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Islamismus und die Folgen

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    Zitat von Enas Yorl Beitrag anzeigen
    Nun zumindest die Beispiele sind auch nicht verwunderlich, wenn jemand durch eine Heirat im Ausland nach dortigen Recht, gegenüber dem Ehepartner Ansprüche erwirbt, dann kann er diese natürlich auch in Deutschland einklagen. Wenn der Beklagte in Deutschland lebt, muss der Kläger zwangsläufig vor ein deutsches Gericht ziehen, und das deutsche Gericht die Ansprüche nach den entsprechenden ausländischen Recht bewerten (zumindest solange wie der Anspruch nicht gegen deutsches Recht verstößt).
    Das man dann dafür die Rechtslage in jeweiligen Ausland zu Rate zieht, ist normale Rechtspraxis. Vollkommen egal, ob es sich dabei jetzt um französisches, kanadisches oder jordanisches Recht handelt.
    Natürlich ist es üblich, dass im Familienrecht auch ausländisches Recht zur Anwendung kommt, nur ist eben die Frage, ab wann man die Grenze zieht und Dinge ignoriert, weil sie mit unseren rechtlichen Grundvorstellungen nicht mehr vereinbar sind. Da wird es dann sehr schnell sehr willkürlich, vor allem, wenn man rumdeuteln muss, weil bestimmte Teile dieses Rechts nicht mit unserem verträglich sind.
    Was ist z.B. wenn Mann und Frau im Recht des jeweiligen Staates nicht gleichgestellt sind? Soll dann ein deutsches Gericht bestimmen, wie das ausländische Recht aussehen würde, wenn das so wäre?
    Außerdem bezeichnet der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte fränzösisches oder kanadisches Recht im Gegensatz zur Scharia (auch wenn es streng genommen um das nationale Recht seltsamer Länder geht) wohl eher selten als „inkompatibel mit den fundamentalen Prinzipien in der Demokratie“. Müssen wir da wirklich noch die Rosinen rauspicken?
    I am altering the movie. Pray I don't alter it any further.

    - George Lucas

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      Zitat von Leandertaler Beitrag anzeigen
      Natürlich ist es üblich, dass im Familienrecht auch ausländisches Recht zur Anwendung kommt, nur ist eben die Frage, ab wann man die Grenze zieht und Dinge ignoriert, weil sie mit unseren rechtlichen Grundvorstellungen nicht mehr vereinbar sind. Da wird es dann sehr schnell sehr willkürlich, vor allem, wenn man rumdeuteln muss, weil bestimmte Teile dieses Rechts nicht mit unserem verträglich sind. Was ist z.B. wenn Mann und Frau im Recht des jeweiligen Staates nicht gleichgestellt sind? Soll dann ein deutsches Gericht bestimmen, wie das ausländische Recht aussehen würde, wenn das so wäre?
      Da gibt es nicht viel herumzudeuteln, die oberste Instanz bleibt für ein deutsches Gericht das Grundgesetz und deutsche Gesetze. Ansprüche die von einer im Ausland geschlossene Ehe herrühren, können nur erfolgreich eingeklagt werden, wenn dem Anspruch kein deutsches Gesetz oder Grundrecht entgegensteht.

      Zitat von Leandertaler Beitrag anzeigen
      Außerdem bezeichnet der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte fränzösisches oder kanadisches Recht im Gegensatz zur Scharia (auch wenn es streng genommen um das nationale Recht seltsamer Länder geht) wohl eher selten als „inkompatibel mit den fundamentalen Prinzipien in der Demokratie“. Müssen wir da wirklich noch die Rosinen rauspicken?
      In aller Regel geht es bei solchen Prozessen um Versorgungsansprüche, was zum Beispiel einer im Ausland lebenden Zweitfrau zusteht (für die es im deutschen Recht ja keine Regelung gibt). Eventuelle Klagen deren Gegenstand Grundrechte verletzt, hätten vor deutschen Gerichten keine Chance.
      Im freizügigen Europa, ist das durcheinander welches Zivilrecht eventuell zum tragen kommt, mittlerweile zu einer verzwickten Sache geworden. Bei einen multinationalen Paar, das in Frankreich geheiratet hat, dann nach Deutschland zieht und dort Kinder bekommt, später mit den Kindern nach Spanien zieht und sich dann dort scheiden lässt, kann die Frage welches nationale Recht nun zum tragen kommt, recht schwierig werden. Speziell wenn sich die Eltern um das Sorgerecht der Kinder streiten.
      Well, there's always the possibility that a trash can spontaneously formed around the letter, but Occam's Razor would suggest that someone threw it out.
      Dr. Sheldon Lee Cooper

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        Zitat von Enas Yorl Beitrag anzeigen
        Im freizügigen Europa, ist das durcheinander welches Zivilrecht eventuell zum tragen kommt, mittlerweile zu einer verzwickten Sache geworden. Bei einen multinationalen Paar, das in Frankreich geheiratet hat, dann nach Deutschland zieht und dort Kinder bekommt, später mit den Kindern nach Spanien zieht und sich dann dort scheiden lässt, kann die Frage welches nationale Recht nun zum tragen kommt, recht schwierig werden. Speziell wenn sich die Eltern um das Sorgerecht der Kinder streiten.
        Wenn der Wohnsitz in Spanien ist, dann soll das bitte spanisches Recht sein. M.M.n. sollten Richter nicht in fremden Gesetzbüchern rumstrebern, sondern erst mal das nationale Recht einigermaßen beherrschen. Fremdes Recht geht sie schließlich nichts an. Wenn ich in Japan einen umbringe, werde ich doch auch nach japanischem Recht bestraft, oder? (Ich weiß, dass die Rede vom ZR war)

        Zitat von endar Beitrag anzeigen
        Der Rechtsstaat an sich ist hingegen lediglich der Staat, in dem gesetztes Recht rechtspositivistisch angewendet wird. Da gelten die bekannten Rechtsgrundsätze wie "keine Strafe ohne Recht" etc., die Gesetze des "Rechtsstaates" können aber natürlich gegen das "Naturrecht" verstoßen; er kann deswegen natürlich mehr oder minder ein "Unrechtsstaat" sein.
        So wie ich das verstanden habe, bedeutet "Rechtstaat", dass keine Willkür herscht, sondern dass bestimmte Rechtsnormen gelten. Ob es sich um ein Gesetzbuch oder mündlich überliefertes Recht handelt, ist unbedeutend sein.

        Zitat von Enas Yorl Beitrag anzeigen
        Wenn der Beklagte in Deutschland lebt, muss der Kläger zwangsläufig vor ein deutsches Gericht ziehen, und das deutsche Gericht die Ansprüche nach den entsprechenden ausländischen Recht bewerten (zumindest solange wie der Anspruch nicht gegen deutsches Recht verstößt).
        Hat es aber doch. Wie ich mich erinnere, hat die Richterin der Klägerin ein Recht verwehrt, dass jedem "Deutschem" gegeben würde.
        Außerdem: sie hat vom "Koran" und vom "Kulturkreis" geredet. Wo kommen wir da hin? Darf ich auch straflos Protestanten morden gehen, nur weil die in unserer katholischen Gegend () für die Teufel gehalten werden?

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          Zitat von Uriel Ventris Beitrag anzeigen
          Wenn der Wohnsitz in Spanien ist, dann soll das bitte spanisches Recht sein. M.M.n. sollten Richter nicht in fremden Gesetzbüchern rumstrebern, sondern erst mal das nationale Recht einigermaßen beherrschen. Fremdes Recht geht sie schließlich nichts an. Wenn ich in Japan einen umbringe, werde ich doch auch nach japanischem Recht bestraft, oder? (Ich weiß, dass die Rede vom ZR war)
          In meinem Beispiel hat das Paar in Frankreich geheiratet, damit hat das Paar die französischen Gesetze dazu akzeptiert, das ist wichtig in Bezug auf die jeweiligen Versorgungsansprüche. Die Kinder wurden in Deutschland geboren, und könnten vor deutschen Gerichten ihre Ansprüche einklagen. Das spanische Gericht wird nun abwägen müssen, in wie weit dadurch Ansprüche vorhanden sind, die vom spanischen Recht nicht abgedeckt sind, und dann dafür die jeweiligen nationalen Regelungen berücksichtigen.
          Das ganze bricht in diesen Fall nicht das spanische Recht, das gilt unvermindert, aber das Gericht muss auch im Ausland erworbene Ansprüche berücksichtigen, solange diese nicht das spanische Recht brechen.

          Zitat von Uriel Ventris Beitrag anzeigen
          Hat es aber doch. Wie ich mich erinnere, hat die Richterin der Klägerin ein Recht verwehrt, dass jedem "Deutschem" gegeben würde.
          Außerdem: sie hat vom "Koran" und vom "Kulturkreis" geredet. Wo kommen wir da hin? Darf ich auch straflos Protestanten morden gehen, nur weil die in unserer katholischen Gegend () für die Teufel gehalten werden?
          Das Amtsgericht Frankfurt, hat ja nicht umsonst den Antrag auf Befangenheit gegen diese Richterin stattgegeben. Damit ist das Urteil weiter schwebend, und der Fall wird wohl neu aufgerollt. Auch wenn der Artikel im Spiegel sich sensationsheischend alle Mühe gibt, an diesen Umstand vorbei zu berichten.
          Well, there's always the possibility that a trash can spontaneously formed around the letter, but Occam's Razor would suggest that someone threw it out.
          Dr. Sheldon Lee Cooper

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            Zitat von Uriel Ventris Beitrag anzeigen
            So wie ich das verstanden habe, bedeutet "Rechtstaat", dass keine Willkür herscht, sondern dass bestimmte Rechtsnormen gelten. Ob es sich um ein Gesetzbuch oder mündlich überliefertes Recht handelt, ist unbedeutend sein.
            Dann hast du das eben nicht richtig verstanden.

            Rechtstaat bezeichnet einen Staat, der nach dem RECHT handelt.
            Nochmal: Der technische Rechtstaat beachtet das kodfizierte Recht. Er ist damit moralisch neutral. Er wendet ohne zu zögern brutale Strafen für Bagatellen an, solange diese gesetzlich festgeschrieben sind. Das nennt sich "Rechtspositivismus".

            Ob das jetzt niedergeschriebene,
            nur(!) das niedergeschriebene

            allen gleiche Gesetze sind
            In einem technischen Rechtsstaat kann es natürlich rechtliche Ungleichheit geben (z.B. beim Wahlrecht). Der technische Rechtsstaat wendet Gesetze an und achtet nicht darauf, ob diese auch einer naturrechtlichen Betrachtung standhalten könnten, sondern nur darauf, ob diese Gültigkeit besitzen.
            Wie gesagt, wir verstehen heute unter Rechtsstaat immer denjenigen, der zugleich die Prinzipien der französischen Revolution verinnerlicht hat, aber das ist nicht der Ursprung.

            oder das sogenannte Naturrecht, bleibt jetzt offen.
            Nein. Das "Naturrecht" ist schon vom Charakter kein niedergeschriebenes und ein Staat, in dem das Naturrecht gelten würde (wie auch immer das praktisch aussehen sollte), kann vom Charakter kein "Rechtsstaat" im Sinne des Rechtspositivismus sein.
            Republicans hate ducklings!

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              Ich will jetzt nicht den Wikipedia-Artikel zitieren, da der ziemlich unordentlich ist, aber überall im Internet lese ich, dass es IN DER REGEL codifiziert ist.

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                Wundert mich nicht, dass es im Netz falsch steht. Na und? Vielleicht wird damit auf das anglo-amerikanische Recht angespielt, dass weniger kodifiziert ist als das römische. Aber das ändert auch nichts an meinen Ausführungen.

                Wenn dir an meinen Beitrag irgendwas unverständlich ist, kannst du gerne nachfragen, du bringst die verschiedenen Rechtsstaatsbegriffe, die sehr wohl klar definiert sind, jedenfalls durcheinander.

                Aber mal anderer Zugang: Könnten in einem Rechtsstaat Rothaarige für Ladendiebstahl geköpft werden, Blonde aber nicht?
                Republicans hate ducklings!

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                  Wenn in diesem Staat die Rechtsgleicheit gilt, nein. Wenn.

                  Welche Begriffe bringe ich denn bitte durcheinander?

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                    Wie ich schon zwei, drei Mal ausgeführt habe, den Rechtsstaat im Sinne der französischen Revolution und den technischen Rechtsstaat. Aber das steht schon oben, das erkläre ich jetzt nicht nochmal.

                    Und zur Frage: Ja, solange es gesetzlich festgeschrieben ist, könnte das in einem technischen Rechtsstaat natürlich geschehen.
                    Republicans hate ducklings!

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                      Zitat von Leandertaler Beitrag anzeigen
                      Außerdem hat sich mal wieder gezeigt, dass manche Leute einfach keinen Spaß verstehen: Scharia-Ausgabe: Anschlag auf französisches Satire-Magazin - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten - Politik
                      Hier gibst auch ein Foto davon.
                      Frankreich - Anschlag auf Satiremagazin nach Scharia-Sonderheft - Politik - sueddeutsche.de

                      Ist es schön, wenn sich eine Zeitung, über deinen Lieblings-Fußballclub lustig macht? Nö.

                      Macht es Spaß, wenn deine Partei in den Medien auseinandergenommen wird? Nö, schätz ich.

                      Aber dass sowas passieren DARF und KANN ist Teil eines viel größeren Guts. Und zwar der FREIHEIT.
                      Wer das nicht mit sich vereinbaren kann bzw. wer nicht hinnehmen kann, dass man auch mal über SEINEN Glauben, Club, Politiker ect. herzieht, hat die freie Welt nicht verstanden und hat auch nichts in ihr zu suchen.
                      1. weil sie ihm sowieso nicht gefällt.
                      2. weil er sie gefährdet.

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                        Hinter dem tödlichen Anschlag auf 13 US-Soldaten und 4 Afghanen zuletzt in Kabul steckt offenbar ein deutscher Islamist.

                        Mounir C. alias "Abu Adam" erklärt in der Tonbandbotschaft, die anlässlich des muslimischen Opferfestes Eid ul-Adha veröffentlicht wurde, dass ein Mitglied der IBU den Selbstmordanschlag in Kabul beging.
                        Tonbandbotschaft: Deutscher Islamist prahlt mit Kabul-Anschlag - Nachrichten Politik - Ausland - WELT ONLINE

                        Nun behauptet der aus Bonn stammende Mounir C., die IBU sei für den schweren Terroranschlag verantwortlich. "Die Nachricht ging um die ganze Welt und erreichte unachtsame Herzen", sagt der deutsche Dschihadist in seiner Audiobotschaft, "sie erreichte ungläubige Herzen und nährte den Schrecken."

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                          G.W. Bush und sein ehemaliges Kabinett haben vermutlich nur selten schlaflose Nächte aufgrund von islamistischen Fanatikern, die sie in ihren Heimatland durch ihre Angriffskriege letztendlich selber gezüchtet haben. Bei den New Yorkern dürfte das anders sein. Doch Politiker schert das nicht, solange sie nicht selber dafür bezahlen.

                          Wie dem auch sei: Kind - Brunnen - Grund

                          In New York ist ein Bombenanschlag vereitelt worden. Wieder soll es sich bei dem Verdächtigen um einen Islamisten handeln und wieder ist er ein US-Bürger. Der Mann hatte bereits Rohrbomben gebaut
                          Islamistischer Terror: Rohrbombenanschlag in New York vereitelt - Ausland - FOCUS Online - Nachrichten

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                            Ich kann immer nicht verstehen, wie man sein Land so sehr hassen kann.

                            Aber davon mal abgesehen. Wenn jemand die Lebensweise seiner eigenen Leute so sehr ablehnt, dann ist er/sie herzlich eingeladen zu denjenigen zu gehen die gleichen Ansichten haben. Die sollen uns in Ruhe lassen und im Gegenzug hören wir auf, der ganzen Welt die westlichen Werte näherbringen zu wollen. Aber bitte jede Seite für sich und nicht so vermischt wie heute. So hat ein Jeder gewonnen. Die können sich gegenseitig die Köppe einschlagen und die Menschenrechte mit Füßen treten und wir können in Ruhe und Frieden leben.
                            "Der Deutsche hat an und für sich eine starke Neigung zur Unzufriedenheit. Ich weiß nicht, wer von uns einen zufriedenen Landsmann kennt." - Otto von Bismarck

                            "Uns, dem deutschen Volke, sind die großen Ideale zu dauernden Gütern geworden, während sie anderen Völkern mehr oder weniger verloren gegangen sind. Es bleibt nur das deutsche Volk übrig, das an erster Stelle berufen ist, diese großen Ideen zu hüten, zu pflegen, fortzusetzen." - Kaiser Wilhelm II.

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                              Passt nur beim zweiten Hinsehen zum Thema, aber immerhin:

                              Das Riesenbaby namens Jihad kam ohne Kaiserschnitt zur Welt. "Nach unseren Recherchen ist in Deutschland niemals zuvor ein so schweres Kind ohne Operation geboren worden", sagte Wolfgang Henrich, Chefarzt der Klinik für Geburtsmedizin am Campus Virchow-Klinikum, am Freitag. Im Durchschnitt wiegen Neugeborene 3,5 Kilogramm.

                              Jihads 40 Jahre alte Mutter, die nach Charité-Angaben 240 Kilo wiegt, hatte Schwangerschaftsdiabetes. Die Zuckerkrankheit führt ohne Disziplin bei der Ernährung häufig zu einem sehr hohen Geburtsgewicht. "Das Kind entwickelt sehr viel Fett, weil seine Bauchspeicheldrüse viel Insulin produzieren muss", erläutert Geburtsmediziner Henrich. Das Baby wird zwar selten als Diabetiker geboren und kann sich nach der Geburt langsam erholen. "Aber später neigen solche Kinder zu Übergewicht", ergänzt Henrich. Das befördert das Diabetes-Risiko.

                              Der kleine Jihad ist bereits das 14. Kind der Familie.
                              weiter lesen: Fast sechs Kilo: Riesenbaby in Berlin geboren - WEB.DE

                              Das 14. Kind. Und man tauft es Jihad. Das sagt meiner bescheidenen Ansicht nach schon eine Menge, wie es um die Gesinnung der Familie bestellt ist.

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                                Zitat von Gil Grissom Beitrag anzeigen
                                Das 14. Kind. Und man tauft es Jihad. Das sagt meiner bescheidenen Ansicht nach schon eine Menge, wie es um die Gesinnung der Familie bestellt ist.
                                Jihad ist ein vollkommen normaler arabischer Name, und sagt recht wenig über eine Gesinnung aus. Der Begriff Dschihad kann eine recht vielfältige Bedeutung haben, nicht alle davon haben etwas mit Gewalt zu tun. Nebenbei bemerkt, der gute alte deutsche Vorname Hermann, bedeutet so viel wie „Krieger“ oder „Kämpfer“, sagt dessen Vergabe etwas über die Gesinnung der Eltern aus?

                                Kannst Du mir und allen Mitlesern verraten, worauf Du mit diesen Post eigentlich hinaus wolltest?
                                Well, there's always the possibility that a trash can spontaneously formed around the letter, but Occam's Razor would suggest that someone threw it out.
                                Dr. Sheldon Lee Cooper

                                Kommentar

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