Gegen die pakistanische Regierung, die sowas offenbar billigt, zumindest große Teile davon.
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Islamismus und die Folgen
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Zitat von Sinclair_ Beitrag anzeigenGegen die pakistanische Regierung, die sowas offenbar billigt, zumindest große Teile davon.
Die Empörung gegen hiesige Politiker oder befreundete Staaten gedeiht erst durch deren gesellschaftliche Zugehörigkeit zu unserem Wertesystem sowie der einhergehenden Zuwiderhandlung jener Personen gegen eben jene Prinzipien bzw. Werte.
Empörung dafür zu fordern, was in anderen Wertegesellschaften unter Einheimischen passiert, scheint mir da doch ein extrem konstruiertes Ansinnen zu sein. (Wobei das u.U. bei mehrmaligem Vorkauen - wie z.B. dem Anprangern chinesischer Verhältnisse - auch gerne repetiert wird).When I feed the poor, they call me a saint.
When I ask why the poor are hungry, they call me a communist.
~ Hélder Câmara
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Zitat von KidAch, auf Privatbesitz gelten die anderen Grundrechte dann doch nicht?
* Gesetzmäßigkeit (Vorrang und Vorbehalt des Gesetzes)
* Rückwirkungsverbot (Vertrauensschutz)
* Verhältnismäßigkeit
Lediglich für eine Bestrafung des Verstoßes ist ein Eintrag im Strafrecht nötig.And if you keep fighting other peoples demons, they will eventually become your own
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Zitat von Ace Azzameen Beitrag anzeigenKenn ich, kenn ich. Die Frage ist immer noch, wozu ein in der "provisorischen" Verfassung der Bundesrepublik festgehaltenes Grundrecht noch einmal in einem andere Gesetz verewigt werden muss?
Lediglich für eine Bestrafung des Verstoßes ist ein Eintrag im Strafrecht nötig.
Es wäre ja sonst herrlich abstrakt über die Gültigkeit oder Ungültigkeit des GG für Normalbürger zu philosophieren, wenn sie bei Zuwiderhandlung - ohne Strafgesetzbuch - konsequenzenlos bliebe.
Also dürfte ich dich dann fragen, worauf du hinaus willst?When I feed the poor, they call me a saint.
When I ask why the poor are hungry, they call me a communist.
~ Hélder Câmara
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Darauf, dass für dich und mich die Grundrechte auch ohne Strafgesetz gelten.
Du hast immer noch ein Recht auf Versammlungsfreiheit und Menschenwürde.
Der Staat müsste in dem Fall, dass jemand mein Recht auf freie Meinungsäußerung oder meinetwegen auf die Menschenwürde bedroht eben dieses Recht verteidigen. Eben deshalb gelten die Grundrechte immer noch.
Derjenige der meine Grundrechte bedroht könnte nur nicht dafür belangt werden.And if you keep fighting other peoples demons, they will eventually become your own
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Zitat von Ace Azzameen Beitrag anzeigenDarauf, dass für dich und mich die Grundrechte auch ohne Strafgesetz gelten.
Du hast immer noch ein Recht auf Versammlungsfreiheit und Menschenwürde.
Der Staat müsste in dem Fall, dass jemand mein Recht auf freie Meinungsäußerung oder meinetwegen auf die Menschenwürde bedroht eben dieses Recht verteidigen. Eben deshalb gelten die Grundrechte immer noch.
Derjenige der meine Grundrechte bedroht könnte nur nicht dafür belangt werden.
Wie wird denn in einem Rechtsstaat dein Recht anderen gegenüber durchgesetzt? Natürlich mit rechtlicher Grundlage. Und die heißt sicher nicht Grundgesetz, weil dies nur eine allgemeine Kodifikation darstellt und eben in dieser Form eine Reaktion nicht berechenbar wäre, wie es vom Rechtsstaatlichkeitsprinzip verlangt ist.When I feed the poor, they call me a saint.
When I ask why the poor are hungry, they call me a communist.
~ Hélder Câmara
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Also wolltest du quasi ne Diskussion um Luftschlösser aufbauen, oder wie darf ich das verstehen?
Wie wird denn in einem Rechtsstaat dein Recht anderen gegenüber durchgesetzt?
Kannst du auch im GG nachlesen, zB in Artikel 1.And if you keep fighting other peoples demons, they will eventually become your own
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Zitat von Ace Azzameen Beitrag anzeigenDie im GG festgeschriebenen Grundrechte werden dir und mir vom Staat garantiert. Das wie wird im Grundgesetz nicht definiert. Es wird aber klar ausgesagt, dass die Rechte durchgesetzt werden müssen.
Das GG regelt die Beziehung zwischen Staat und Bürger.
Wenn es um die Beziehung Bürger zu Bürger geht wird diese vom Zivil- oder Strafrecht geregelt. Und laut dem Rechtstaatprinzip darf es keine Strafe ohne konkretes Gesetz geben.
Wird ein Grundrecht von der aktuellen Gesetzeslage nicht ausrechend abgedeckt könnte das Bundesverfassungericht höchstens darauf bestehen, dass die Legislative diese Lücke möglichst bald schließt, kein Gericht kann aber lediglich auf Basis des GG eine Strafe erlassen o.ä..
Nun der Punkt wo du Recht hast:
Dass GG strahlt auf die Gesetze aus.
Das nennt sich mittelbare Drittwirkung der Grundrechte.
Und in Art. 1 ist klar die Rede davon, dass die Menschenwürde vom Staat - als Adressat des GG - nicht nur zu achten sondern auch aktiv zu schützen sei (und das eben auch in Gesetzesform).
Allerdings ist dies wie der Name schon sagt nur eine mittelbare Wirkung. Ein Art. des GG kann nicht Rechtsgrundlage für die Entscheidung eines zivilen Streitfalls oder einer Straftat sein. Es wird lediglich dem Staat die Aufgabe gestellt der Schutzfunktion auf "angemessene Art und Weise" nachzukommen und keine Gesetze zu erlassen, die dem GG widersprechen.
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Zitat von newman Beitrag anzeigen....Allerdings ist dies wie der Name schon sagt nur eine mittelbare Wirkung. Ein Art. des GG kann nicht Rechtsgrundlage für die Entscheidung eines zivilen Streitfalls oder einer Straftat sein. Es wird lediglich dem Staat die Aufgabe gestellt der Schutzfunktion auf "angemessene Art und Weise" nachzukommen und keine Gesetze zu erlassen, die dem GG widersprechen.und bedenket / für das verstehen benötigt man antworten auf seine fragen.
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Zitat von Sinclair_ Beitrag anzeigenDer überwiegende Spendenanteil an Pakistan kam aus westlich/christlich geprägten Ländern. Gegen diese Zuwendungen hatte kein Islamist was. Nun aber gibts schon wieder Todesurteile gegen Andersgläubige. ...
Zitat von Sinclair_ Beitrag anzeigen... Der Junky und ich haben in der Tat nichts miteinander zu tun. Puuuuhhh."Vittoria agli Assassini!"
- Caterina Sforza, Rom, 1503
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Zitat von newmanKid hat in seiner Ausführung schon Recht.
Das GG regelt die Beziehung zwischen Staat und Bürger.
Ansonsten wüsste ich gerne nach welchem Paragraphen im Strafrecht die Menschenwürde zu schützen ist?
Und das man auf Basis des GG keine Strafe erlassen kann, hab ich schon vor ein paar Beiträgen gesagt. Es geht nur darum, dass man auf Basis des GG einen Anspruch auf Verteidigung seiner Grundrechte hat.And if you keep fighting other peoples demons, they will eventually become your own
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Zitat von Ace Azzameen Beitrag anzeigenEben drum hat der Staat ja die Grundrechte die im GG aufgelistet sind zu schützen. Auch gegen andere Bürger.
Ansonsten wüsste ich gerne nach welchem Paragraphen im Strafrecht die Menschenwürde zu schützen ist?
Und das man auf Basis des GG keine Strafe erlassen kann, hab ich schon vor ein paar Beiträgen gesagt. Es geht nur darum, dass man auf Basis des GG einen Anspruch auf Verteidigung seiner Grundrechte hat.
Dann siehst du, dass ich all das angesprochen und in meinen Ausführungen zur mittelbaren Drittwirkung weiter ausgeführt habe.
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Okay. Ich hab nun direkt nach dem Lesen des ersten Teils reagiert, da ich dort ja irgendwie falsch verstanden worden sein muss.
Wie vorher schon gesagt, sprach ich nur davon, dass der Staat bereits durch das GG einen Schutzauftrag hat.
Im Gegensatz zu Kid, gehe ich davon aus, dass der Schutzauftrag (und nur dieser) der Grundrechte auch besteht, wenn man das Strafrecht außen vor lässt. Und soweit ich dich jetzt verstehe stimmst du dort ja auch mit mir überein.And if you keep fighting other peoples demons, they will eventually become your own
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