Zitat von Cmdr. Ch`ReI
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Ach bitte, die Sache ist klar. Juristische Spitzfindigkeiten sind hier wahrlich irrelevant. Mein Verständnis für die Spielchen dieser Kaste hört genau wo der Koran und eine vielfach menschenverachtende Kultur hergenommen werden um Urteile über dem deutschen Recht zu fällen. Wo leben wir denn?
Aber hier kann man das ja 50Mal hintereinander schreiben: Manche Leute sind halt zu differenziertem Denken nicht in der Lage.
@blueflash:
Ich muss hier wohl mal einen Nachhilfekurs in logisch präzisem Denken geben. Wie ich bereits gesagt habe, halte ich die Entscheidung auch für falsch. In meinen Augen hätte die Richterin auf einen Härtefall erkennen sollen. Aber: Ich bin kein Experte in diesen Dingen und ich weiß nicht, was ein Härtefall in der materiellen Rechtsprechung tatsächlich ist. Dazu müsste ich die Entscheidung nehmen und sie mit anderen vergleichen. Erst dann könnte ich das vernünftig beurteilen.
Und das gleiche gilt für allen anderen hier. Ihr seid alle sehr schlau, aber habt keine Bewertungsgrundlage.
Aus dem, was tatsächlich bekannt ist, kann nicht zweifelsfrei gefolgert werden, dass die Richterin den Koran "über" das GG gestellt hätte. Dazu fehlen die Fakten, dazu muss man sich damit näher beschäftigen und die Entscheidung einsehen. So einfach ist das.
Und diese Fakten lagen auch Frau Schwarzer oder Herrn Stoiber nicht vor. Wenn sie sich aber dann vor die Kameras stellen und von einer "islamistischen Unterwanderung" der Justiz (oder so ähnlich) reden, dann ist das Populismus. Und beide sind intelligent genug, dass sie wissen, dass ihre Anschuldigungen womöglich unbegründet sind und sie dieser Richterin damit unter Umständen schweren Schaden zufügen. Ganz abgesehen von dem Schaden, den das Ansehen der Justiz als Ganzes nimmt.
Ein Rechtsgrundsatz abendländischer Tradition lautet, dass man solange unschuldig ist, bis die Schuld zweifelsfrei nachgewiesen werden konnte. Bei den Medien ist es oftmals genau umgekehrt. Da werden Personen - in diesem Fall die Richterin - wegen irgendwelcher Dinge angeklagt und gleichzeitig verurteilt. Dadurch entsteht allgemeine Empörung und zahlreiche Politiker springen auf den Wagen auf und tuten oft wider besseren Wissens in das populistische Horn.
Und wenn sich dann irgendwie herausstellt, dass die Anschuldigungen in der Presse doch nicht zutreffend waren, ist das Interesse bereits verrauscht und keiner berichtet mehr darüber.
Es ging um die Tatsache, dass die Richterin eine Härtfallscheidung ablehnte, obwohl die Frau von ihrem Mann misshandelt wurde. Ein klares Fehlurteil. Nimmt man nun die Urteilsbegründung zur Hand und liest, dass dies deshalb geschah, weil die Frau bei einem marokkanischen Ehegatten damit rechnen müsste, geschlagen zu werden, dann wird es von einem Fehlurteil zu einer politischen Ansicht, die den Grundsätzen unserer Gesellschaft in mehreren Punkten klar widerspricht.
Aber sie wohl eher doch nicht vor. Du gibst ja auch den Zusammenhang falsch wieder. Soweit ich das mitbekommen habe, leben Mann und Frau also offensichtlich bereits in zwei verschiedenen Haushalten. Das Gericht hat eine räumliche Trennung zwischen Mann und Frau angeordnet. Es kann also nicht die Rede davon sein, dass die Richterin dem Mann erlaubt habe, die Frau weiterhin zu misshandeln.
Aber das habe ich jetzt schon vier Mal gesagt, das reicht jetzt auch.
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