Zitat von Enas Yorl
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Was ist z.B. wenn Mann und Frau im Recht des jeweiligen Staates nicht gleichgestellt sind? Soll dann ein deutsches Gericht bestimmen, wie das ausländische Recht aussehen würde, wenn das so wäre?
Außerdem bezeichnet der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte fränzösisches oder kanadisches Recht im Gegensatz zur Scharia (auch wenn es streng genommen um das nationale Recht seltsamer Länder geht) wohl eher selten als „inkompatibel mit den fundamentalen Prinzipien in der Demokratie“. Müssen wir da wirklich noch die Rosinen rauspicken?
Kommentar