Zitat von antivirus
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Geht ein Deutscher nun ins Ausland und forscht dort, und kommt zurück, wird er ganz sicher nicht nach deutschem Recht für seine "Tat" im Ausland belangt.
Und, was sagt uns das?
Ein Täter wird immer nur nach nationalem Recht belangt, und nie nach dem seines Herkunftslandes.
Ist ja auch klar, das würde gegen die Rechtssicherheit verstoßen wenn man auf einmal seine Judikative aufs Ausland ausweitet.
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