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Islamismus und die Folgen

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    Gegen die pakistanische Regierung, die sowas offenbar billigt, zumindest große Teile davon.

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      Zitat von Sinclair_ Beitrag anzeigen
      Gegen die pakistanische Regierung, die sowas offenbar billigt, zumindest große Teile davon.
      Empörung ist die Reaktion auf die Zuwiderhandlung einer gesellschaftlichen Norm.

      Die Empörung gegen hiesige Politiker oder befreundete Staaten gedeiht erst durch deren gesellschaftliche Zugehörigkeit zu unserem Wertesystem sowie der einhergehenden Zuwiderhandlung jener Personen gegen eben jene Prinzipien bzw. Werte.

      Empörung dafür zu fordern, was in anderen Wertegesellschaften unter Einheimischen passiert, scheint mir da doch ein extrem konstruiertes Ansinnen zu sein. (Wobei das u.U. bei mehrmaligem Vorkauen - wie z.B. dem Anprangern chinesischer Verhältnisse - auch gerne repetiert wird).
      When I feed the poor, they call me a saint.
      When I ask why the poor are hungry, they call me a communist.


      ~ Hélder Câmara

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        Zitat von Kid
        Ach, auf Privatbesitz gelten die anderen Grundrechte dann doch nicht?
        Natürlich gelten sie. Unter anderem eben auch das Recht auf Unverletzlichkeit des Eigentums. Wenn ein Wirt also die Nase eines Gastes nicht gefällt kann er sich eben auf dieses Recht berufen, dass in dem Fall höher abzuwägen ist als die Versammlungsfreiheit.

        * Gesetzmäßigkeit (Vorrang und Vorbehalt des Gesetzes)
        * Rückwirkungsverbot (Vertrauensschutz)
        * Verhältnismäßigkeit
        Kenn ich, kenn ich. Die Frage ist immer noch, wozu ein in der "provisorischen" Verfassung der Bundesrepublik festgehaltenes Grundrecht noch einmal in einem andere Gesetz verewigt werden muss?
        Lediglich für eine Bestrafung des Verstoßes ist ein Eintrag im Strafrecht nötig.
        And if you keep fighting other peoples demons, they will eventually become your own

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          Zitat von Ace Azzameen Beitrag anzeigen
          Kenn ich, kenn ich. Die Frage ist immer noch, wozu ein in der "provisorischen" Verfassung der Bundesrepublik festgehaltenes Grundrecht noch einmal in einem andere Gesetz verewigt werden muss?
          Lediglich für eine Bestrafung des Verstoßes ist ein Eintrag im Strafrecht nötig.
          Und wenn du dich erinnerst schrieb ich: "Die Grundrechte müssen erst einmal, um für Bürger zu gelten, bei Zuwiderhandlung als Strafe o.ä. formuliert werden."

          Es wäre ja sonst herrlich abstrakt über die Gültigkeit oder Ungültigkeit des GG für Normalbürger zu philosophieren, wenn sie bei Zuwiderhandlung - ohne Strafgesetzbuch - konsequenzenlos bliebe.

          Also dürfte ich dich dann fragen, worauf du hinaus willst?
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          ~ Hélder Câmara

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            Darauf, dass für dich und mich die Grundrechte auch ohne Strafgesetz gelten.
            Du hast immer noch ein Recht auf Versammlungsfreiheit und Menschenwürde.
            Der Staat müsste in dem Fall, dass jemand mein Recht auf freie Meinungsäußerung oder meinetwegen auf die Menschenwürde bedroht eben dieses Recht verteidigen. Eben deshalb gelten die Grundrechte immer noch.
            Derjenige der meine Grundrechte bedroht könnte nur nicht dafür belangt werden.
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              Zitat von Ace Azzameen Beitrag anzeigen
              Darauf, dass für dich und mich die Grundrechte auch ohne Strafgesetz gelten.
              Du hast immer noch ein Recht auf Versammlungsfreiheit und Menschenwürde.
              Der Staat müsste in dem Fall, dass jemand mein Recht auf freie Meinungsäußerung oder meinetwegen auf die Menschenwürde bedroht eben dieses Recht verteidigen. Eben deshalb gelten die Grundrechte immer noch.
              Derjenige der meine Grundrechte bedroht könnte nur nicht dafür belangt werden.
              Also wolltest du quasi ne Diskussion um Luftschlösser aufbauen, oder wie darf ich das verstehen?

              Wie wird denn in einem Rechtsstaat dein Recht anderen gegenüber durchgesetzt? Natürlich mit rechtlicher Grundlage. Und die heißt sicher nicht Grundgesetz, weil dies nur eine allgemeine Kodifikation darstellt und eben in dieser Form eine Reaktion nicht berechenbar wäre, wie es vom Rechtsstaatlichkeitsprinzip verlangt ist.
              When I feed the poor, they call me a saint.
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              ~ Hélder Câmara

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                Also wolltest du quasi ne Diskussion um Luftschlösser aufbauen, oder wie darf ich das verstehen?
                Wer ist denn angefangen mit der Haarspalterei über die Grundrechte?

                Wie wird denn in einem Rechtsstaat dein Recht anderen gegenüber durchgesetzt?
                Die im GG festgeschriebenen Grundrechte werden dir und mir vom Staat garantiert. Das wie wird im Grundgesetz nicht definiert. Es wird aber klar ausgesagt, dass die Rechte durchgesetzt werden müssen.

                Kannst du auch im GG nachlesen, zB in Artikel 1.
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                  Zitat von Ace Azzameen Beitrag anzeigen
                  Die im GG festgeschriebenen Grundrechte werden dir und mir vom Staat garantiert. Das wie wird im Grundgesetz nicht definiert. Es wird aber klar ausgesagt, dass die Rechte durchgesetzt werden müssen.
                  Kid hat in seiner Ausführung schon Recht.
                  Das GG regelt die Beziehung zwischen Staat und Bürger.

                  Wenn es um die Beziehung Bürger zu Bürger geht wird diese vom Zivil- oder Strafrecht geregelt. Und laut dem Rechtstaatprinzip darf es keine Strafe ohne konkretes Gesetz geben.
                  Wird ein Grundrecht von der aktuellen Gesetzeslage nicht ausrechend abgedeckt könnte das Bundesverfassungericht höchstens darauf bestehen, dass die Legislative diese Lücke möglichst bald schließt, kein Gericht kann aber lediglich auf Basis des GG eine Strafe erlassen o.ä..

                  Nun der Punkt wo du Recht hast:
                  Dass GG strahlt auf die Gesetze aus.
                  Das nennt sich mittelbare Drittwirkung der Grundrechte.
                  Und in Art. 1 ist klar die Rede davon, dass die Menschenwürde vom Staat - als Adressat des GG - nicht nur zu achten sondern auch aktiv zu schützen sei (und das eben auch in Gesetzesform).
                  Allerdings ist dies wie der Name schon sagt nur eine mittelbare Wirkung. Ein Art. des GG kann nicht Rechtsgrundlage für die Entscheidung eines zivilen Streitfalls oder einer Straftat sein. Es wird lediglich dem Staat die Aufgabe gestellt der Schutzfunktion auf "angemessene Art und Weise" nachzukommen und keine Gesetze zu erlassen, die dem GG widersprechen.

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                    Zitat von newman Beitrag anzeigen
                    ....Allerdings ist dies wie der Name schon sagt nur eine mittelbare Wirkung. Ein Art. des GG kann nicht Rechtsgrundlage für die Entscheidung eines zivilen Streitfalls oder einer Straftat sein. Es wird lediglich dem Staat die Aufgabe gestellt der Schutzfunktion auf "angemessene Art und Weise" nachzukommen und keine Gesetze zu erlassen, die dem GG widersprechen.
                    Tja, wie sind da unsere Erfahrungen aus der jüngsten Vergangenheit?! Wie oft musste das Bundesverfassungsgericht schon "politisch" wieder alles ins Lot bringen, weil sich unsere gewählten Volksvertreter wieder mal am Rande des Legalen für ein Gesetz enstchieden haben?!
                    und bedenket / für das verstehen benötigt man antworten auf seine fragen.

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                      Dafür ist es ja auch gedacht.
                      So funktioniert Gewaltenteilung.

                      Wenn man mehr verfassungskonforme Gesetze möchte muss man halt andere Parteien wählen.

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                        Zitat von Sinclair_ Beitrag anzeigen
                        Der überwiegende Spendenanteil an Pakistan kam aus westlich/christlich geprägten Ländern. Gegen diese Zuwendungen hatte kein Islamist was. Nun aber gibts schon wieder Todesurteile gegen Andersgläubige. ...
                        Das hat immer noch nichts miteinander zu tun. Die Spenden werden ja auch nicht an Islamisten verteilt.

                        Zitat von Sinclair_ Beitrag anzeigen
                        ... Der Junky und ich haben in der Tat nichts miteinander zu tun. Puuuuhhh.
                        Ach nein? Du kommst seit einiger Zeit in jedem deiner Posts auf ihn zu sprechen. Du willst ganz sicher sehr viel mit ihm zu tun haben, denn sonst würdest du ja nicht ständig von ihm bzw über ihn sprechen.
                        "Vittoria agli Assassini!"

                        - Caterina Sforza, Rom, 1503

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                          Jung, Junge, jetzt fang bitte nicht zu lügen an. Wenn ich Junky hier erwähnt habe, dann weil er die Debatte auf einem mE unsachlichen Niveau losgetreten hat. Andernorts findest du keinen Ton über ihn in meinen Posts. Außer natürlich er ist aktiv dran beteiligt.

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                            Zitat von newman
                            Kid hat in seiner Ausführung schon Recht.
                            Das GG regelt die Beziehung zwischen Staat und Bürger.
                            Eben drum hat der Staat ja die Grundrechte die im GG aufgelistet sind zu schützen. Auch gegen andere Bürger.
                            Ansonsten wüsste ich gerne nach welchem Paragraphen im Strafrecht die Menschenwürde zu schützen ist?

                            Und das man auf Basis des GG keine Strafe erlassen kann, hab ich schon vor ein paar Beiträgen gesagt. Es geht nur darum, dass man auf Basis des GG einen Anspruch auf Verteidigung seiner Grundrechte hat.
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                              Zitat von Ace Azzameen Beitrag anzeigen
                              Eben drum hat der Staat ja die Grundrechte die im GG aufgelistet sind zu schützen. Auch gegen andere Bürger.
                              Ansonsten wüsste ich gerne nach welchem Paragraphen im Strafrecht die Menschenwürde zu schützen ist?

                              Und das man auf Basis des GG keine Strafe erlassen kann, hab ich schon vor ein paar Beiträgen gesagt. Es geht nur darum, dass man auf Basis des GG einen Anspruch auf Verteidigung seiner Grundrechte hat.
                              Les dir doch meinen zweiten Teil des Posts durch.
                              Dann siehst du, dass ich all das angesprochen und in meinen Ausführungen zur mittelbaren Drittwirkung weiter ausgeführt habe.

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                                Okay. Ich hab nun direkt nach dem Lesen des ersten Teils reagiert, da ich dort ja irgendwie falsch verstanden worden sein muss.
                                Wie vorher schon gesagt, sprach ich nur davon, dass der Staat bereits durch das GG einen Schutzauftrag hat.
                                Im Gegensatz zu Kid, gehe ich davon aus, dass der Schutzauftrag (und nur dieser) der Grundrechte auch besteht, wenn man das Strafrecht außen vor lässt. Und soweit ich dich jetzt verstehe stimmst du dort ja auch mit mir überein.
                                And if you keep fighting other peoples demons, they will eventually become your own

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