Zitat von Wolf4310
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Erhaltung und Pflege [Bearbeiten]
Für Erhalt und Pflege eines Denkmals ist dessen Eigentümer verantwortlich. Wichtig ist der immer wieder auftauchende Zusatz „solange sich die Maßnahmen im Bereich des Zumutbaren befinden“. Für Erhalt und Pflege kann der Eigentümer andernfalls auch Zuwendungen in Form von öffentlichen Mitteln oder Steuervergünstigungen erhalten. Gegebenenfalls muss das Denkmal der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Wenn die Wartungsmaßnahmen ihn wirtschaftlich überfordern, kann der Eigentümer eine Übernahme des Denkmals durch die Gemeinde beantragen.
Jammer rum, das du es nicht bezahlen kannst und gut ist. Ein Privathaus macht man natürlih nicht öffentlich zugänglich, ist ja nicht Schloß Gymnich^^. Somit greift das "öffentliche zugänglich für öffentliche gelder" nicht mehr. Ausserdem istsowieso alles anfechtbar. verschlepps so lange vor gericht,bis die bude von selber fast zusammenfällt oder der haussschwamm(Pilz) drinne wächst un die wände zerlegt. dann ist eh finito. udn ist sicherlichbillgier als der Denkmalschutz.
lisse sich oft vermeiden,wenn gewisse Staatsdienstidioten nicht immer auf dme kleinsten Komma rumreiten würden.
In meinr alten Wohngegend zum beispiel, großraum Köln bergisch Gladbach, steht ne schicke industriellen"villa"8ich nensn mal villa) bauzeit Industrielle revolution. sieht man kaum, weil ne echt fette hecke davor wächst.
die verfällt, weil der Denkmalschutz auf eine 1:1 Restaurierung besteht. Das Problem, vergammeln lassen udn dann was neues hinbauen ist billiger als eien 1:1 restauration.
Woher weiß ich das, weil ich mal den Zugang zum Haus frei schneiden musste, so nach 10 jahren Wildwuchs, damit ein Gutachter vom Gericht rein konnte... so nach 10 Jahren Rechtsstreit.
mittlerweiel dürfte die Bude abgerissen worden sein.
Der STreit ging darum, das eien Renovierugn mit modernen Baustoffen soum die 50.000-80.000 gekostet hätte, wenn ich mich recht erinnere. Die Auflagen des Denkmalschutzeshätten die Renovierung aber weit in die 200.000 getrieben, so etwa.
ich weiß nicht, ob ich mich an die finanziellen Realtionen richtig erinnere.
Bei meiner letzten Wohnung wars ähnlich, durch Denkmalschutz explodierten die Kosten der renovierung(Germaniasiedlung, Köln).
dashier ist übrigens aus Ba-Wü:
Erhaltungspflicht [Bearbeiten]
Nach § 6 DSchG BW sind die Eigentümer und Besitzer von Kulturdenkmalen verpflichtet, ihr Denkmal im Rahmen des Zumutbaren pfleglich zu behandeln.[7]
Schutz von Denkmalen [Bearbeiten]
Wer ein Kulturdenkmal zerstören, beseitigen, aus seiner Umgebung entfernen oder in seinem Erscheinungsbild beeinträchtigen will, benötigt dafür die Genehmigung der unteren Denkmalschutzbehörde.[8] Dies gilt für alle Kulturdenkmäler, für bewegliche Kulturdenkmäler nur, wenn sie sichtbar oder zugänglich sind.
Kulturdenkmale von besonderer Bedeutung [Bearbeiten]
Einen besonderen Schutz genießen Kulturdenkmale von besonderer Bedeutung. Sie werden von der höheren Denkmalschutzbehörde im Denkmalbuch geführt. Zu den Kulturdenkmalen von besonderer Bedeutung zählen z.B. Denkmale von überörtlicher Bedeutung, wenn sie zum Kulturbereich des Landes besondere Beziehungen aufweisen oder national wertvolles Kulturgut.[9]
Denkmalschutzgesetz ? Wikipedia
in groben zügen, wers genau wissen will, schreibe bitte seine landesbehörde an(damit er angelogen werde^^)
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