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Islamismus und die Folgen

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    Zitat von Pyromancer Beitrag anzeigen
    Ja eben. Und da setzt dann das Problem ein: Bei sozialromantisch verwirrten InländerInnen, die in ihrer Multi-Kulti-Traumwelt leben und von der Realität nichts wissen wollen. ...
    Wer soll das sein? Die BRD ist eines der reichsten und wirtschaftlich mächtigsten Länder der Erde. Unser Rechtssystem ist vielleicht nicht ideal, aber immerhin sehr vorbildlich. Die deutsche Justiz hat ihre Schwächen, aber insgesamt funktioniert sie doch ganz gut. Ehrlich gesagt kann ich deine Kritik nicht einmal ansatzweise nachvollziehen.

    Zitat von Sinclair_ Beitrag anzeigen
    In drei Jahren habt ihr die Chance zu zeigen, ob ihr wirklich ausmisten könnt, ob ihr realitätsferne Multikulti-Spinner seid oder tatsächlich einen positiven Beitrag für dieses Land leisten könnt, indem ihr beispielsweise nicht durch unangebrachte Qutenregelungen gegen eure eigenen Diskriminierungsgesetze verstößt o. ä.
    Hey, du bist ja wieder da. Und? Findest du die Scharia immer noch so toll? Oder änderst du deine Meinung jetzt jeden Monat?

    Auf den Geschmack der Scharia gekommen

    "Vittoria agli Assassini!"

    - Caterina Sforza, Rom, 1503

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      Ja, genau, ein starker christlicher Glaube ist natürlich genau das, was chinesische Bauern brauchen.

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        Zitat von V-o-l-k-e-r
        Würd auch gar nicht schaden wenn wir unsere Religion, Kultur und unsere Wertvorstellungen wieder etwas fordernder in die rückständigen Teile dieses Planeten hinaustragen würden.
        Wenn du mit Wertvorstellungen Dinge wie Demokratie, Akzeptanz allgemeiner Menschenrechte und dergleichen meinst, bitte, aber was in aller Welt soll den "rückständigen Teilen" dieses Planeten unsere Kultur und unsere Religion nützen?
        "Mit dem ersten Glied ist die Kette geschmiedet. Wenn die erste Rede zensiert, der erste Gedanke verboten, die erste Freiheit verweigert wird, dann sind wir alle unwiderruflich gefesselt."
        -Cpt. Jean-Luc Picard

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          Zitat von SF-Junky Beitrag anzeigen
          Ja, genau, ein starker christlicher Glaube ist natürlich genau das, was chinesische Bauern brauchen.
          Ich versichere dir, das chinesische Bauern mit deutscher Kultur weit besser vertraut sind, als deutsche Bauern mit der Chinesischen. Jeder Chinese, kann dir sofort zwei deutsche Philosophen nennen, umgekehrt klappt das wahrscheinlich nicht so gut.
          Well, there's always the possibility that a trash can spontaneously formed around the letter, but Occam's Razor would suggest that someone threw it out.
          Dr. Sheldon Lee Cooper

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            Zitat von Nighthawk_ Beitrag anzeigen
            Es gab ein Marokkofall in Kassel.
            Und ist beileibe kein Einzelfall in deiner Multikultirepublik:
            Rechtsexperten : Scharia gilt auch an deutschen Gerichten | Politik & Wirtschaft- EXPRESS
            Hast du das hier bei dem Link auch gelesen?

            In Deutschland hat die Scharia allerdings dort ihre Grenzen, wo sie Grundrechten widerspricht, so die Experten.


            Da die Doppel-Ehen in islamischen Ländern geschlossen wurden, kann man jetzt nicht plötzlich kommen, dass es z.B. eine zweite Ehefrau nicht geben darf, weil es das in Germany nicht gibt. Also wird deutsches Recht gesprochen (Unterhaltszahlungen...), was auf das dortige Recht basiert (zwei Ehefrauen).

            Es wird gewissermaßen kombiniert.

            Aber ich glaube nicht, dass ein deutscher Richter jemals einem in Deutschland lebenden Muslimen... erlaubt, seine Ehefrau(en) zu verprügeln, weil dies nämlich gegen deutsches Grundrecht verstößt.

            Zivilrecht (was auch Ehescheidungen etc. beinhaltet) kann man nun wirklich NICHt mit Strafrecht vergleichen, auch wenn der juristische Laie dies gerne tut.

            Wobei ich mich bei den Sachen im Link frage, wo denn da deutsches Recht ignoriert wurde, nur weil ein Kerl zwei Eheweiber hat. Er muss halt an beide zahlen, beide haben dieselben Ansprüche.

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              Zitat von SF-Junky Beitrag anzeigen
              Eigentlich schon, man muss nur im entsprechenden Gesetz nachlesen. Hier ist nochmal der Link: Auswärtiges Amt - Zuwanderungsgesetz



              Das wurde dir zwar schon mindestens zwei Mal vorgetragen, aber vielleicht schnallst du es ja doch irgendwann mal.
              Was geschrieben steht und was dann tatsächlich praktiziert wird, sind dann offensichtlich zwei Paar Stiefel. Das wurde dir zwar schon mindestens zwei Mal vorgetragen, aber vielleicht schnallst du es ja doch irgendwann mal.



              @Admiral Ahmose
              Ich war doch nie weg. Oder würdest du dafür was springenlassen?

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                Zitat von Sinclair_ Beitrag anzeigen
                Was geschrieben steht und was dann tatsächlich praktiziert wird, sind dann offensichtlich zwei Paar Stiefel.
                Wenn du Fälle kennst, wo Migranten eine Aufenthaltsgenehmigung ausgestellt kriegen, obwohl sie kein Wort Deutsch können und/oder keine Arbeit haben, dann geh zu den Behörden und bring es zur Anzeige. Wenn du damit überfordert bist, weil du einfach zu faul bist oder es dir am Ende doch egal ist, dann unterlass wenigstens dein Rumgeheule wie schlimm und schlecht alles ist.

                YouTube - Volker Pispers Aberglaube 12 10 10

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                  Zitat von Bethany Rhade Beitrag anzeigen
                  Hast du das hier bei dem Link auch gelesen?

                  In Deutschland hat die Scharia allerdings dort ihre Grenzen, wo sie Grundrechten widerspricht, so die Experten.

                  ...
                  Aber ich glaube nicht, dass ein deutscher Richter jemals einem in Deutschland lebenden Muslimen... erlaubt, seine Ehefrau(en) zu verprügeln, weil dies nämlich gegen deutsches Grundrecht verstößt.

                  Zivilrecht (was auch Ehescheidungen etc. beinhaltet) kann man nun wirklich NICHt mit Strafrecht vergleichen, auch wenn der juristische Laie dies gerne tut.
                  Deutsche Geriche "erlauben" sogar, einen "Ehrenmord" zu begehen - man muss nur den richtigen soziokulturellen Hintergrund haben. Kannst ja mal exemplarisch nach dem Fall "Aylin Korkmaz" googeln, oder danach, was Ex-Bundesverfassungsrichter Winfried Hassemer über "Ehrenmorde" sagt.

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                    Zitat von Bethany Rhade Beitrag anzeigen
                    Hast du das hier bei dem Link auch gelesen?

                    In Deutschland hat die Scharia allerdings dort ihre Grenzen, wo sie Grundrechten widerspricht, so die Experten.


                    Da die Doppel-Ehen in islamischen Ländern geschlossen wurden, kann man jetzt nicht plötzlich kommen, dass es z.B. eine zweite Ehefrau nicht geben darf, weil es das in Germany nicht gibt. Also wird deutsches Recht gesprochen (Unterhaltszahlungen...), was auf das dortige Recht basiert (zwei Ehefrauen).

                    Es wird gewissermaßen kombiniert.

                    Aber ich glaube nicht, dass ein deutscher Richter jemals einem in Deutschland lebenden Muslimen... erlaubt, seine Ehefrau(en) zu verprügeln, weil dies nämlich gegen deutsches Grundrecht verstößt.

                    Zivilrecht (was auch Ehescheidungen etc. beinhaltet) kann man nun wirklich NICHt mit Strafrecht vergleichen, auch wenn der juristische Laie dies gerne tut.

                    Wobei ich mich bei den Sachen im Link frage, wo denn da deutsches Recht ignoriert wurde, nur weil ein Kerl zwei Eheweiber hat. Er muss halt an beide zahlen, beide haben dieselben Ansprüche.
                    Deutsche Gerichte haben über deutsches Recht zu sprechen, welches das einzige Recht ist, das in Deutschland zu gelten hat.

                    Insofern kann (und sollte) ein Gericht eigentlich schon sagen, dass es eine Zweitfrau nicht geben kann, zumindest nicht in juritischem Sinne. Höchstens eine Exfrau. Ich weiß allerdings nicht, inwieweit Ex-Ehepartner dazu verpflichtet werden können, für den anderen Ex-Partner unterhalt zu leisten (von Kindern abgesehen).

                    Vielleicht meldet sich ja mal jemand mit juristischem Fachwissen (echtes Fachwissen bitte, nicht "Ich lese den Bayernkurier, ich weiß es besser als der Rest der Welt" oder "Ich hab BWL studiert" ).
                    Zuletzt geändert von Gast; 12.10.2010, 17:30.

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                      @Junky
                      Dann sollte man vielleicht mal auf die Idee kommen, dass es mit der Landessprache allein nicht getan ist. Die Vorstellung, dass allein die Teilnahme an einem Sprachkurs bzw. Integrationskurs das Problem auf Erfolgskurs lenkt, ist reichlich infantil. Trotzdem ist das Sprachverständnis die Basis von allem.

                      Wie lösen denn die Australier und/oder die Kanadier solche Probleme mit Integrationsunwilligen? Hoppla, die haben ja gar keine.

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                        Zitat von Sinclair_ Beitrag anzeigen
                        @Junky
                        Dann sollte man vielleicht mal auf die Idee kommen, dass es mit der Landessprache allein nicht getan ist. Die Vorstellung, dass allein die Teilnahme an einem Sprachkurs bzw. Integrationskurs das Problem auf Erfolgskurs lenkt, ist reichlich infantil.
                        Hm, das wird vermutlich der Grund sein, warum nicht die Teilnahme am Kurs, sondern der erfolgreiche Abschluss (= der Nachweis ausreichender Sprachkenntnisse), sowie das Nichtvorhandensein schwerer Straftaten Voraussetzungen für den Erhalt der Aufenthalsgenehmigung sind.

                        Aber mir ist natürlich klar, dass es dir nicht darum geht, dich über die tatsächliche Rechtslage zu informieren und diese differenziert zu beurteilen, sondern nur darum, dass der Ist-Zustand grundsätzlich scheiße ist und es immer schlimmer wird - unabhängig davon, wie der Ist-Zustand eigentlich aussieht.

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                          Zitat von SF-Junky Beitrag anzeigen
                          Deutsche Gerichte haben über deutsches Recht zu sprechen, welches das einzige Recht ist, das in Deutschland zu gelten hat.

                          Insofern kann (und sollte) ein Gericht eigentlich schon sagen, dass es eine Zweitfrau nicht geben kann, zumindest nicht in juritischem Sinne. Höchstens eine Ehefrau. Ich weiß allerdings nicht, inwieweit Ex-Ehepartner dazu verpflichtet werden können, für den anderen Ex-Partner unterhalt zu leisten (von Kindern abgesehen).
                          Entschuldige mal, wenn ein Mann irgendwo anders in der Welt Frauen durch Heirat in die Abhängigkeit bringt, dann ist es nur konsequent zu sagen, er möge sich auch hier um diese Frauen kümmern und sich nicht seiner Verantwortung entziehen.

                          Wäre ja noch schöner wenn auf einmal der Steuerzahler dafür aufkommen muss, wenn einer nur mit dem Schwanz denkt.
                          When I feed the poor, they call me a saint.
                          When I ask why the poor are hungry, they call me a communist.


                          ~ Hélder Câmara

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                            Zitat von SF-Junky Beitrag anzeigen
                            Hm, das wird vermutlich der Grund sein, warum nicht die Teilnahme am Kurs, sondern der erfolgreiche Abschluss (= der Nachweis ausreichender Sprachkenntnisse), sowie das Nichtvorhandensein schwerer Straftaten Voraussetzungen für den Erhalt der Aufenthalsgenehmigung sind.
                            Hmm, dann sollte ich mal nachhören, ob mir zB die norwegische oder schwedische Solidargemeinschaft einen Sprachkurs finanziert und bereitwillig ermöglicht, damit sie mich bei sich aufnehmen können.

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                              Zitat von Kid Beitrag anzeigen
                              Entschuldige mal, wenn ein Mann irgendwo anders in der Welt Frauen durch Heirat in die Abhängigkeit bringt, dann ist es nur konsequent zu sagen, er möge sich auch hier um diese Frauen kümmern und sich nicht seiner Verantwortung entziehen.

                              Wäre ja noch schöner wenn auf einmal der Steuerzahler dafür aufkommen muss, wenn einer nur mit dem Schwanz denkt.
                              Whoa, whoa, whoa, immer langsam mit den jungen Pferden.

                              1. Ist es nicht Aufgabe des dt. Staates dafür zu sorgen, dass Frauen, die "irgendwo in der Welt" sitzen und nicht die deutsche Staatsbürgerschaft haben, gut versorgt sind. Wenn ein Mann seine Frau, die sich in seiner ökonomischen Abhängigkeit befindet, so ohne weiteres sitzen lässt, ist das natürlich moralisch verweflich und ich finde auch, dass solche Leute assoziale Analöffnungen sind, aber es fällt nicht in den Zuständigskeitsbereich der dt. Justiz. Wenn es deutsche Staatsbürgerinnen sind, ist das natürlich was anderes. Wobei immer noch die Frage im Raum steht, inwieweit es dt. Gesetze hergeben, dass Ehepartner für die Versorgung ihrer Ex-GattInnen herangezogen werden können. Soweit ich weiß, geht das eigentlich nicht.

                              2. Ist es vollkommen inakzeptabel wenn religiöse Rechtspapiere o.Ä. (egal welcher Religion sie auch immer enspringen mögen) oder ausländisches Recht (egal aus welchem Land) deutsche Gesetze oder das Grundgesetz ersetzen, parallel existieren oder dergleichen. In einem sekulären, demokratischen Rechtsstaat haben weltliche, vom Parlament verabschiedete Gesetze zu gelten und sonst nichts. Wenn in deutschen Gesetzen nichts über die Versorgung von Zweit- oder Drittfrauen drinsteht, dann darf die deutsche Justiz darüber auch keine Urteile fällen.

                              3. Ist mir allerdings gerade was eingefallen: Seit einige Jahren erkennt der deutsche Staat doch wieder kirchliche Ehen an? Wie genau ist da die Rechtslage? Ist das nur auf Ehen der christlichen Kirchen bezogen oder geht es da um religiöse Eheschlieißungen allgemein? Womöglich könnte da der Hund begraben sein.

                              €: @Sinclair_
                              Du kannst natürlich gerne mal konkrete Beispiele mit Quellenverweisen bringen, wie andere Länder es handhaben - ich bin bestimmt der letzte, der sagt, mich interessiert das nicht. Dieses inhaltsleere, polemische Geschwafel ist mir aber ehrlich gesagt zu langweilig. Ansonsten hätte ich auch kein Problem damit, wenn man sagt, Migranten müssen nach Aufnahme einer Arbeit zumindest einen Teil der Kosten für den Kurs wieder rückerstatten. Habe ich hier vor einigen Jahren schonmal irgendwo geschrieben.

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                                Zitat von SF-Junky Beitrag anzeigen
                                Deutsche Gerichte haben über deutsches Recht zu sprechen, welches das einzige Recht ist, das in Deutschland zu gelten hat.

                                Insofern kann (und sollte) ein Gericht eigentlich schon sagen, dass es eine Zweitfrau nicht geben kann, zumindest nicht in juritischem Sinne. Höchstens eine Ehefrau. Ich weiß allerdings nicht, inwieweit Ex-Ehepartner dazu verpflichtet werden können, für den anderen Ex-Partner unterhalt zu leisten (von Kindern abgesehen).

                                Vielleicht meldet sich ja mal jemand mit juristischem Fachwissen (echtes Fachwissen bitte, nicht "Ich lese den Bayernkurier, ich weiß es besser als der Rest der Welt" oder "Ich hab BWL studiert" ).
                                Bei deutscher Eheschließlung darf es nur eine Ehefrau geben und nicht zwei oder drei. Wenn aber in einem fernen Land halt ein nichtdeutscher Kerl (z.B. Iraner) mit zwei Frauen verheiratet ist, dann gilt für sie alle deutsches Recht und für den Kerl somit auch die Unterhaltspflicht für Beide.

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