Das Nulla Poena sine Lege-Prinzip ist durch die Europäische Menschenrechtskonvention eingeschränkt worden. Danach kann auch dann jemand bestraft werden, wenn die Tat zur Tatzeit am Tatort nicht strafbar war, aber nach dem Gesetz aller zivilisierten Staaten strafbar war. Ein Mörder könnte also auch bei Fehlen eines entsprechenden Gesetzes bestraft werden. Das wurde z. B. auch auf die Mauerschützen angewandt: Sie hätten wissen müssen, dass die Erschießung der Flüchtlinge auf jeden Fall rechtswidrig war, selbst wenn das DDR-Gesetz es als rechtmäßig erachtet hat.
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Islamismus und die Folgen
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Also: Eine Frau wird, weil sie sich "despektierlich" über Mohammed geäußert haben soll zum Tode verurteilt und soll am Galgen hingerichtet werden. Die erste Frage die sich mir stellt lautet: In welcher Weise hat sie sich denn "despektierlich" geäußert? Hat sie vielleicht lediglich gewagt seine Eigenschaft als für alle Menschen verbindlichen Prophet nicht anzuerkennen, weil sie als Christin nun mal schlecht Jesus und die Apostel als Lügner bezeichnen kann (und ja, das tut man, wenn man als Christ Mohammed als von Gott gesandten Propheten anerkennt, da Mohammed die Gottessohnschaft Christi, seinen Kreuzestod, das dadurch entstandene Erlösungswerk und die Göttlichkeit Christi bestreitet und somit aus christlicher Sicht Jesus und die ihn bezeugenenden Apostel schlichtweg als Lügner bezeichnet).
Wie dem auch sei: Natürlich ist ein Todesurteil in jedem Fall falsch, in so einem erst Recht. Und was die Behauptung angeht die Spendengelder würden nicht an Islamisten verteilt..... Wer glaubt das bitte? Ein großer Teil des Flutgebietes wird von den Taliban kontrolliert. Wie realistisch ist da die Auffassung, die Hilfsorganisationen müssten den Taliban nichts zahlen um überhaupt helfen zu dürfen?
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Zitat von Oliver Hansen Beitrag anzeigenDas Nulla Poena sine Lege-Prinzip ist durch die Europäische Menschenrechtskonvention eingeschränkt worden. Danach kann auch dann jemand bestraft werden, wenn die Tat zur Tatzeit am Tatort nicht strafbar war, aber nach dem Gesetz aller zivilisierten Staaten strafbar war. Ein Mörder könnte also auch bei Fehlen eines entsprechenden Gesetzes bestraft werden. Das wurde z. B. auch auf die Mauerschützen angewandt: Sie hätten wissen müssen, dass die Erschießung der Flüchtlinge auf jeden Fall rechtswidrig war, selbst wenn das DDR-Gesetz es als rechtmäßig erachtet hat.
Aber ich weiß nicht, ob sich das seit dem Mauerfall geändert hat.
Ich halte sie für falsch. Dies widerstößt gegen das Prinzip der Rechtsicherheit und gegen das Rückwirkungsverbot.
Zitat von Ace AzzameenIm Gegensatz zu Kid, gehe ich davon aus, dass der Schutzauftrag (und nur dieser) der Grundrechte auch besteht, wenn man das Strafrecht außen vor lässt.
Gäbe es das Strafrecht nicht würde der Legislative durch den Schutzauftrag die Pflicht auferlegt ein Strafrecht zu erstellen, dass diesem Schutzauftrag nachkommt.
Allerdings bleibt offen wie weit der Staat diesem Auftrag nachkommen muss. Ab wann ist der Schutzauftrag "angemessen" erfüllt? Darüber macht das GG keine konkrete Aussagen, so dass dem Staat große Freiheiten in der konkreten Umsetzung bleiben und er sein Strafrecht so oder so formulieren kann.
In der Entführung von Hans Martin Schleyer gab es dazu große Streitigkeiten. Der Sohn von Schleyer wollte, dass der Staat aufgrund seines Schutzauftrags den Forderungen der RAF nachkommt, um so Schleyers Leben zu retten. Das BVerfG sah den Schutzauftrag aber bereits als erfüllt an, wenn der Staat lediglich veranlässt nach ihm zu suchen.
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Zitat von Sinclair_ Beitrag anzeigen... Persönlich rumstänkern? Gegen wen? ...Zitat von Sinclair_ Beitrag anzeigenJung, Junge, jetzt fang bitte nicht zu lügen an. ...
Zitat von Oliver Hansen Beitrag anzeigen... Und was die Behauptung angeht die Spendengelder würden nicht an Islamisten verteilt..... Wer glaubt das bitte? Ein großer Teil des Flutgebietes wird von den Taliban kontrolliert. Wie realistisch ist da die Auffassung, die Hilfsorganisationen müssten den Taliban nichts zahlen um überhaupt helfen zu dürfen?"Vittoria agli Assassini!"
- Caterina Sforza, Rom, 1503
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Zitat von newman Beitrag anzeigenMeines Wissens hat die Nürnberg-Klausel in Deutschland keine Geltung.
Aber ich weiß nicht, ob sich das seit dem Mauerfall geändert hat.
Ich halte sie für falsch. Dies widerstößt gegen das Prinzip der Rechtsicherheit und gegen das Rückwirkungsverbot
Gäbe es das Strafrecht nicht würde der Legislative durch den Schutzauftrag die Pflicht auferlegt ein Strafrecht zu erstellen, dass diesem Schutzauftrag nachkommt.
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Zitat von Admiral Ahmose Beitrag anzeigenGlauben? Hast du eine Quelle? Das die Taliban größere Teile Pakistans kontrollieren glaube ich nämlich nie und nimmer. Ich "glaube" auch nicht das die Regierung Pakistans es dulden würde, wenn den Taliban von einer dritten Partei Geld gezahlt würde.
Die Taliban sind außerdem in Pakistan entstanden.
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Zitat von Oliver Hansen Beitrag anzeigenNein, sie ist nicht falsch. Oder fändest du es toll wenn ein Regime sich passende Gesetze machen kann und dann nach einem Sturz der Diktatur aus dem Schneider ist, weil Rechtssicherheit und Rückwirkungsverbot heilig sind?
Und der Sieger über das Regime kann das ebenso.
Glaubst du irgendein Jurist könnte das Regime von der Exekution seiner Feinde abhalten?
Oder irgendein Jurist könnte die Siegermächte von entsprechenden Tribunalen über die einstigen Regimebefürworter abhalten?
Wer die Macht hat, wird diese durchsetzen.
Allerdings definiert sich ein Rechtsstaat nunmal über Willkürfreiheit. Ob es einem gefällt oder nicht.
Deswegen ist es wichtig ein Wertesystem zu haben, das darüber hinausgeht. Gesetze sind nicht alles, sie können, weil sie Zielkonflikten zwischen Ethik, Rechtsstaatlichkeit, Freiheit und Allgemeinwohl ausgesetzt sind, nur einen Kompromiss abbilden.
Nö. Man könnte genauso gut sagen: Kein Strafrecht, Gerichte sollen eigenständig entscheiden. Wäre vielleicht in manchen Fällen auch nicht schlecht, da sich Grauzonen so vermeiden lassen.
Dann liefe es eben auf Willkürrecht und nach einiger Zeit Gewohnheitsrecht hinaus.
Ob das aber noch viel mit einem modernen Rechtstaat zu tun hätte?
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Zitat von newmanGäbe es das Strafrecht nicht würde der Legislative durch den Schutzauftrag die Pflicht auferlegt ein Strafrecht zu erstellen
Zitat von Oliver HansenNö. Man könnte genauso gut sagen: Kein Strafrecht, Gerichte sollen eigenständig entscheiden.
Aber Leute... gerät das nicht langsam etwas zu sehr OT?
Ja, ich weiß... ich gehör zu denen die das überhaupt erst losgetreten haben.And if you keep fighting other peoples demons, they will eventually become your own
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Zitat von newman Beitrag anzeigen
Allerdings definiert sich ein Rechtsstaat nunmal über Willkürfreiheit. Ob es einem gefällt oder nicht.
Deswegen ist es wichtig ein Wertesystem zu haben, das darüber hinausgeht. Gesetze sind nicht alles, sie können, weil sie Zielkonflikten zwischen Ethik, Rechtsstaatlichkeit, Freiheit und Allgemeinwohl ausgesetzt sind, nur einen Kompromiss abbilden.
Ja, das wäre auch eine Möglichkeit.
Dann liefe es eben auf Willkürrecht und nach einiger Zeit Gewohnheitsrecht hinaus.
Ob das aber noch viel mit einem modernen Rechtstaat zu tun hätte?Slawa Ukrajini!
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Zitat von Oliver Hansen Beitrag anzeigenUnd was die Behauptung angeht die Spendengelder würden nicht an Islamisten verteilt..... Wer glaubt das bitte? Ein großer Teil des Flutgebietes wird von den Taliban kontrolliert. Wie realistisch ist da die Auffassung, die Hilfsorganisationen müssten den Taliban nichts zahlen um überhaupt helfen zu dürfen?Well, there's always the possibility that a trash can spontaneously formed around the letter, but Occam's Razor would suggest that someone threw it out.
Dr. Sheldon Lee Cooper
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Zitat von Oliver Hansen Beitrag anzeigen... Die Taliban sind außerdem in Pakistan entstanden.
Mal ehrlich, das ist doch jetzt arg weit hergeholt. Die Taliban sind, wenn überhaupt, in den Stammesgebieten der Paschtunen entstanden. Die sind aber im Westen und nicht im Süden.
Aber wenn man die Taliban jetzt im "Süden" verortet und ganz Südpakistan zum "Kernland" der Taliban macht, dann ergibt dein Post auch irgendwo Sinn. Korrekt ist es aber trotzdem nicht.
Den Artikel, den du verlinkt hast, beweist nur, das der Artikelschreiber von Pakistan keine Ahnung hat. Da ist ja Wikipedia genauer. Und das will schon was heißen.
Ansonsten kann man dem Artikel noch entnehmen das Pakistan Anstrengungen unternimmt das die Islamisten eben NICHT von der Spendenaktion profitieren. Also auch in dieser Hinsicht stützt deine vorherigen Behauptungen nicht.
Zitat von Sinclair_ Beitrag anzeigen@Admiral
Du lügst mir ins Gesicht und beschwerst dich dann, dass ich dich dieser Lüge bezichtige?
*seufz*"Vittoria agli Assassini!"
- Caterina Sforza, Rom, 1503
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Zitat von Ace Azzameen Beitrag anzeigenDas Strafrecht bezieht sich ja nur auf die Strafen bei Zuwiderhandlung gegen die geschützten Grundrechte. Nicht auf den Schutz an sich (zumindest sind mir in diese Richtung keine Strafrechtsparagraphen bekannt).
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Zitat von Ace Azzameen Beitrag anzeigenDas Strafrecht bezieht sich ja nur auf die Strafen bei Zuwiderhandlung gegen die geschützten Grundrechte. Nicht auf den Schutz an sich (zumindest sind mir in diese Richtung keine Strafrechtsparagraphen bekannt).
Durch die Bestrafung einer Zuwiderhandlung werden indirekt auch die Grundrechte geschützt.
Aber das Strafrecht ist ja nur ein Beispiel. Ich hab jetzt keine so große Lust vom Bundespolizeigesetz über die Polizeigesetze der einzelnen Länder bis hin zum Versammlungsgesetz jedes einzelne Gesetzesbuch aufzulisten, in dem Grunderechte berührt oder konkretisiert werden.
Ich glaube es ist angekommen, was ich meine.
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Zitat von HalmanSoweit ich weiß, ist es gar nicht die Funktion des Strafrechtes, für Schutz zu sorgen, dafür haben wir das Gefahrenabwehrrecht.
Die öffentliche Ordnung ist nunmal ungeschriebenes Recht und damit außerhalb der Verfassung-Light nicht festgehalten.And if you keep fighting other peoples demons, they will eventually become your own
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