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Islamismus und die Folgen

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    Zitat von Cmdr. Ch`ReI Beitrag anzeigen
    Oh doch das hat sehr viel damit zu tun. Dummerweise hab ich beruflich einiges mit denen zu Tun und fälle mein Urteil aufgrund dessen. Die treten sich nicht gegenseitig auf die Füße, es sei denn sie müssen unbedingt. Richter, verschone mich mit denen. Ich hab noch keinen gefunden der sich nicht für Gottgleich in seinem Fachgebiet hält.
    Aber nein, konkreter werde ich nicht werden, das sind Internas.
    Keine Angst, deine Interna (ohne s) interessieren mich nicht. Das ist auch völlig irrelevant, dass dein Wissen über die Funktionsweise der Justiz sehr begrenzt ist, hast du schon in einem anderen Thread bewiesen und sogar selbst zugegeben.

    Ach bitte, die Sache ist klar. Juristische Spitzfindigkeiten sind hier wahrlich irrelevant. Mein Verständnis für die Spielchen dieser Kaste hört genau wo der Koran und eine vielfach menschenverachtende Kultur hergenommen werden um Urteile über dem deutschen Recht zu fällen. Wo leben wir denn?
    Zum dritten Mal: Dass hier der Koran über das Grundgesetz gestellt wurde, weißt du nicht und kannst du nicht belegen. Du wiederholst hier nur populistisches Zeug, das andere aus vordergründigen Interessen in die Welt gesetzt haben.

    Aber hier kann man das ja 50Mal hintereinander schreiben: Manche Leute sind halt zu differenziertem Denken nicht in der Lage.

    @blueflash:

    Ich muss hier wohl mal einen Nachhilfekurs in logisch präzisem Denken geben. Wie ich bereits gesagt habe, halte ich die Entscheidung auch für falsch. In meinen Augen hätte die Richterin auf einen Härtefall erkennen sollen. Aber: Ich bin kein Experte in diesen Dingen und ich weiß nicht, was ein Härtefall in der materiellen Rechtsprechung tatsächlich ist. Dazu müsste ich die Entscheidung nehmen und sie mit anderen vergleichen. Erst dann könnte ich das vernünftig beurteilen.
    Und das gleiche gilt für allen anderen hier. Ihr seid alle sehr schlau, aber habt keine Bewertungsgrundlage.

    Aus dem, was tatsächlich bekannt ist, kann nicht zweifelsfrei gefolgert werden, dass die Richterin den Koran "über" das GG gestellt hätte. Dazu fehlen die Fakten, dazu muss man sich damit näher beschäftigen und die Entscheidung einsehen. So einfach ist das.
    Und diese Fakten lagen auch Frau Schwarzer oder Herrn Stoiber nicht vor. Wenn sie sich aber dann vor die Kameras stellen und von einer "islamistischen Unterwanderung" der Justiz (oder so ähnlich) reden, dann ist das Populismus. Und beide sind intelligent genug, dass sie wissen, dass ihre Anschuldigungen womöglich unbegründet sind und sie dieser Richterin damit unter Umständen schweren Schaden zufügen. Ganz abgesehen von dem Schaden, den das Ansehen der Justiz als Ganzes nimmt.

    Ein Rechtsgrundsatz abendländischer Tradition lautet, dass man solange unschuldig ist, bis die Schuld zweifelsfrei nachgewiesen werden konnte. Bei den Medien ist es oftmals genau umgekehrt. Da werden Personen - in diesem Fall die Richterin - wegen irgendwelcher Dinge angeklagt und gleichzeitig verurteilt. Dadurch entsteht allgemeine Empörung und zahlreiche Politiker springen auf den Wagen auf und tuten oft wider besseren Wissens in das populistische Horn.
    Und wenn sich dann irgendwie herausstellt, dass die Anschuldigungen in der Presse doch nicht zutreffend waren, ist das Interesse bereits verrauscht und keiner berichtet mehr darüber.

    Es ging um die Tatsache, dass die Richterin eine Härtfallscheidung ablehnte, obwohl die Frau von ihrem Mann misshandelt wurde. Ein klares Fehlurteil. Nimmt man nun die Urteilsbegründung zur Hand und liest, dass dies deshalb geschah, weil die Frau bei einem marokkanischen Ehegatten damit rechnen müsste, geschlagen zu werden, dann wird es von einem Fehlurteil zu einer politischen Ansicht, die den Grundsätzen unserer Gesellschaft in mehreren Punkten klar widerspricht.
    Ach, sie liegt dir also vor? Dann tipp sie doch mal ab. So lang kann sie ja nicht sein.
    Aber sie wohl eher doch nicht vor. Du gibst ja auch den Zusammenhang falsch wieder. Soweit ich das mitbekommen habe, leben Mann und Frau also offensichtlich bereits in zwei verschiedenen Haushalten. Das Gericht hat eine räumliche Trennung zwischen Mann und Frau angeordnet. Es kann also nicht die Rede davon sein, dass die Richterin dem Mann erlaubt habe, die Frau weiterhin zu misshandeln.

    Aber das habe ich jetzt schon vier Mal gesagt, das reicht jetzt auch.
    Zuletzt geändert von endar; 27.03.2007, 15:22.
    Republicans hate ducklings!

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      Manche Leute sind halt zu differenziertem Denken nicht in der Lage.
      Militantes Totschlagsargument, schonmal nicht ernst zu nehmen.

      Aber wo wir schon beim differenzieren sind: Wo kann ich die Urteile (und ihre Begründungen) eigentlich nachlesen, denn immerhin werden sie in meinem Namen verkündet.

      Ich unterschreibe ja auch nichts blanko, oder?
      Zuletzt geändert von endar; 27.03.2007, 15:45. Grund: sorry, falsche taste

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        Zitat von endar
        Keine Angst, deine Internas interessieren mich nicht. Das ist auch völlig irrelevant, dass dein Wissen über die Funktionsweise der Justiz sehr begrenzt ist, hast du schon in einem anderen Thread bewiesen und sogar selbst zugegeben.
        Vollkommen nebensächlich. Es geht nicht um Inhalt juristischer Spitzfindigkeiten sondern um das Auftreten von Juristen. Davon hab ich wahrlich schon genug zu sehen um frei heraus sagen zu können - die Aussage deines Bekannten passt vollkommen in das Bild was ich von dieser Kaste habe.
        Zitat von endar
        Zum dritten Mal: Dass hier der Koran über das Grundgesetz gestellt wurde, weißt du nicht und kannst du nicht belegen.
        Na aber klar doch. Die Richterin hat auf Grund des islamis(tis)chen Kulturkreises ein absolutes Skandalurteil gefällt – daran gibt es nichts zu rütteln. Sie hat mit ihren Aussagen selbst sehr klar gemacht das ihr die islamis(tis)che Kultur wichtiger ist als das Deutsche Recht. „Damit müsse sie halt rechne, schließlich das bei denen normal blabla.“ Aufgrund dieser Argumentation den Härtefall zu versagen ist skandalös. Es hat uns egal zu sein was die Moslems mit ihren Frauen anstellen oder nicht anstellen. Hier haben sie sich wie der Rest der Bevölkerung zivilisiert zu verhalten. Sie haben kein Anrecht auf irgendwelche Sonderreglungen nur weil sie eine andere Kultur haben. Ihr Problem wenn sie die nicht mit dem deutschen Recht vereinbaren können. Dann müssen sie eben die Konsequenzen in Kauf nehmen.
        Eine misshandelte muslimische Frau darf in Deutschland nicht anders behandelt werden als eine Misshandelte deutscher Abstammung! Genau das ist hier geschehen. Das kannst du bestreiten solange du willst, es bleibt Fakt.
        Zitat von endar
        Du wiederholst hier nur populistisches Zeug, das andere aus vordergründigen Interessen in die Welt gesetzt haben.
        All das was gesagt und von dir so schön als Populismus weg geschoben wird ist vollkommen richtig. Es sagt schon viel aus wenn man vor solchen Vorgängen einfach die Augen schließen und verdrängen kann.
        Manche werden wohl erst aufwachen wenn der Halbmond über dem Bundestag weht. Wenn sie dann erkennen wohin sie falsch verstandene Toleranz geführt hat wird es leider zu spät sein.
        Ich sag es nicht gerne, ich muss Schwarzer hier mal zustimmen. Stoiber und Wulff haben mal wieder absolut recht.

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          @Linus: Man kann natürlich nicht sämtliche Einzelfallentscheidungen einsehen, weil das gegen den Datenschutz verstößt. Sonst könnte man ja hingegen und nachschauen, wie die Scheidung der Nachbarn von gegenüber so verläuft und das ist verständlicherweise nicht erlaubt. Zudem interessiert sich normalerweise auch niemand dafür.

          Entscheidungen von Relevanz werden anonymisiert in Urteilssammlungen veröffentlicht. Jedes Urteil hat ein Aktenzeichen und kann daher auch gefunden werden. Diese Sammlungen sind dann in wissenschaftlichen Bibliotheken und größeren Gerichten einsehbar, mittlerweile auch im Internet, auch den Homepages der jeweiligen Gerichte. Unter Umständen kann man auch Akteneinsicht bei Gericht beantragen, aber das ist vom Einzelfall und natürlich auch vom Datenschutz abhängig.

          Das ist natürlich mühseliger als das Zitieren der Bildzeitung. Die von dir in diesem Zusammenhang zitierten Urteile des Bundesverwaltungsgerichts und der Arbeitsgerichte sind sicherlich einsehbar.

          Zitat von Ch'Rel
          Die Richterin hat auf Grund des islamis(tis)chen Kulturkreises ein absolutes Skandalurteil gefällt – daran gibt es nichts zu rütteln. Sie hat mit ihren Aussagen selbst sehr klar gemacht das ihr die islamis(tis)che Kultur wichtiger ist als das Deutsche Recht. „Damit müsse sie halt rechne, schließlich das bei denen normal blabla.“
          Verstehst du das nicht? Du musst das belegen können! Quelle und Zitat bitte. Das möchte ich wortwörtlich sehen. Was hat sie genau gesagt? Was genau steht in der Entscheidung?
          Was die Frau Schwarzer und Herr Stoiber gesagt haben, habe ich schon verstanden, das brauchst du mir nicht fünf Mal hintereinander aufschreiben. Um mich zu überzeugen, musst du mir stattdessen mit Fakten kommen.

          edit: Selbst wenn sie tatsächlich etwas in der Richtung gesagt hat: „Damit müsse sie halt rechne, schließlich das bei denen normal blabla.“, dann heißt das noch lange nicht, dass sie Misshandlungen damit gutheißt oder rechtfertigt, sondern nur, dass die Frau die Möglichkeit einer Misshandlung VOR der Hochzeit hätte einkalkulieren müssen, was etwas ganz anderes ist, als eine Erlaubnis zur Misshandlung in der Ehe! Und das meine ich mit Präzision: Sich mal an genau an das zu halten, was vorliegt und nicht irgendwelches Zeug hineinzuinterpretieren und auf Grundlage seiner eigenen Interpretation weiterzudiskutieren.
          Zuletzt geändert von endar; 27.03.2007, 16:06.
          Republicans hate ducklings!

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            Zitat von endar
            Du musst das belegen können! Quelle und Zitat bitte. Das möchte ich wortwörtlich sehen. Was hat sie genau gesagt? Was genau steht in der Entscheidung?
            Les doch die Tausend Artikel die es zu dem Fall gibt! Oder soll ich dir das Mundgerecht vorlegen?
            Es wird in vielen Artikel ausdrücklich erwähnt das sich die Richterin in der Urteilsbegründung auf eine Sure des Korans berufen, das deutsche Recht ignoriert hat.
            Da die aus dem marokkanischen Kulturkreis kommen und dort eben solche Handlungen aufgrund des Korans üblich sind muss die muslimische Frau eben auch in Deutschland damit rechnen und kann die durch deutsches Recht garantierte Rechte für solche Barbareien nicht in Anspruch nehmen. Abartig.

            Die Gute verwendete folgende Aussage aus dem Koran in ihrer Entscheidung:
            Die Männer stehen in Verantwortung für die Frauen wegen dessen, womit Gott die einen von ihnen vor den anderen ausgezeichnet hat, und weil sie von ihrem Besitz (für sie) ausgeben. Darum sind die rechtschaffenen Frauen (Gott) demütig ergeben und hüten das zu Verbergende, weil Gott (es) hütet. Und diejenigen, deren Widersetzlichkeit ihr befürchtet, ermahnt sie, meidet sie im Ehebett und schlagt sie. Wenn sie euch aber gehorchen, dann sucht kein Mittel gegen sie. Gott ist erhaben und groß." (Sure 4, Vers 34)
            Originialaussage :
            "Für diesen Kulturkreis ist es nicht unüblich, dass der Mann gegenüber der Frau ein Züchtigungsrecht ausübt. Hiermit musste die in Deutschland geborene Antragstellerin rechnen, als sie den in Marokko aufgewachsenen Antragsgegner geheiratet hat"
            Genau, in Deutschland müssen muslimische Frauen damit rechnen nach muslimischen Gepflogenheiten be/misshandelt zu werden. Prost, Mahlzeit. Wir leben hier im christlichen Abendland! Die Scharia und sonstiges radikal-islamistisches Gedankengut hat bei uns keinen Platz!
            Eine muslimisch geprägte Deutsche darf gar nie anders behandelt werden als eine Deutsche mit herkömmlichen Hintergrund. Und wenn es tausendmal zu deren Kultur gehört, das hat bei uns nichts, rein gar nichts zu suchen.
            Ein Moslem hat hier in Deutschland nicht das Recht seine Frau zu schlagen. Tut er das hat ihn die ganze Härte des Gesetzes zu treffen. Vollkommen irrelevant was er in islamischen Staaten mit seiner Frau anstellen darf.

            EDIT:
            Es geht nicht darum ob die Richterin es toll oder nicht toll findet in der Ehe Schläge zu kassieren. Es geht darum, dass sie der Misshandelten aufgrund ihres kulturellen Hintergrund ein in Deutschland jedem Zustehendes Recht verwehrt. Das ist einfach falsch. Es reicht den Gleichbehandlungsgrundsatz im Grundgesetz zu lesen um das zu kapieren. "Niemand darf aufgrund seiner [...] Abstammung [...] seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen [...] Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden."
            Die islamische Kultur hat in deutschen Gerichtssälen nichts verloren!

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              Na ja, durch das Urteil ist das Abendland nicht untergegangen, und es wird grade so getan, als ob die Richterin durch das Urteil gebilligt hätte, das die Frau gechlagen worden ist. Das ist doch totaler Blödsinn, sie hat eine sofortige Scheidung verweigert. Das Urteil hätte so erstmal nichts anderes bedeutet, als das die beiden noch ein Jahr auf dem Papier verheiratet sind, obwohl sie getrennt leben und glaube ich sogar eine Umgangsverbot erlassen worden ist, so dass sie nicht mal zulassen muss, dass ihr Mann ihr Nahe kommt. Da muss man nicht toben, als würde demnächst die Scharia eingeführt werden.
              Desweiteren ist es tatsächlich so, dass es sein kann, dass eine Entscheidung formaljuristisch korrekt ist, auch wenn sie wiedersinnig wirkt. Hier müsste man sich erstmal das Urteil durchlesen, wie Endar schon gesagt hat. Erst wenn man das gemacht hat, kann man sagen, ob es falsch ist oder nicht. Irgendwelche aus dem Zusammenhang gerissenen Zitate sagen gar nichts.
              "Mit dem ersten Glied ist die Kette geschmiedet. Wenn die erste Rede zensiert, der erste Gedanke verboten, die erste Freiheit verweigert wird, dann sind wir alle unwiderruflich gefesselt."
              -Cpt. Jean-Luc Picard

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                Zitat von Valdorian Beitrag anzeigen
                Da muss man nicht toben, als würde demnächst die Scharia eingeführt werden.
                Doch muss man. Wenn hier nicht sofort ein endgültiger Verbotsstrich gezogen wird geht diese Scheise nur weiter (was es ja tut, wie man allen Orts lesen kann ist das zu unserer Schande kein Einzelfall).
                Wehret den Anfängen!
                Irgendwann hat sich die Bevölkerung dann an die ewige Toleranz gegenüber den Islamisten gewöhnt und wir können das christlichen Abendland einpacken. Das passiert sicher nicht morgen, auch nicht übermorgen, aber mit Sicherheit besteht in einigen Jahrzehnten genau diese Gefahr.
                Warte mal ab bis die nach wie vor nicht integrierten Moslems zahlenmäßig stärker werden. Da blüht der deutschen Gesellschaft noch einiges.
                Einfach abwarten. Aber bitte nicht hinterher jammern man hätte nicht davor gewarnt.
                Manche sind einfach blind, sehen nicht mehr als die süßen Farben von Multi-Kulti und Toleranz. Das wird ein böses Erwachen geben.

                Zitat von Valdorian Beitrag anzeigen
                Desweiteren ist es tatsächlich so, dass es sein kann, dass eine Entscheidung formaljuristisch korrekt ist, auch wenn sie wiedersinnig wirkt. Hier müsste man sich erstmal das Urteil durchlesen, wie Endar schon gesagt hat. Erst wenn man das gemacht hat, kann man sagen, ob es falsch ist oder nicht.
                Es ist falsch weil es gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstößt. Ich brauche kein Jurist sein um das zu erkennen.

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                  Doch muss man. Wenn hier nicht sofort ein endgültiger Verbotsstrich gezogen wird geht diese Scheise nur weiter (was es ja tut, wie man allen Orts lesen kann ist das zu unserer Schande kein Einzelfall).
                  Wehret den Anfängen!
                  Es besteht ein Unterschied darin, etwas populistisch auszuschlachten und darin, gegen Fehler vorzugehen. Der Fehlurteil ist nahezu sofort im Rahmen der üblichen Sicherheits- und Kontrollmechanismen des deutschen Rechtssystems korrigiert worden. Jetzt auf eine Richterin einzuprügeln, um bei gewisser Klientel Punkte zu sammeln hat nichts mit "Wehret den Anfängen" zu tun.

                  Es ist falsch weil es gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstößt. Ich brauche kein Jurist sein um das zu erkennen.
                  Doch, brauchst du, weil du gar nicht weißt, wie Gesetze und unsere Verfassung in der juristischen tagtäglichen Arbeit tatsächlich angewendet werden. Das ist deine Privatmeinung, nichts anderes, und erst recht nicht juristisch fundiert.
                  "Mit dem ersten Glied ist die Kette geschmiedet. Wenn die erste Rede zensiert, der erste Gedanke verboten, die erste Freiheit verweigert wird, dann sind wir alle unwiderruflich gefesselt."
                  -Cpt. Jean-Luc Picard

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                    Zitat von Valdorian Beitrag anzeigen
                    Es besteht ein Unterschied darin, etwas populistisch auszuschlachten und darin, gegen Fehler vorzugehen.
                    Der Fehlurteil ist nahezu sofort im Rahmen der üblichen Sicherheits- und Kontrollmechanismen des deutschen Rechtssystems korrigiert worden. Jetzt auf eine Richterin einzuprügeln, um bei gewisser Klientel Punkte zu sammeln hat nichts mit "Wehret den Anfängen" zu tun.
                    Doch sehr wohl. Wenn es hilft die Bevölkerung vor den Gefahren des Islamismus in Deutschland zu sensibilisieren ist das nur recht un billig, es erfährt meine vollste Unterstützung.

                    Zitat von Valdorian Beitrag anzeigen
                    Doch, brauchst du, weil du gar nicht weißt, wie Gesetze und unsere Verfassung in der juristischen tagtäglichen Arbeit tatsächlich angewendet werden.
                    Oh doch, das weiß ich sehr wohl.
                    Verwaltungsmensch wird man auch nicht über Nacht, das geht mit einer Ausbildung einher die genau auf diesen Themenbereich abzielt.
                    Wie das Grundgesetz die Entscheidungen der täglichen juristischen und verwaltungstechnischen Arbeit beeinflusst ist Grundwissen.

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                      Zitat von Cmdr. Ch'ReI
                      Doch sehr wohl. Wenn es hilft die Bevölkerung vor den Gefahren des Islamismus in Deutschland zu sensibilisieren ist das nur recht un billig, es erfährt meine vollste Unterstützung.
                      Das hört sich ja richtig schick an, vor den "Gefahren des Islamismus zu sensibilisieren". Darum geht es hier aber niemandem. Es wird routinemässig die Empörungsmaschine angeworfen, nichts anderes. Was hat das ganze denn überhaupt mit Islamismus zu tun? Ein Mann hat seine Frau verprügelt, sie lässt sich scheiden. Mit einer juristisch fragwürdigen Begründung wird die sofortige Scheidung verweigert und im Rahmen des Rechtsystems wird die Entscheidung sofort korrigert. Kein Islamist ist darin verwickelt, und das Männer ihre Frauen verprügeln, tja, stell dir vor, das machen auch richtig gute deutsche Christen, und viele der selben Leute, die jetzt den Untergang des Abendlandes beschwören haben ein konservatives Weltbild und machen selbst alles, um Frauen ein Selbstbestimmtes Leben so schwer wie möglich zu machen.

                      Oh doch, das weiß ich sehr wohl.
                      Nun, um beurteilen zu können, ob die Entscheidung einer Richterin Verfassungskonform war, bräuchtest du auf jeden Fall das 2. juristische Staatsexamen, also 4-5 Jahre Jurastudium, danach die 1. Staatsprüfung, danach glaube ich 2 Jahre Refenrendariat, gekrönt von der 2. Staatsprüfung. Hast du diese Qualifikationen erworben? Nein? Dann kannst du leider nicht beurteilen, ob diese Entscheidungs Verfassungskonform war oder nicht.
                      "Mit dem ersten Glied ist die Kette geschmiedet. Wenn die erste Rede zensiert, der erste Gedanke verboten, die erste Freiheit verweigert wird, dann sind wir alle unwiderruflich gefesselt."
                      -Cpt. Jean-Luc Picard

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                        Zitat von Valdorian
                        Darum geht es hier aber niemandem.
                        Doch doch. Stoiber geht es genau da darum. Das es ihm in Bayern Stimmen sichert versteht sich ja von selbst. Wir sind schließlich nicht so eingelullt wie der Rest der Republik und bemerken die heraufziehende Gefahr des Islams in Deutschland noch eher. Nicht immer, aber öfter als der Rest.
                        Zitat von Valdorian
                        Was hat das ganze denn überhaupt mit Islamismus zu tun?
                        Eine radikale Auslegung des Korans wurde über das deutsche Recht gestellt – wie sich herausstellt kein Einzelfall - hat sehr wohl was mit Islamismus zu tun. Diese Richterin steht mir ihrem Islamverständnis genau für das Symptom das uns noch alle in größte Probleme stürzen wird: Falsch Toleranz vor intoleranten, radikalen Kulturen. In ihrer Toleranz vor dem ach so friedlichen Islam lässt sich das deutsche Recht zurücktreten – ein Skandal ersten Ranges. Wenn diese Entwicklung so weitergeht haben wir eines Tages tatsächlich die Scharia in Deutschland. Wir können über jeden Fall dankbar sein der den Weg in die Massenmedien findet. Die Dunkelziffer liegt da leider viel zu hoch.

                        Zitat von Valdorian
                        Nun, um beurteilen zu können, ob die Entscheidung einer Richterin Verfassungskonform war, bräuchtest du auf jeden Fall das 2. juristische Staatsexamen, also 4-5 Jahre Jurastudium, danach die 1. Staatsprüfung, danach glaube ich 2 Jahre Refenrendariat, gekrönt von der 2. Staatsprüfung. Hast du diese Qualifikationen erworben? Nein?
                        Nö. Die brauche ich dazu auch nicht. Ich habe im Rahmen meiner Ausbildung mehr als genug Klausuren geschrieben, in denen ich mich genau mit der Verfassungsmäßigkeit diverser Entscheidungen des täglichen Lebens auseinandergesetzt habe. Und war nicht mal schlecht dabei. Ich weiß also wie das läuft und kann bei solch einfachen Sachlagen durchaus ein Urteil abgeben. Das dich natürlich nicht zu interessieren braucht, schon klar. Aber deswegen habe ich noch lange nicht keine Ahnung von der Sache. So kompliziert ist das in diesem Fall nun auch wieder nicht.

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                          Zitat von Cmdr. Ch`ReI Beitrag anzeigen
                          Les doch die Tausend Artikel die es zu dem Fall gibt! Oder soll ich dir das Mundgerecht vorlegen?
                          Du sollst das nur angemessen und korrekt zitieren. Damit wäre ich schon voll zufrieden und das ist anscheinend ja schon anspruchsvoll genug. Denn dazu gehört nämlich auch, dass man eine Quelle angibt und dem anderen mitteilt, welchen Internentartikel man verwendet. Vielleicht schaffst du es ja beim nächsten Mal.

                          Es wird in vielen Artikel ausdrücklich erwähnt das sich die Richterin in der Urteilsbegründung auf eine Sure des Korans berufen, das deutsche Recht ignoriert hat.
                          Zum sechsten Mal: Um mir meine Meinung zu bilden, benötige ich das Original und keine Interpretation von Journalisten oder Politikern. :schlaf:

                          Da die aus dem marokkanischen Kulturkreis kommen und dort eben solche Handlungen aufgrund des Korans üblich sind muss die muslimische Frau eben auch in Deutschland damit rechnen und kann die durch deutsches Recht garantierte Rechte für solche Barbareien nicht in Anspruch nehmen. Abartig.
                          Das gleiche gilt für deine Interpretation. Ich will das Original.
                          Und was du nun schreibst, ist nur eine Behauptung.

                          Die Gute verwendete folgende Aussage aus dem Koran in ihrer Entscheidung.
                          Ob die Richtern genau diese Koranstellen herangezogen hat, musst du belegen! Hast du vielleicht diesen Artikel genommen?
                          Wegen Befangenheit abgelehnt: Richterin entscheidet nach Koran | Nachrichten | hr

                          Hier werden diese Stellen hinten angestellt, ohne dass ein Bezug zur Entscheidung hergestellt wird. Was du machst, ist eine Mutmaßung, eine reine Überinterpretation.
                          Oder hast du das in einem anderen Artikel gefunden? Wenn, in welchem? Ich lasse mich gerne überzeugen.

                          Originialaussage (...)
                          Und das ist jetzt richtig schlampig! Das Zitat stammt nicht aus der Entscheidung, sondern offensichtlich aus einem Brief der Richterin an die Anwältin, wie in dem Artikel des hr gesagt wird. Deswegen wies ich (offensichtlich erfolglos) auf Präzision hin.
                          Wie auch immer, das ist genau der Punkt: Hier werden einfach so Sachen durcheinandergemischt, wie es gerade passt.

                          Genau, in Deutschland müssen muslimische Frauen damit rechnen nach muslimischen Gepflogenheiten be/misshandelt zu werden. Prost, Mahlzeit. Wir leben hier im christlichen Abendland! Die Scharia und sonstiges radikal-islamistisches Gedankengut hat bei uns keinen Platz!
                          Bist du in der Lage, einmal präzise beim Text zu bleiben?
                          Du weißt doch noch nicht einmal, ob die überhaupt in Deutschland gelebt haben. Vielleicht haben sie in Marokko gelebt? Du hast doch überhaupt gar keine Grundlage, um dich qualifiziert dazu zu äußern. Und wenn du das weißt, wo ist die Quelle?
                          Du weißt nicht, ob das, was du dir so denkst, mit der Realität auch nur annähernd etwas zu tun hat. Dass sie sich in Frankfurt scheiden lassen, bedeutet nicht automatisch, dass sie auch dort gelebt und geheiratet haben. Wie gesagt: Präzision.

                          Eine muslimisch geprägte Deutsche darf gar nie anders behandelt werden als eine Deutsche mit herkömmlichen Hintergrund. Und wenn es tausendmal zu deren Kultur gehört, das hat bei uns nichts, rein gar nichts zu suchen.Ein Moslem hat hier in Deutschland nicht das Recht seine Frau zu schlagen. Tut er das hat ihn die ganze Härte des Gesetzes zu treffen. Vollkommen irrelevant was er in islamischen Staaten mit seiner Frau anstellen darf.
                          Seufz. Dazu hat sich die Richterin gar nicht geäußert. Auch aus dem Zitat kann das nicht entnommen werden, dass sie einem Moslem das Recht einräumt, seine Frau zu schlagen. Das habe ich gerade erst in meinem vorigen Beitrag erläutert.
                          Aber immerhin mal etwas handfestes, obwohl das auch weiterhin nur sehr dünn ist, zumal es von der Anwältin der Frau stammt, welche ja nicht neutral ist.

                          Zitat: "Ich sehe keine Voraussetzungen für eine Härtefallentscheidung. Beide Parteien stammen aus dem marokkanischen Kulturkreis. Für diesen Kulturkreis ist es nicht unüblich, dass der Mann gegenüber seiner Frau ein Züchtigungsrecht ausübt. Hiermit musste die Antragstellein rechnen, als sie geheiratet hat."
                          Ich interpretiere die Aussage so: "Moslems schlagen oft ihre Frauen. Jetzt heiratet die Frau einen, wird geschlagen und macht jetzt einen auf Härtefall. Hätte die sich doch denken können!"

                          Ich sehe nicht, dass damit "Züchtigungen" gerechtfertigt werden. Vielmehr stellt die Richterin erstmal neutral fest, dass es Misshandlungen gibt (eigentlich behauptet es eher) und kommt dann zu den Schluss "Wer sich in die Hitze begibt, kommt womöglich darin um!"
                          Ich persönlich halte das auch für einen falschen Schluss und eine falsche Entscheidung (wiederhol...).

                          Zudem - und auch das habe ich schon mehrfach ausgeführt, hat das Gericht eine räumliche Trennung angeordnet, d.h. alle Möglichkeiten, die ihm zur Verfügung stehen, ausgenutzt, um die Frau vor Misshandlungen und Übergriffen zu schützen! Mehr kann ein Gericht nicht tun.
                          Letztendlich geht es nur um die Frage, ob die Frau nun sofort oder erst in 12 Monaten rechtlich geschieden wird, die Trennung hat faktisch bereits stattgefunden.

                          Dass das womglich nicht ausreicht, um die Frau tatsächlich zu schützen, liegt nicht am Gericht. Dafür muss es bessere Gesetze gegen Stalker geben, worüber ja nun auch schon fünf Jahre diskutiert wird. Ferner kann der Mann, wenn er der Misshandlungen überführt wird, deswegen in Haft genommen werden. Aber das ist nicht die Sache der Familienrichterin (oder welchem Dezernat sie auch immer angehört), sondern der Staatsanwaltschaft Frankfurt und eines anderen Gerichtszweiges.

                          Es geht nicht darum ob die Richterin es toll oder nicht toll findet in der Ehe Schläge zu kassieren. Es geht darum, dass sie der Misshandelten aufgrund ihres kulturellen Hintergrund ein in Deutschland jedem Zustehendes Recht verwehrt.
                          Nein. Auch diese Behauptung kannst du nicht belegen. Um das beurteilen zu können, musst du, wie ich schon ausgeführt habe, dich mit dem Scheidungsrecht auskennen und beispielsweise beurteilen können, wie ein "Härtefall" tatsächlich in der materiellen Rechtsprechung (d.h. in den Gerichtsentscheidungen, nicht einfach nur in der Rechtslehre) aussieht.
                          Und dazu reicht es nicht aus, einfach einen Blick auf Wikipedia zu werfen, dafür musst du dich sehr viel gründlicher informieren!

                          Das Gericht hat alles in seiner Macht stehende getan, um die Frau vor weiteren Übergriffen zu schützen und des weiteren eine zweifelhafte Entscheidung getroffen. Mehr nicht.

                          Das ist einfach falsch. Es reicht den Gleichbehandlungsgrundsatz im Grundgesetz zu lesen um das zu kapieren. "Niemand darf aufgrund seiner [...] Abstammung [...] seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen [...] Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden."
                          Die islamische Kultur hat in deutschen Gerichtssälen nichts verloren!
                          Auch das ist schon wieder höchst wiedersprüchlich. Erst zitierst du aus dem Art. 3 GG und dann forderst du, dass die islamische Kultur "in deutschen Gerichtssälen nichts verloren" habe. Fällt dir der Widerspruch nicht selbst auf?
                          Art. 3 GG gilt auch für Personen mosaischen Glaubens, weswegen er selbstverständlich genauso berücksichtigt werden muss, wie der christliche.
                          Aber Grundrechte sollen anscheinend eben nur für deinesgleichen gelten, niemals für Leute, die sich von dir unterscheiden.

                          Fazit: Eine "Islamisierung" der deutschen Rechtsprechung, wie hysterisch behauptet wird, ist in dieser Sache nicht zu erblicken.
                          Und wo hier gerade vom deutschem Recht die Rede ist: Bis Ende der 90er Jahre war in Deutschland die Vergewaltigung in der Ehe straffrei, d.h. wer verheiratet war, durfte seine Frau vergewaltigen, ohne dabei mit Strafe rechnen zu müssen. Und es waren CDU/CSU, die sich lange Zeit dagegen gesträubt haben, die Vergewaltigung in der Ehe als Straftatbestand zu kodifizieren. Rita Süssmuth forderte das bereits 1987, aber scheiterte damit an ihrer eigenen Fraktion, die alles getan, damit der Mann weiterhin jedes Recht über seine Frau ausüben darf.
                          Quelle: http://www.bundestag.de/wissen/bibli...psuessmuth.pdf

                          Und ausgerechnet die Vertreter von CDU/CSU stehen jetzt wieder in vorderster Front und sprechen von Menschenverachtung und Grundrechten. Aber wenn es nach ihnen gehen würde, so kann man wohl vermuten, wäre Vergewaltigung in der Ehe weiterhin straffrei - vor allem für deutsche Männer. Und das ist Populismus.

                          Zitat von Cmdr. Ch`ReI Beitrag anzeigen
                          Ich weiß also wie das läuft und kann bei solch einfachen Sachlagen durchaus ein Urteil abgeben. Das dich natürlich nicht zu interessieren braucht, schon klar. Aber deswegen habe ich noch lange nicht keine Ahnung von der Sache. So kompliziert ist das in diesem Fall nun auch wieder nicht.
                          Oh ja. Und wie präzise, korrekt und gründlich du dabei vorgehst, hat man ja gesehen.
                          Zuletzt geändert von endar; 27.03.2007, 18:27.
                          Republicans hate ducklings!

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                            Zitat von endar
                            Ich will das Original.
                            Man, dann suche es dir doch! Wenn dir Tausend Artikel nicht genügen – bitte es steht dir frei dir tiefergehende Informationen zu besorgen. Aber erwarte nicht das ich das für dich tue. Denn ich will hier wahrlich Keinen überzeugen, allerhöchstens meine Meinung in den Raum stellen.
                            Was die Sure anbelangt: Gibt bei Google News einfach mal „Sure 4 Vers 34“ ein.
                            Im Handumdrehen hast du entsprechende Artikel. Beispielsweise:
                            Sie berief sich dabei allerdings nicht auf deutsches Recht, sondern auf eine Sure des Korans. Im marokkanischen Kulturkreis des Paares sei das Züchtigungsrecht des Mannes gegenüber seiner Frau nicht unüblich, argumentierte die Richterin.
                            Abgesehen davon ist schon die deutsche Übersetzung der betreffenden Koransure 4, Vers 34, umstritten.
                            Wiesbadener Kurier · Die Frau als Besitz des Mannes? - "Koran-Urteil" einer Frankfurter Richterin löst bundesweit Empörung aus
                            Zitat von endar
                            Und das ist jetzt richtig schlampig! Das Zitat stammt nicht aus der Entscheidung, sondern aus einem Brief der Richterin an die Anwältin, wie in dem Artikel des hr gesagt wird.
                            Man sollte sich vielleicht ein bisserl informieren bevor man anderen Unknntnis vorwirft. Dreimal darfst du raten was in deinem Brief an die Anwältin stand. Ne halt, um das ganze abzukürzen verrate ich es dir: Der Brief an die Anwältin war nichts anderes als die eigentliche Entscheidung:
                            Die Begründung wird zum Skandal. Die Richterin beruft sich auf den Koran und schreibt in ihrer Begründung: „Die Ausübung des Züchtigungsrechts begründet keine unzumutbare Härte gemäß Paragraf 1565 BGB“. Sie erinnert an die Heirat in Marokko und die Abstammung der Eheleute und erklärt: „Für diesen Kulturkreis ist es nicht unüblich, dass der Mann gegenüber der Frau ein Züchtigungsrecht ausübt. Hiermit musste die in Deutschland geborene Antragstellerin rechnen, als sie den in Marokko aufgewachsenen Antragsgegner geheiratet hat.“
                            „Scharia in Deutschland?“ - Aktuelle Nachrichten von Tagesspiegel Online
                            Das deutsche Recht sieht diese Möglichkeit für Härtefälle vor. Gewalt ist eigentlich typischerweise so ein Härtefall. Dennoch entschied die zuständige Richterin anders. Ihre Begründung empört nun ganz Deutschland.
                            «Die Ausübung des Züchtigungsrechts begründet keine unzumutbare Härte gemäss Paragraf 1565 BGB», erklärte die Richterin. Sie verwies auf die Heirat der beiden in Marokko und die Abstammung der Eheleute und folgerte: «Für diesen Kulturkreis ist es nicht unüblich, dass der Mann gegenüber der Frau ein Züchtigungsrecht ausübt. Hiermit musste die in Deutschland geborene Antragstellerin rechnen, als sie den in Marokko aufgewachsenen Antragsgegner geheiratet hat.» Schliesslich verwies die Richterin auf den Koran, Sure 4, Vers 34: «Die Männer stehen über den Frauen, weil Gott sie ausgezeichnet hat … und wenn ihr fürchtet, dass Frauen sich auflehnen, dann ermahnt sie, meidet sie im Ehebett und schlagt sie!»
                            Tages-Anzeiger Online | Ausland | Deutsche Richterin zitiert Koran
                            Zitat von endar
                            Du weißt doch noch nicht einmal, ob die überhaupt in Deutschland gelebt haben.
                            Haben sie: Frankfurter Scheidungsfall: "Wenn man liebt, hält man lange durch" - Politik - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten
                            Zitat von endar
                            Dazu hat sich die Richterin gar nicht geäußert.
                            Nochmal: Es geht nicht darum ob sie dem Ehemann das Recht einräumt seien Frau zu schlagen (was sie übrigens nicht tut). Es geht darum das die Richterin ganz offensichtlich aufgrund der islamischen Kultur ein eigentlich zustehende Recht der Misshandelten verweigert hat. Nicht mehr und nicht weniger. „unzumutbare Härte“ heißt eben genau das was da bei Wikipedia steht. Wenn die Frau geschlagen wird ist es zu Ende. Da brauche wir gar nicht lange diskutieren. Die Rechtsprechung hat schon ganz andere Dinge als unzumutbar Hart eingestuft. Das weiß die Richterin auch und bemüht deswegen den islamischen Kulturkreis. Da sei das ja normal etc. Und genau das geht eben NICHT! Es ist nicht mal relevant ob sie damit rechnen musste das ihr Ehemann in Deutschland gegen deutsches Recht verstößt und eine radikale Auslegung des Islams in die tat umsetzt. Sie ist in jeden Fall genau so zu behandeln wie eine Nichtmuslimin in Deutschland auch. Das heißt sofortige Scheidung.

                            Zitat von endar
                            Fällt dir der Widerspruch nicht selbst auf?
                            Art. 3 GG gilt auch für Personen mosaischen Glaubens, weswegen er selbstverständlich genauso berücksichtigt werden muss, wie der christliche.
                            Aber Grundrechte sollen anscheinend eben nur für deinesgleichen gelten, niemals für Leute, die sich von dir unterscheiden.
                            Blödsinn. Der Glaube ist eben nicht zu berücksichtigen. Jeder ist gleich zu be- und verurteilen, vollkommen unabhängig welcher Religion und Kultur er angehört. Vor Recht und Gesetz sind alle gleich. Ein Moslem darf nicht anders behandelt werden als ein Christ.

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                              Zitat von Cmdr. Ch`ReI Beitrag anzeigen
                              Man, dann suche es dir doch! Wenn dir Tausend Artikel nicht genügen – bitte es steht dir frei dir tiefergehende Informationen zu besorgen. Aber erwarte nicht das ich das für dich tue. Denn ich will hier wahrlich Keinen überzeugen, allerhöchstens meine Meinung in den Raum stellen.
                              Tja, vielleicht damit man dieselbe Grundlagen hat, um so besser diskutieren zu können. Schon mal auf die Idee gekommen? Ich gebe das jedenfalls an.

                              Man sollte sich vielleicht ein bisserl informieren bevor man anderen Unknntnis vorwirft. Dreimal darfst du raten was in deinem Brief an die Anwältin stand. Ne halt, um das ganze abzukürzen verrate ich es dir: Der Brief an die Anwältin war nichts anderes als die eigentliche Entscheidung:
                              Das stand in den Artikeln, die ich gelesen habe, nicht so drin. Dort warf nur von einem Brief an den Anwalt die Rede. Und ich weiß zufällig, dass Gerichte nicht nur dann mit Anwälten korresponieren, wenn sie Entscheidungen versenden. Und deswegen bat ich um Quellen, damit wir auch wirklich über dasselbe diskutieren. Kannst du das verstehen? Ganz abgesehen davon, dass das selbstverständlich ist, seine Quellen anzugeben.

                              Es geht darum das die Richterin ganz offensichtlich aufgrund der islamischen Kultur ein eigentlich zustehende Recht der Misshandelten verweigert hat. Nicht mehr und nicht weniger.
                              Auch nocheinmal: Du weißt nicht, welche Rechte andere Frauen gewährt bekommen. Erst wenn du das weißt, kannst du das korrekt werten.

                              Blödsinn. Der Glaube ist eben nicht zu berücksichtigen.
                              Jaja. Wer redet denn hier die ganze Zeit von christlichen Werten und dem christlichen Abendland und der christlichen Tradition, die das Gericht zu verteidigen habe?

                              Jeder ist gleich zu be- und verurteilen, vollkommen unabhängig welcher Religion und Kultur er angehört. Vor Recht und Gesetz sind alle gleich. Ein Moslem darf nicht anders behandelt werden als ein Christ.
                              Und das weißt du eben nicht. Weil du dich im Scheidungsrecht nicht auskennst (ich übrigens auch nicht), kannst du gar nicht beurteilen, ob hier tatsächlich ein Moslem "besser" behandelt wurde als ein Christ in einer vergleichbaren Situation. Aber das hatten wir schon und jetzt ist es auch gut für mich.
                              Republicans hate ducklings!

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                                Zitat von endar
                                Tja, vielleicht damit man dieselbe Grundlagen hat, um so besser diskutieren zu können. Schon mal auf die Idee gekommen? Ich gebe das jedenfalls an.
                                Das ist ja nett von dir. Was mich angeht – ich bezweifle schon lange das man im Politik & Geschichtsunterforum noch eine sinnvolle Diskussion führen kann.
                                Zitat von endar
                                Auch nocheinmal: Du weißt nicht, welche Rechte andere Frauen gewährt bekommen. Erst wenn du das weißt, kannst du das korrekt werten.
                                Eine einfach Recherche via Google reicht aus um zu erkennen das Misshandlung sehr wohl unter „unzumutbare Härte“ fällt. Stell dir vor, manche Gerichte Stufen das bloße miteinander verheiratet sein an sich schon als solche ein!
                                Die Voraussetzung liegt vor, wenn es einem der Ehepartner völlig unzumutbar ist, noch länger mit dem anderen Ehepartner verheiratet zu sein und es ihm auch nicht zugemutet werden kann, das Trennungsjahr abzuwarten. Solche Umstände liegen z.B. vor wenn:
                                · der Ehegatte in der Ehe misshandelt wurde
                                Ehescheidung: Die Scheidungsvoraussetzungen
                                Das ist eingentlich so was von unumstritten. Bei Schlägen (Ausnahme: Affekt) ist es vorbei. Sofort und Entgültig.
                                Zitat von endar
                                Jaja. Wer redet denn hier die ganze Zeit von christlichen Werten und dem christlichen Abendland und der christlichen Tradition, die das Gericht zu verteidigen habe?
                                Es ist damit genüge getan wenn das Gericht das Grundgesetz nicht auf dem Altar der Toleranz gegenüber dem Islam opfert. Schließlich basiert dieses Werk auf den christlichen Wertvorstellungen.

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