Zitat von Agent Scullie
Beitrag anzeigen
@ prince
In Australien wird »oben ohne« an Stränden demnächst möglicherweise verboten – den zugewanderten oder urlaubenden Muslimen zuliebe. Die könnten nämlich durch den Anblick weiblicher Brüste erregt oder gar »beleidigt« werden. Und während überall in mit Steuergeldern finanzierten öffentlichen Schwimmbädern Schwimmzeiten nur für Muslime eingeführt werden, regt sich kaum noch öffentlicher Protest, wenn Nicht-Muslime während der islamischen Schwimmzeiten einfach vor die Tür gesetzt werden. Während »oben ohne« vielleicht schon bald verboten wird, führen wir eine neue islamische Badekleidung ein: den Burkini. In Berlin dürfen Frauen jetzt komplett verhüllt ins Schwimmbad. Das soll angeblich der Integration dienen. Zuvor hatten in Schweden zwei Muslimas vor Gericht umgerechnet jeweils 3.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen bekommen, weil man sie in einem öffentlichen Schwimmbad nicht im Ganzkörper-Stoffkäfig ins Wasser lassen wollte. Das sei »diskriminierend«, befanden die Richter im Juni 2008. Das Urteil hat sich schnell herumgesprochen – bis nach Berlin.
Seit September 2008 etwa müssen muslimische Anwälte in den Niederlanden nicht mehr – wie bislang überall in Europa üblich – aufstehen, wenn Richter in den Gerichtsaal einziehen. Diese Respektsbekundung kann man muslimischen Anwälten nicht länger zumuten, das beleidigt ihren islamischen Glauben. Geklagt hatte der muslimische Anwalt Mohammed Enait – und er hat Recht bekommen.
In Großbritannien müssen Polizisten, die mit Suchhunden etwa in der Wohnung eines Verdächtigen nach Rauschgift fahnden, seit 2008 bei muslimischen Tatverdächtigen besonderen Anweisungen folgen: die Hunde bekommen vor dem Betreten der Wohnung Schuhe angezogen – und die Polizisten müssen ihre Schuhe ausziehen. Das alles dient der Rücksicht auf die Befindlichkeiten der Mitbürger aus dem islamischen Kulturkreis. Bei ethnischen Briten müssen die Polizisten natürlich auch weiterhin keine Rücksichten nehmen.
In Großbritannien dürfen sich muslimische Angestellte seit 2008 sogar weigern, Christen eine Bibel zu verkaufen. Christen dürfen sich allerdings nicht weigern, Muslimen den Koran zu verkaufen. Der Grund: die Bibel ist aus islamischer Sicht ein »unreines Buch«, der Koran aus der Sicht der Christen aber ein heiliges Buch. Das akzeptiert auch die Rechtsprechung.
In Großbritannien dürfen sich muslimische Angestellte seit 2008 sogar weigern, Christen eine Bibel zu verkaufen. Christen dürfen sich allerdings nicht weigern, Muslimen den Koran zu verkaufen. Der Grund: die Bibel ist aus islamischer Sicht ein »unreines Buch«, der Koran aus der Sicht der Christen aber ein heiliges Buch. Das akzeptiert auch die Rechtsprechung.
Dumme menschen soll mir mal einer etwas verbieten wollen ich melde es allah und der wird dann oh scheisse man ... ein schöner tag ....
Andere Banken machten sich in Europa 2008 Gedanken darüber, was man tun kann, um Muslime um Himmels willen nicht zu "beleidigen" - und schaffen die Sparschweine ab.
ich druch die seite aus und mach ein Märchenbuch draus echt der hammer
hoofentlich wird es verfilmt und kommt in HD raus oh allah ich brauch ne pille..-
Was kaum bekannt sein dürfte: Seit April 2008 gibt es in Norwegen für Ehren-Straftäter auch die »Ehren«-Haft. Wie in jedem Kulturkreis gibt es auch in Norwegen Menschen, die sich an Kindern vergehen. Das hat nichts mit einer Religion oder einem bestimmten Kulturkreis zu tun. Aber es gibt Fälle, bei denen religiöse Führer – wie etwa manche Imame – sexuellen Missbrauch von Kindern (etwa Imam Chomeni in seinen Schriften) decken. Darüber hinaus gibt es Fälle, bei denen Kinderschänder sich mit Berufung auf den Islam der Strafverfolgung zu entziehen suchen. In Norwegen gab es im April 2008 den Fall eines 59 Jahre alten Mitbürgers, der über viele Jahre hin seine zwei minderjährigen Töchter sexuell missbraucht haben soll. Das allein wäre schon schlimm genug, aber der Kurde sieht sich durch die Aussagen seiner Kinder in seiner Ehre gekränkt – und will diese nun ermorden. Sobald er aus der Untersuchungshaft frei ist, will er sie nach eigenem Bekunden töten. Denn schließlich sei er Moslem – und ein Moslem sei ein »Rechtgläubiger« und können nichts Unrechtes tun, nur – fälschlicherweise – unrechter Dinge bezichtigt werden. Zudem müssen die Töchter eines muslimischen Vaters nach seiner kulturellen Auffassung diesem immer gehorchen – und dürfen ihn nicht unrechter Dinge bezichtigen. Weil man auf Behördenseite den kulturellen Hintergrund des Mannes ernst nimmt und glaubt, dass dieser seine Töchter tatsächlich »ehrenhalber« ermorden werde, sobald er aus der U-Haft entlassen werde, ließ man ihn »ehrenhalber« lieber schon vor der Urteilsverkündung in U-Haft – das ist schließlich jetzt eine »Ehrensache«.
Qdataseven
Kommentar