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Islamismus und die Folgen

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    Zitat von antivirus Beitrag anzeigen
    Wollt ihr mich kirre machen?! Natürlich bist du als Deutscher für deine Taten verantwortlich! Und das insbesondere nach Deutschem Recht! Egal wo du im Ausland dein Unwesen treibst! Hier geht es um Straftaten! Keine OWIs, weil du zu schnell gefahren bist, obwohl in Europa du auch da belangt werden kannst. Liegt an den Üereinkommen und unserer fast perfekten Überwachung als Europäer.
    Nach deutschem Recht sind diverse Formen von Stammzellenforschung strafbar.

    Geht ein Deutscher nun ins Ausland und forscht dort, und kommt zurück, wird er ganz sicher nicht nach deutschem Recht für seine "Tat" im Ausland belangt.

    Und, was sagt uns das?
    Ein Täter wird immer nur nach nationalem Recht belangt, und nie nach dem seines Herkunftslandes.

    Ist ja auch klar, das würde gegen die Rechtssicherheit verstoßen wenn man auf einmal seine Judikative aufs Ausland ausweitet.
    When I feed the poor, they call me a saint.
    When I ask why the poor are hungry, they call me a communist.


    ~ Hélder Câmara

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      Zitat von Kid Beitrag anzeigen
      Und, was sagt uns das?
      Ein Täter wird immer nur nach nationalem Recht belangt, und nie nach dem seines Herkunftslandes.

      Ist ja auch klar, das würde gegen die Rechtssicherheit verstoßen wenn man auf einmal seine Judikative aufs Ausland ausweitet.
      Da bist du zu einem falschen Schluss gekommen. In vielen Ländern, darunter Deutschland, Frankreich, Belgien, Schweden und Australien, erlaubt das Exterritorialprinzip die strafrechtliche Verfolgung von Staatsbürgern, die ein Verbrechen im Ausland begangen haben. Das gilt selbst, wenn die Tat im entsprechenden Ausland nicht als Verbrechen angesehen wird.


      § 5 STGB Auslandstaten gegen inländische Rechtsgüter


      Das deutsche Strafrecht gilt, unabhängig vom Recht des Tatorts, für folgende Taten, die im Ausland begangen werden:

      1.Vorbereitung eines Angriffskrieges (§ 80);

      2.Hochverrat (§§ 81 bis 83);

      3.Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates
      a) in den Fällen der §§ 89, 90a Abs. 1 und des § 90b, wenn der Täter Deutscher ist und seine Lebensgrundlage im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes hat, und
      b)in den Fällen der §§ 90 und 90a Abs. 2;

      4.Landesverrat und Gefährdung der äußeren Sicherheit (§§ 94 bis 100a);

      5.Straftaten gegen die Landesverteidigung
      a)in den Fällen der §§ 109 und 109e bis 109g und
      b)in den Fällen der §§ 109a, 109d und 109h, wenn der Täter Deutscher ist und seine Lebensgrundlage im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes hat;

      6.Verschleppung und politische Verdächtigung (§§ 234a, 241a), wenn die Tat sich gegen einen Deutschen richtet, der im Inland seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat;
      6a.Entziehung eines Kindes in den Fällen des § 235 Abs. 2 Nr. 2, wenn die Tat sich gegen eine Person richtet, die im Inland ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat;

      7.Verletzung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen eines im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes liegenden Betriebs, eines Unternehmens, das dort seinen Sitz hat, oder eines Unternehmens mit Sitz im Ausland, das von einem Unternehmen mit Sitz im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes abhängig ist und mit diesem einen Konzern bildet;

      8.Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung
      a) in den Fällen des § 174 Abs. 1 und 3, wenn der Täter und der, gegen den die Tat begangen wird, zur Zeit der Tat Deutsche sind und ihre Lebensgrundlage im Inland haben, und
      b) in den Fällen der §§ 176 bis 176b und 182, wenn der Täter Deutscher ist;

      9.Abbruch der Schwangerschaft (§ 218), wenn der Täter zur Zeit der Tat Deutscher ist und seine Lebensgrundlage im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes hat;

      10.falsche uneidliche Aussage, Meineid und falsche Versicherung an Eides Statt (§§ 153 bis 156) in einem Verfahren, das im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes bei einem Gericht oder einer anderen deutschen Stelle anhängig ist, die zur Abnahme von Eiden oder eidesstattlichen Versicherungen zuständig ist;

      11.Straftaten gegen die Umwelt in den Fällen der §§ 324, 326, 330 und 330a, die im Bereich der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone begangen werden, soweit völkerrechtliche Übereinkommen zum Schutze des Meeres ihre Verfolgung als Straftaten gestatten;
      11a.Straftaten nach § 328 Abs. 2 Nr. 3 und 4, Abs. 4 und 5, auch in Verbindung mit § 330, wenn der Täter zur Zeit der Tat Deutscher ist;

      12.Taten, die ein deutscher Amtsträger oder für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter während eines dienstlichen Aufenthalts oder in Beziehung auf den Dienst begeht;

      13.Taten, die ein Ausländer als Amtsträger oder für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter begeht;

      14.Taten, die jemand gegen einen Amtsträger, einen für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten oder einen Soldaten der Bundeswehr während der Ausübung ihres Dienstes oder in Beziehung auf ihren Dienst begeht;
      14a.Abgeordnetenbestechung (§ 108e), wenn der Täter zur Zeit der Tat Deutscher ist oder die Tat gegenüber einem Deutschen begangen wird;

      15.Organ- und Gewebehandel (§ 18 des Transplantationsgesetzes), wenn der Täter zur Zeit der Tat Deutscher ist.
      Zuletzt geändert von antivirus; 24.11.2010, 23:27.
      und bedenket / für das verstehen benötigt man antworten auf seine fragen.

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        Zitat von Oliver Hansen Beitrag anzeigen
        Urteil: Araber gab sich als Jude aus - Haft - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten - Panorama

        Ein Araber gab sich als Jude aus, um eine Jüdin zu verführen. Es kam raus, er wurde wegen Vergewaltigung angeklagt und verurteilt. Finde ich auch ok. Eine gänzlich falsche Identität vorzuspielen ist nun mal eine Art von Gewalt, vor allem wenn man damit rechnen musste bei Nennung der Fakten abgewiesen zu werden.
        Das Urteil ist eine Schweinerei. Da hatte der Mann einvernehmlichen Sex mit der Frau. Also KEINE Vergewaltigung. Wird aber wegen "Lüge" als Vergewaltiger verurteilt? Was ist daran okay? Die Frau hatte doch ihr okay zum Sex gegeben.

        Kommentar


          Zitat von Bethany Rhade Beitrag anzeigen
          Das Urteil ist eine Schweinerei. Da hatte der Mann einvernehmlichen Sex mit der Frau. Also KEINE Vergewaltigung. Wird aber wegen "Lüge" als Vergewaltiger verurteilt? Was ist daran okay? Die Frau hatte doch ihr okay zum Sex gegeben.
          Wenn jeder Mann, der seiner Ische was vorlügt ein Vergewaltiger ist, dann gute Nacht. Dann kann man sicher ein Drittel aller Männer direkt - präventiv sozusagen - einbuchten.
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          ~ Hélder Câmara

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            Zitat von Bethany Rhade Beitrag anzeigen
            Das Urteil ist eine Schweinerei. Da hatte der Mann einvernehmlichen Sex mit der Frau. Also KEINE Vergewaltigung. Wird aber wegen "Lüge" als Vergewaltiger verurteilt? Was ist daran okay? Die Frau hatte doch ihr okay zum Sex gegeben.
            Es geht darum, dass er damit hätte rechnen müssen abgewiesen zu werden, wenn er seine arabische Herkunft offenbart hätte. Damit ist die Einvernehmlichkeit auch in anderen Ländern nämlich weg. Du kannst auch eine Ehe in den meisten Ländern annulieren lassen, wenn erst hinterher Fakten rauskommen die für dich ein Ehehindernis gewesen wären, z. B. wenn deine Frau vorher eine Hure war oder dein Mann ein vorbestrafter Gewalttäter ist. Einvernehmlichkeit setzt Kenntniss aller relevanten Fakten voraus.


            .
            EDIT (autom. Beitragszusammenführung) :

            Oliver Hansen schrieb nach 31 Sekunden:

            Zitat von Kid Beitrag anzeigen
            Wenn jeder Mann, der seiner Ische was vorlügt ein Vergewaltiger ist, dann gute Nacht. Dann kann man sicher ein Drittel aller Männer direkt - präventiv sozusagen - einbuchten.
            Nicht etwas vorlügen, sondern etwas massives.
            Zuletzt geändert von Oliver Hansen; 24.11.2010, 12:04. Grund: Antwort auf eigenen Beitrag innerhalb von 24 Stunden!

            Kommentar


              Zitat von Oliver Hansen Beitrag anzeigen

              Nicht etwas vorlügen, sondern etwas massives.
              Wo ist der Unterschied ob du sagst, du wärst Jude, oder ob du sagst, du wärst ein Musikproduzent.

              Beides ist ne Lüge und Massivität ist ja wohl extremst subjektiv, wäre ein bisschen doof wenn man das als Strafgesetz-Standard nähme...
              When I feed the poor, they call me a saint.
              When I ask why the poor are hungry, they call me a communist.


              ~ Hélder Câmara

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                Es ist aber ein Unterschied eine Ehe zu annulieren oder der Vergewaltigung angeklagt zu werden.
                Bei der Annulierung widerruft der Partner seinen Willen das Leben in Zukunft mit einem zu teilen und bei zweiterem wird man rückwirkend aktiv straffällig.
                An die Ehe sind außerdem rechliche Vorteile geknüpft, die man sich betrügerisch aneignen könnte, an Sex nicht.
                Die Frau hätte ja nicht gleich mit jemanden, den sie offensichtlich so wenig kannte, ins Bett hüpfen müssen. Wenn die Herkunft für sie ein so entscheidendes Merkmal ist, hätte sie vorher ja zumindest mal seine Familie kennenlernen können und sich Zeit nehmen.

                Kommentar


                  Zitat von Oliver Hansen Beitrag anzeigen
                  Es geht darum, dass er damit hätte rechnen müssen abgewiesen zu werden, wenn er seine arabische Herkunft offenbart hätte. Damit ist die Einvernehmlichkeit auch in anderen Ländern nämlich weg. Du kannst auch eine Ehe in den meisten Ländern annulieren lassen, wenn erst hinterher Fakten rauskommen die für dich ein Ehehindernis gewesen wären, z. B. wenn deine Frau vorher eine Hure war oder dein Mann ein vorbestrafter Gewalttäter ist. Einvernehmlichkeit setzt Kenntniss aller relevanten Fakten voraus. ...
                  Trotzdem ist so etwas keine Vergewaltigung sondern eben eine Lüge und vielleicht noch Betrug. Sicherlich der Mann ein Lügner und Arsch, aber ganz sicher kein Vergewaltiger.
                  "Vittoria agli Assassini!"

                  - Caterina Sforza, Rom, 1503

                  Kommentar


                    Zitat von Admiral Ahmose Beitrag anzeigen
                    Trotzdem ist so etwas keine Vergewaltigung sondern eben eine Lüge und vielleicht noch Betrug. Sicherlich der Mann ein Lügner und Arsch, aber ganz sicher kein Vergewaltiger.
                    Du musst hier noch eine andere Dimension sehen: Sexualität hat etwas mit Vertrauen zu tun. Wenn ein Partner bewusst falsche Angaben über wichtige Sachverhalte macht, missbraucht er das Vertrauen des anderen und untergräbt damit überhaupt jegliche Basis von Sexualität. Und das ist kein Betrug, sondern eben nach dem Recht vieler Staaten Vergewaltigung. Ehrlich sein ist halt immer das Beste. Auch hier müssen wohl Beweise vorgelegen hat, dass er sie angelogen hat. Bei Aussage gegen Aussage verurteilt keiner, bzw. es hätte geheißen, dass die Beweise dürftig waren, wenn trotzdem verurteilt worden wäre.

                    BTW: Ich würde auch ausrasten, wenn sich jemand das mit mir erlauben würde. Nur wäre es mir zu peinlich, das vor Gericht zu bringen. Vermutlich würde ich da gar nichts machen, zumal das nach deutschem Recht auch nicht strafbar ist und selbst wenn es das wäre schwer zu beweisen ist.


                    .
                    EDIT (autom. Beitragszusammenführung) :

                    Oliver Hansen schrieb nach 9 Minuten und 5 Sekunden:

                    Zitat von newman Beitrag anzeigen
                    Es ist aber ein Unterschied eine Ehe zu annulieren oder der Vergewaltigung angeklagt zu werden.
                    Einen sehr großen Unterschied sehe ich nicht. In beiden Fällen hat die Lüge eine rechtliche Folge (wobei es die Ehenannulierung in Deutschland nicht mehr gibt, eine Ehe kann nur für die Zukunft aufgehoben werden).

                    Bei der Annulierung widerruft der Partner seinen Willen das Leben in Zukunft mit einem zu teilen und bei zweiterem wird man rückwirkend aktiv straffällig.
                    Nein, man wird nicht rückwirkend straffällig, sondern das Verhalten wird nur anders bewertet.

                    An die Ehe sind außerdem rechliche Vorteile geknüpft, die man sich betrügerisch aneignen könnte, an Sex nicht.
                    Sicherlich kann auch an Sex ein rechtlicher Vorteil geknüpft sein. Man denke an eine Frau, die dem Mann vorgaukelt sie nehme die Pille und tut das tatsächlich nicht weil sie eigentlich die Absicht hat, von ihm schwanger zu werden um seine Einwilligung für die Ehe zu kriegen oder so. Mag sehr selten sein, kann aber vorkommen.

                    Die Frau hätte ja nicht gleich mit jemanden, den sie offensichtlich so wenig kannte, ins Bett hüpfen müssen. Wenn die Herkunft für sie ein so entscheidendes Merkmal ist, hätte sie vorher ja zumindest mal seine Familie kennenlernen können und sich Zeit nehmen.
                    Für jeden von uns sind bestimmte Merkmale entscheidend. Man überprüft sie nur meist nicht wirklich, sondern verlässt sich auf des Partners Wort.
                    Zuletzt geändert von Oliver Hansen; 24.11.2010, 19:43. Grund: Antwort auf eigenen Beitrag innerhalb von 24 Stunden!

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                      Zitat von Oliver Hansen Beitrag anzeigen
                      Du musst hier noch eine andere Dimension sehen: Sexualität hat etwas mit Vertrauen zu tun. Wenn ein Partner bewusst falsche Angaben über wichtige Sachverhalte macht, missbraucht er das Vertrauen des anderen und untergräbt damit überhaupt jegliche Basis von Sexualität. Und das ist kein Betrug, sondern eben nach dem Recht vieler Staaten Vergewaltigung.
                      Das mag jetzt Wortklauberei sein, aber beinhaltet eine Vergewaltigung nicht per definitionem "Gewalt"? Also einen äußeren Zwang? Den sehe ich in dem Falle nämlich nicht im Geringsten. Betrug ist da tatsächlich das einzige, was da greift und wie schwer der dann wiegt das muss jedes nationale Gericht für sich entscheiden. Hier in Deutschland würde so eine Bagatelle wahrscheinlich nichtmal vor Gericht landen.

                      Meine Sympathie für die Frau bewegt sich auf einem ähnlichen Level wie gegenüber einem Teeniemädchen, das mit dem erstbesten Kerl der sie in der Disco angequatscht hat ins Bett steigt, nur weil bei ihr bei einem "Ich liebe dich!" von ihm alle Sicherungen durchbrannten. Selbst Schuld, hoffentlich entsteht ein Lerneffekt.

                      Für jeden von uns sind bestimmte Merkmale entscheidend. Man überprüft sie nur meist nicht wirklich, sondern verlässt sich auf des Partners Wort.
                      Sprich ruhig für dich selbst. Wer einem Menschen den man noch nicht wirklich gut kennt bereits unverhältnismäßig viel Vertrauen schenkt, dann riskiert man grundsätzlich, am Ende der/die Gelackmeierte zu sein.

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                        Zitat von Drakespawn aka Draco90831 Beitrag anzeigen
                        Einem Menschen den man noch nicht wirklich gut kennt bereits unverhältnismäßig viel Vertrauen schenkt, dann riskiert man grundsätzlich, am Ende der/die Gelackmeierte zu sein.
                        Ach, verlangst du Ausweis, Einkommensnachweis und IHK-Zeugnis?

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                          Zitat von Oliver Hansen Beitrag anzeigen
                          In beiden Fällen hat die Lüge eine rechtliche Folge .
                          Und welche soll das denn sein?

                          Sicherlich kann auch an Sex ein rechtlicher Vorteil geknüpft sein. Man denke an eine Frau, die dem Mann vorgaukelt sie nehme die Pille und tut das tatsächlich nicht weil sie eigentlich die Absicht hat, von ihm schwanger zu werden um seine Einwilligung für die Ehe zu kriegen oder so. Mag sehr selten sein, kann aber vorkommen.
                          Das ist ein ganz anderer Fall.
                          Wenn die Frau schwanger wird hat sie dich nicht vergewaltigt.

                          Außerdem ist Verhütung gerade außerhalb der Ehe sowieso eine Sache von Mann und Frau. Schließlich kennt jeder das Risiko und vielleicht wechselt sie ja öfters mal den Mann, dann gibt es auch ein medizinisches Risiko.

                          Für jeden von uns sind bestimmte Merkmale entscheidend. Man überprüft sie nur meist nicht wirklich, sondern verlässt sich auf des Partners Wort.
                          Kein falsch Zeugnis reden ist eben nicht unter Strafe gestellt.
                          (Wenn die bösen Islamisten übernehmen wird das vielleicht besser )

                          Wenn nicht Krankheiten verbreitet werden oder es um rechtlich wirksame Entscheidungen wie Verträge geht oder man vor Gericht unter Meineid steht, muss man eben damit rechnen, dass Lügen alltäglich sind und nicht juristisch verfolgt werden.

                          Ich stehe ja grundsätzlich vor der Entscheidung wie schnell ich mit jemandem ins Bett gehe.
                          Geht es bei mir schnell, akzeptiere ich das Risiko von versteckten Eigenschaften oder Absichten.
                          Die Doppelmoral sich zu beschweren jemanden gar nicht richtig gekannt zu haben, funktioniert dann nicht. Ich muss mich schon entscheiden was ich möchte. Ist eben ein Trade-Off, schneller Spaß vs. tiefreichende Kenntnis über den anderen.

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                            Zitat von newman Beitrag anzeigen
                            Das ist ein ganz anderer Fall.
                            Wenn die Frau schwanger wird hat sie dich nicht vergewaltigt.
                            Kannst du mir bitte auch erklären warum? Eine Schwangerschaft schließt eine Vergewaltigung imho nicht aus.

                            MfG Marpfel
                            "<Wretched> Religionskriege sind Konflikte zwischen erwachsenen Menschen, bei denen es darum geht, wer den cooleren, imaginaeren Freund hat"
                            "Ich habe es schon häufig als bedauerlich empfunden, dass Noah und seine Sippe das Boot nicht verpasst haben." - Mark Twain

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                              Zitat von Oliver Hansen Beitrag anzeigen
                              Ach, verlangst du Ausweis, Einkommensnachweis und IHK-Zeugnis?
                              Nein, aber ich bin nach einschlägigen Erlebnissen grundsätzlich skeptisch gegenüber ALLEM, was mir ein neuer Bekannter und erst Recht eine neue Partnerin erzählt.
                              Und wenn ich wirklich ein festes Kriterium an eine Beziehung knüpfen würde, das sich leicht nachprüfen ließe, dann JA, würde ich das auch genauer prüfen, je nach Kriterium vielleicht sogar vor einem zweiten Treffen.

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                                Zitat von Marpfel Beitrag anzeigen
                                Kannst du mir bitte auch erklären warum? Eine Schwangerschaft schließt eine Vergewaltigung imho nicht aus.

                                MfG Marpfel
                                Oder fiele ein willentlich aufgezwungenes Kind unter Vergewaltigung?
                                Da kann mich ein Jurist mal aufklären.
                                Ich hielte das für eine Schnapsidee.
                                Niemand hat einen gezwungen ohne Kondom mit der Frau zu schlafen und wenn man nicht gerade eine Allergie hat...

                                Ich halte es da wie Dr. House: Alle Menschen lügen.
                                Also sorg gefälligst selbst dafür, dass sie nicht schwanger wird, wenn du es nicht möchtest.

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