Zitat von blueflash
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Zitat von wikipedia-Artikel "Verordnungen"
[2] Rechtsetzung der EG - Wikipedia
EDIT: Der Vollständigkeit halber: Die Richtlinie über Vorratsdatenspeicherung [3] fällt in die dritte Säule unter "polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen". Die Richtlinie wird vom Europäischen Rat beschlossen (das Parlament hat hier kein Mitbestimmungsrecht) und muss von den Mitgliedsstaaten umgesetzt werden, die jedoch etwas Spielraum haben, um die Richtlinie in nationale Gesetze zu transformieren. In Deutschland eben das "Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG" (ab 1.1.08).
Ich hätte vor dem EuGH geklagt. Schade, dass die Bundesregierung dies abgelehnt hat.
[3] Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung - Wikipedia
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