc. werden auch jetzt schon automatisch ausgewiesen. Aber das hatten wir ja vor zwei Stunden erst...


                    .
                    EDIT (autom. Beitragszusammenführung) :

                    SF-Junky schrieb nach 2 Minuten und 6 Sekunden:

                    Zitat von d12 Beitrag anzeigen
                    Die Verwaltung hat sparsam und wirtschaftlich mit den Ihnen zur Verfügung stehenden Mittel umzugehen. Ob das möglich ist oder nicht liegt aber an der Politik und den von ihnen erstellten Gesetzen und Verordnungen.
                    Oh mann, ich rede hier nicht von alltäglichem Verwaltungskram, sondern von fairen Prozessen für Verbrecher. Der Rechtsstaat hat sich NICHT nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu richten, sondern danach, dass jeder Angeklagte eine fairen Prozess bekommt und auf Basis derselben Gesetze verurteilt bzw. freigesprochen wird.

                    Was ist das bitte für eine kadaver-ökonomische Denke? Sollen wir dann auch Wahlen abschaffen, weil die ja auch so bürokratisch sind?
                    Zuletzt geändert von Gast; 30.11.2010, 21:07. Grund: Antwort auf eigenen Beitrag innerhalb von 24 Stunden!

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                      Vergewaltiger nicht. Schläger, Nötiger und Diebe auch nicht. Integrationsverweigerer auch nicht. Puh, diese Liste...

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                        Zitat von SF-Junky Beitrag anzeigen
                        Oh mann, ich rede hier nicht von alltäglichem Verwaltungskram, sondern von fairen Prozessen für Verbrecher. Der Rechtsstaat hat sich NICHT nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu richten, sondern danach, dass jeder Angeklagte eine fairen Prozess bekommt und auf Basis derselben Gesetze verurteilt bzw. freigesprochen wird.

                        Was ist das bitte für eine kadaver-ökonomische Denke? Sollen wir dann auch Wahlen abschaffen, weil die ja auch so bürokratisch sind?
                        Natürlich rede ich nicht von Gerichtsverfahren sondern halt von Verwaltungsakten. Nichts anderes ist doch die Ausweisung per AUtomatismus oder mit Einzelfallprüfung. Das wird doch nicht von Gerichten durchgeführt sondern von den Ausländerbehörden. Die Gerichte stellen lediglich den Straftatbestand fest der dann die Verwaltung dazu veranlasst die Ausweisung durchzuführen.

                        ...und natürlich sollen keine Wahlen angeschafft werden. Jetzt wirst du polemisch.

                        Die Judikative soll so lange und kostenintensiv arbeiten wie nötig um jeden Fehler bei der Rechtssprechung auszuschließen. Nur die Exekutive steht immer unter Sparzwang.
                        "Der Deutsche hat an und für sich eine starke Neigung zur Unzufriedenheit. Ich weiß nicht, wer von uns einen zufriedenen Landsmann kennt." - Otto von Bismarck

                        "Uns, dem deutschen Volke, sind die großen Ideale zu dauernden Gütern geworden, während sie anderen Völkern mehr oder weniger verloren gegangen sind. Es bleibt nur das deutsche Volk übrig, das an erster Stelle berufen ist, diese großen Ideen zu hüten, zu pflegen, fortzusetzen." - Kaiser Wilhelm II.

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                          Zitat von Sinclair_ Beitrag anzeigen
                          Vergewaltiger nicht. Schläger, Nötiger und Diebe auch nicht. Integrationsverweigerer auch nicht. Puh, diese Liste...
                          Wer sich der Integration verweigert sollte auch rausfliegen. Ich stehe auf dem Standpunkt, dass jeder sich entscheidet in einem land zu leben auch dessen Sitten zu berücksichtigen, anzuerkennen und zu achten hat.
                          Ihr müsst uns nicht fürchten, es sei denn, Eure Herzen sind nicht rein. Ihr seid Abschaum, der Jagd auf Unschuldige macht.
                          Ich verspreche Euch, Ihr könnt euch nicht ewig vor der leeren Dunkelheit verstecken.
                          Denn wir werden Euch zur Strecke bringen, wie die räudigen Tiere die Ihr seid.
                          und Euch in die tiefsten Abgründe der Hölle verbannen

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                            Zitat von Sinclair_ Beitrag anzeigen
                            Vergewaltiger nicht. Schläger, Nötiger und Diebe auch nicht. Integrationsverweigerer auch nicht. Puh, diese Liste...
                            Untermauere deine Behauptungen doch einfach mal mit Quellen und bring nicht ständig nur dieses hohle Stammtischgequatsche. Wie viele verurteilte Vergewaltiger gibt es denn, die nicht abgeschoben werden? Wie viele Fälle von Mördern? Wie viele Fälle von schwerer Körperverletzung?

                            Fakten auf den Tisch!

                            Zitat von d12 Beitrag anzeigen
                            Natürlich rede ich nicht von Gerichtsverfahren sondern halt von Verwaltungsakten. Nichts anderes ist doch die Ausweisung per AUtomatismus oder mit Einzelfallprüfung. Das wird doch nicht von Gerichten durchgeführt sondern von den Ausländerbehörden. Die Gerichte stellen lediglich den Straftatbestand fest der dann die Verwaltung dazu veranlasst die Ausweisung durchzuführen.
                            Ja, da kann es natürlich einen Automatismus geben, dass Schwerverbrecher ausgewiesen werden unter der Voraussetzung, dass im Zielland nicht Folter und/oder Tod drohen. Aber die Verurteilung muss natürlich nach rechtsstaatlichen Grundsätzen zustande kommen.

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                              Zitat von SF-Junky Beitrag anzeigen
                              Aber die Verurteilung muss natürlich nach rechtsstaatlichen Grundsätzen zustande kommen.
                              Selbstverständlich! Tut mir leid, wenn ich mich da missverständlich ausgedrückt und für evtl. Verwirrung gesorgt habe.

                              Und bei meiner Frage hier, habe ich natürlich eine korrekte Gerichtsverhandlung vorausgesetzt
                              Zuletzt geändert von d12; 30.11.2010, 21:34.
                              "Der Deutsche hat an und für sich eine starke Neigung zur Unzufriedenheit. Ich weiß nicht, wer von uns einen zufriedenen Landsmann kennt." - Otto von Bismarck

                              "Uns, dem deutschen Volke, sind die großen Ideale zu dauernden Gütern geworden, während sie anderen Völkern mehr oder weniger verloren gegangen sind. Es bleibt nur das deutsche Volk übrig, das an erster Stelle berufen ist, diese großen Ideen zu hüten, zu pflegen, fortzusetzen." - Kaiser Wilhelm II.

                              Kommentar


                                Zitat von d12 Beitrag anzeigen
                                Die Verwaltung hat sparsam und wirtschaftlich mit den Ihnen zur Verfügung stehenden Mittel umzugehen.
                                Mit sparsam und wirtschaftlich hast du schön zwei verschiedene Begriffe gewählt.
                                Denn wie mein Controlling-Prof immer sagt. Wer auf Teufel komm raus Kostenminimierung möchte, der schließe den Laden, dann sind die Kosten = 0€.

                                Was die Ausweisung angeht:
                                Bei schweren Straftaten kann gern ein Automatismus her. 3 Jahre sind bei einem Spektrum, das bis 15 geht, eine vernünftige Grenze.
                                Bei nicht schweren Delikten muss aber eine Einzelfallprüfung her. Egal ob es dem Bürokraten gefällt oder nicht.

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