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    Den Wisch musst du aber erst mal kriegen. So leicht ist das nicht.

    Und du kannst nicht davon ausgehen, dass jeder Arbeitslose die ganzen Gesetze kennt. Viele sind auch eingeschüchtert, was ich auch schon oftmals erlebt habe.

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      Du findest aber auch echt immer ein Haar in der Suppe. Was ist schon leicht im Leben. Und ja, nicht jeder kennt die Gesetze. Ich bin als Österreicher auch kein Experte im deutschen Rechtssystem, ich kann aber googlen. Und wenn jemanden die Begrifflichkeiten fehlen bzw. nicht googlen kann, kann ja stattdessen in eines der Hartz-IV Foren gehen und sich dort Ratschläge holen. Irgendwer wird ja wohl schon in der Situation gewesen sein bzw. etwas über Mutterschutz wissen. Natürlich muss man sich informieren - sich einfach nur über Gott, den Staat und einfach alles ärgern bringt aber nichts wenn man nicht zumindest versucht seine Rechte einzufordern. Mit der Einstellung wird einem immer auf dem Kopf herumgetanzt werden und es wird sich nichts an der persönlichen Situation ändern. Jeder hat seine rechtlichen Möglichkeiten, wer diese nicht nutzt darf sich auch nicht beschweren.

      Erst wenn man seine rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft hat und nicht weiterkommt darf sich von mir aus über die böse Allgemeinheit beschweren. Und was den "Wisch" betrifft: Wer diesen bei Arzt A nicht bekommt und auch beim danach konsultierten Arzt B und Arzt C nicht weiterkommt sollte sich folgende Fragen stellen: 1) Bin ich vielleicht doch nicht so arbeitsunfähig wie ich urspünglich dachte? 2) Sollte ich vielleicht in ein Land auswandern, welches nicht durchgängig von gesetzesbrecherischen Regierungsbanden beherrscht wird? So wie du es beschreibst, dürfte ja Deutschland eine Bananenrepublik erster Klasse sein. Durchzogen von Gesetzesverstößen, Erpressung, Bedrohung, etc. Und das alles ohne Chance auf Besserung. Außer man "hat ganz viel Glück" - wie du es ja immer wieder begründest wenn jemand nicht so schlechte Erfahrungen gemacht hat wie du anscheinend.

      edit: Und da du der Meinung bist, dass man die Freistellung nicht so leicht bekommt, scheinst du schon vor diesem Post gewusst haben, dass es diese grundsätzlich gibt. Ich hoffe du hast der Schwangeren in deinem Beispiel auch gesagt, dass sie zum Arzt gehen soll um es zu versuchen. Vielleicht kannte sie ihre rechtlichen Möglichkeiten ja nicht.
      "Ich bin ja auch satt, aber da liegt Käse! " | #10JahresPlan
      "Bajoranische Arbeiter...." - Hamburg Silvester 2016/17

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        Den Wisch kriegst du nur, wenn es Komplikationen gibt.

        Ob es welche gibt, kann man vorher aber nicht wissen.

        Aber wissentlich eine Schwangere einer Gefahr auszusetzen, also in eine Maßnahme zu schieben, wo es nicht gut fürs Kind ist, ist unter aller Sau.

        Solche Maßnahmen kann man Leuten geben, die nicht schwanger sind. Davon gibts genug.

        Und dass SB die Schwangerschaft und auch die Gesundheit von Leuten Null interessiert, durfte auch eine Freundin von mir feststellen. Die hatte sogar einen Allergiepass und sollte trotzdem in eine Maßnahme geschoben werden, wo sie mit starken Reinigungsmitteln in Berührung gekommen wäre. Obwohl sie sogar schriftlich vorlegte, dass sie stark allergisch ist.

        Das ganze ging dann vor Gericht, wo meine Freundin recht bekam und natürlich die Nachzahlung von der Sanktion.

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          Zitat von Bethany Rhade Beitrag anzeigen
          .........Aber wissentlich eine Schwangere einer Gefahr auszusetzen, also in eine Maßnahme zu schieben, wo es nicht gut fürs Kind ist, ist unter aller Sau.............
          Stellt sich dann aber die Frage, ob die regulär in einer Großküche angestellte Arbeitnehmerin durch ihre Schwangerschaft nicht auch bereits die Ursache für das Risiko/Gefahr setzt??

          Konsequenterweise darf sie nicht schwanger werden oder sie geht dieses Risiko bewußt ein also freiwillig. Erscheint mir merkwürdig, sich selbst und das eigene ungeborene Kind bewußt einer Gefahr auszusetzen.

          Die medizinische Indikationen für ein Beschäftigungsverbot sind Komplikationen? Welche denn?? Ich glaube, dass läßt sich leicht bewerkstelligen.
          Wozu imitieren? Ich verneige mich vor Individualität. (Clint Eastwood)

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            Zitat von Bethany Rhade Beitrag anzeigen
            Den Wisch kriegst du nur, wenn es Komplikationen gibt.
            Wie kommt es zu dieser absoluten Aussage?

            Weil du ja so auf Einzelschicksale stehst: Eine Freundin von mir hatte keine Komplikationen aber dennoch das Attest bekommen. Einfach weil die Gefahr bestand. Das Risiko hat ausgereicht. Aber vermutlich hatte sie nur Glück.

            Aber die Aufzählung von persönlichen Erfahrungsberichten bringt uns nicht weiter weil weder du noch ich die jeweiligen individuellen Umstände des jeweils anderen Beispiels kennst. Niemand kann hier genau nachvollziehen, wie es zu den jeweiligen Entscheidungen gekommen ist. Deswegen bitte ich dich in Zukunft auf solche Beispiele zu verzichten sondern stattdessen nachvollziehbare Quellen zu zitieren bzw. dich darauf zu beziehen. Alles andere ist unseriös. Ich halte mich zukünftig auch daran - das Beispiel in dem Beitrag hier war nur eine einmalige Gegendarstellung um dir zu zeigen, dass es auch andere Fälle gibt. Unbedingten Anspruch auf Allgemeingültigkeit haben aber weder deine noch mein Beispiel.

            So ungefähr stelle ich es mir vor:

            §4 MuSchG

            Hier hat aber wie Whyme schon richtig gesagt hat nicht das Jobcenter zu entscheiden sondern der direkte Arbeitgeber. Das Jobcenter kann nicht genau sagen, ob bei der Arbeitsstelle mehr als 5 bzw. 10 Kilo gehoben werden müssen. (Oder eine andere Einschränkung laut dem genannten Paragraphen) Müsste es die Dienstnehmerin, darf sie juristisch gedeckt ablehnen. Dass man sie in eine Großküche schickt wo die Chance ziemlich groß ist, dass die DN schwangerschaftswidrige Umstände vorfindet zeugt zwar nicht gerade von besonderer Intelligenz des Sachbearbeiters aber regelwidrig ist es nicht. Wie gesagt, die werdende Mutter kann dies beim Arbeitgeber abklären und anschließend den Dienst verweigern. Sanktionen darf es keine geben. Wenn doch: Klagen. Dass das aber in eindeutigen Fällen oft vorkommt kann ich mir bundesweit nicht vorstellen. Einzelfälle halte ich natürlich für möglich.

            Weiters:

            Gründe für ein individuelles Beschäftigungsverbot können sein: eine Risikoschwangerschaft, die Gefahr einer Frühgeburt, eine Mehrlingsgeburt, eine Muttermundschwäche, besondere Rückenschmerzen oder weitere gesundheitliche Beeinträchtigungen, die auf die Schwangerschaft zurückgehen. Die Grenzen zwischen schwangerschafts- und krankheitsbedingten Beschwerden sind oft fließend. Deshalb muss der Arzt entscheiden, ob es sich um eine Krankheit oder um Symptome handelt, die durch die Schwangerschaft hervorgerufen werden. Ferner muss er abwägen, ob Komplikationen zu befürchten sind, die ein individuelles Beschäftigungsverbot gebieten. Wichtig: Dazu muss bei der werdenden Mutter nicht unbedingt eine Erkrankung vorliegen.
            Beschäftigungsverbot: Schwangere genießen besonderen Schutz - Job - Eltern.de

            Also auch "Komplikationen zu befürchten sind". Im weiteren jetzt nicht mitzitierten Text ist mehrmals von "Risiko" die Rede. Also es muss noch keine bedrohlichen Komplikationen geben sondern es genügt, wenn aufgrund der Erwägungen des Arztes das Risiko besteht. Natürlich kannst du hier an den falschen Arzt geraten, deswegen habe ich ein paar Beiträge weiter oben von Arzt B und Arzt C gesprochen, die notfalls auch konsultiert werden können um sicherzugehen.

            Der Arbeitgeber hat aber die Möglichkeit, Ersatzarbeit anzuorden. Wenn also die übliche Arbeit ständige Bewegung erfordert, kann er anordnen, dass während der restlichen Schwangerschaft Computerarbeit (mit Ruhepausen) zu verrichten sind. Wenn Computerarbeit aufgrund physischer Einschränkungen (übermäßig großer Bauch) nicht mehr möglich ist muss er eine andere Lösung finden. Ist keine andere Lösung möglich: Freistellung mit Gehaltsfortzahlung. Bei Beziehern nach AlVG greift dies ähnlich.

            Mit etwas Eigeninitiative ist es also durchaus möglich, eine ärztliche Freistellung zu bekommen. Und selbst wenn nicht, sind der tatsächlichen Beschäftigung während der Schwangerschaft aufgrund des MuSchG enge Grenzen gestellt. Hier muss sich jede Schwangere informieren um notfalls auf ihr juristisch zustehendes Recht pochen zu können. Idioten wird es immer geben - ob im Jobcenter, bei Dienstgebern, Kollegen, Foren oder Ärzten - grundsätzlich kannst du dich aber immer auf das Gesetz berufen. Auch wenn es in Einzelfällen zu Schikanen kommen kann. Eben wegen den genannten Einzelfall-Idioten.
            "Ich bin ja auch satt, aber da liegt Käse! " | #10JahresPlan
            "Bajoranische Arbeiter...." - Hamburg Silvester 2016/17

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              Das gilt bei regulär Beschäftigten mit richtigem Arbeitsvertrag, die während des Vertragsverhältnisses schwanger werden.

              Aber eine Schwangere, die in solch eine Maßnahme vom Jobcenter gedrängt wird mit Leistungsentzug-Drohung, die ist keine reguläre Angestellte mit Arbeitsvertrag.

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                Zitat von Bethany Rhade Beitrag anzeigen
                Das gilt bei regulär Beschäftigten mit richtigem Arbeitsvertrag, die während des Vertragsverhältnisses schwanger werden.

                Aber eine Schwangere, die in solch eine Maßnahme vom Jobcenter gedrängt wird mit Leistungsentzug-Drohung, die ist keine reguläre Angestellte mit Arbeitsvertrag.
                1. Egal wie oft Du das Gegenteil behauptest - es wird niemand in einen 1-Euro-Job gedrängt, nur dazu, sich vorzustellen.

                2. Das Mutterschutzgesetz gilt für alle Schwangeren.

                LG
                Whyme
                "Und wie alle Priester haben sie als erstes gelernt, Wahrheit mit "Ketzerei" zu übersetzen."
                -Frank Herbert - Der Herr des Wüstenplaneten

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                  Zitat von Bethany Rhade Beitrag anzeigen
                  Das gilt bei regulär Beschäftigten mit richtigem Arbeitsvertrag, die während des Vertragsverhältnisses schwanger werden.

                  Aber eine Schwangere, die in solch eine Maßnahme vom Jobcenter gedrängt wird mit Leistungsentzug-Drohung, die ist keine reguläre Angestellte mit Arbeitsvertrag.
                  Das SG hat die Beigeladene mit Urteil vom 22. Februar 2006 verurteilt, der Klägerin ab dem 28. Juli 2003 (über den 27. August 2003 hinaus) Krankengeld in gesetzlicher Höhe zu bewilligen. Zur Begründung hat das SG ausgeführt: Eine Anspruch auf Unterhaltsgeld bestehe für die Zeit nach Abbruch der Weiterbildungsmaßnahme nicht mehr. Die Klägerin habe für die Dauer des Beschäftigungsverbots auch keinen Anspruch auf Arbeitslosenhilfe, weil es an der Arbeitsfähigkeit und damit der Vermittelbarkeit fehle. Die Klägerin habe aber Anspruch auf Krankengeld.
                  LSG Sachsen-Anhalt, Az. L 2 AL 41/06
                  L 2 AL 41/06 · LSG SAN · Urteil vom 23.06.2009 ·

                  Für arbeitslose schwangere Frauen, für die, beispielsweise aufgrund einer Risikoschwangerschaft, ein ärztliches Beschäftigungsverbot ausgesprochen wurde, ist die Arbeitsagentur als "Ersatzarbeitgeber" zuständig und nach dem Mutterschutzgesetz verantwortlich. Deswegen darf die Schwangere nicht auf Krankengeld der Krankenversicherung verwiesen und vom weiteren Bezug von Arbeitslosengeld ausgeschossen werden.
                  LSG Hessen L 9 AL 35/04
                  Schwangere Arbeitslose mit Beschäftigungsverbot: Bundesagentur für Arbeit muss zahlen | Sozialrecht

                  Hier sind sich die LSG uneinig. Im ersten Fall hat aber IMO eine Berufung gute Chancen, da sich sicher leicht ein Richter finden wird, der Schwangerschaft nicht als Krankheit definieren wird (siehe Urteil 2). Vor allem wenn es einfach nur ein übermäßig großer Bauch und entsprechende physische Belatungen sind die eine Arbeitsleistung unmöglich machen. Die genannten Urteile sind auch Individualurteile und nicht zwingend auf jeden Fall umzulegen.

                  Und was die verbotenen Tätigkeiten während einer Schwangerschaft betrifft, das habe ich denke ich zur Genüge ausgeführt. Auch wenn du es zu ignorieren scheinst.
                  "Ich bin ja auch satt, aber da liegt Käse! " | #10JahresPlan
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                    Zitat von cybertrek Beitrag anzeigen
                    ...Im ersten Fall hat aber IMO eine Berufung gute Chancen, da sich sicher leicht ein Richter finden wird, der Schwangerschaft nicht als Krankheit definieren wird (siehe Urteil 2)...
                    Eine Berufung ist nicht mehr möglich. Die Revision zum Bundessozialgericht wurde nicht zugelassen. Ist aber auch egal, da jedenfalls der Klägerin im Ergebnis Krankengeld zugesprochen wurde und das Beschäftigungsverbot anerkannt wurde.

                    Nicht umsonst habe ich die Frage nach dem Beschäftigungsverbot ausgesprochen. Sowohl die regulär beschäftigte Arbeitnehmerin als auch die 1-Euro Jobberin müssen bei einer Schwangerschaft im Falle einer Gefahr/Risiko das Mutterschutzgesetz in Anspruch nehmen, wofür es ja auch geschaffen wurde.

                    Allein vor diesem Hintergrund bestand erstmal keine Veranlassung seitens der zuständigen Stelle die Vermitlung nicht vorzunehmen. Die Betroffene hatte also durchaus die Möglichkeit einer etwaigen Gefahr zu begegnen, soweit diese vorhanden war. Letztlich war also die Sanktion wohl darauf zurückzuführen, dass sich die Betroffene lediglich ohne ausreichende Entschuldigung nicht vorgestellt hat.

                    Natürlich erkenne ich Deine Kritik dahingehend an, dass es vielleicht nicht gerade glücklich war eine Schwangere auf diese Stelle zu vermitteln, wenn geeignetere Bewerber vorhanden waren.

                    Das ist aber das Problem mit ALG II, da es die Einzelschicksale nicht immer ausreichend berücksichtigt. Eine Einzelfallgerechtigkeit zu erreichen, ist aber immer schwierig mit Gesetzen, wofür wir dann die Gerichtsbarkeit haben.



                    Wenn wir über die Zukunft von Hartz IV sprechen würde mich mal interessieren, auf welchen Grundlagen zukünftig die Berechnungen der Leistungen erfolgen sollen. Hier wird viel mit Statistiken gerechnet bsp. Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) des Statistischen Bundesamts.

                    Inwieweit sind diese Statistiken glaubwürdig und berücksichtigen sie die regionalen Unterschiede??
                    Wozu imitieren? Ich verneige mich vor Individualität. (Clint Eastwood)

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                      Zitat von Mehani Beitrag anzeigen
                      Natürlich erkenne ich Deine Kritik dahingehend an, dass es vielleicht nicht gerade glücklich war eine Schwangere auf diese Stelle zu vermitteln, wenn geeignetere Bewerber vorhanden waren.

                      Das ist aber das Problem mit ALG II, da es die Einzelschicksale nicht immer ausreichend berücksichtigt. Eine Einzelfallgerechtigkeit zu erreichen, ist aber immer schwierig mit Gesetzen, wofür wir dann die Gerichtsbarkeit haben.
                      Naja, es gibt da genug Ermessensspielraum für den ARGE-Vermittler. Eurojobauswahlfindet eigentlichmit Rücksprche mit dme Kunden statt(zumindestwar dasbei mir so). Ergo,war der Vermittler entweder doof wie Stroh(davon gibts nicht gerade wenige) oder hatte den Eurojobschndeslängeren offeriert und hatte nun die Faxen dicke.
                      Oder ist einfach einer der geshangeheiten aus eienr anderen Behörde.
                      oder wollte einfach ne Verbesserung seiner QUote.
                      oder...
                      oder...
                      oderr...
                      Es gibt viele Möfglichkeiten.


                      Wenn wir über die Zukunft von Hartz IV sprechen würde mich mal interessieren, auf welchen Grundlagen zukünftig die Berechnungen der Leistungen erfolgen sollen. Hier wird viel mit Statistiken gerechnet bsp. Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) des Statistischen Bundesamts.

                      Inwieweit sind diese Statistiken glaubwürdig und berücksichtigen sie die regionalen Unterschiede??
                      Die Statistiken...basieren auf den ärmsten Teil der Bevölkerung.. AUfstockenr und H4-Epfänger etc.(hab jetzt was vergessen, ich weiß).
                      Und davon wird dann der Bedarf eines H4 berechnet..abzüglich Betrag X zum Lebensminimum. So etwa.
                      irgendwo im Netzsteht was dazu.. habs aber so fix nit gefunden.
                      Obs besser wird.. wer weiß. Als Standard müsste eigentlich der Bedarf eiens Durschnittsverdieners gelten und nicht eines Geringverdieners(aber so spart man halt Geld,das man dann andernorts verpulvern kann S21z.B.).
                      >ACHTUNG, freilaufender "Linker Gutmensch"! VORSICHT BISSIG!<

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                        Zitat von Whyme Beitrag anzeigen
                        1. Egal wie oft Du das Gegenteil behauptest - es wird niemand in einen 1-Euro-Job gedrängt, nur dazu, sich vorzustellen.
                        Falsch.
                        Es wird unter Androhung der Leistungskürzung dazu gedrängt, den "organisierten Job" anzunehmen.
                        Wer das verweigert wird definitv sanktioniert.
                        Hab ich bei meiner Mutter selbst erlebt, die so einen Job annehmen musste,
                        obwohl sie die angegebene Tätigkeit nicht hätte machen dürfen.
                        ...reality.sys corrupted, restart universe...

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                          Zitat von ChronoWerx Beitrag anzeigen
                          Falsch.
                          Es wird unter Androhung der Leistungskürzung dazu gedrängt, den "organisierten Job" anzunehmen.
                          Wer das verweigert wird definitv sanktioniert.
                          Hab ich bei meiner Mutter selbst erlebt, die so einen Job annehmen musste,
                          obwohl sie die angegebene Tätigkeit nicht hätte machen dürfen.
                          Und was hat deine Mutter vorher noch so abgelehnt?

                          Tut mir ja echt leid, aber aus dem, was deiner Mutter passiert ist, kann man leider keine Verallgemeinerungen ziehen.

                          LG
                          Whyme
                          "Und wie alle Priester haben sie als erstes gelernt, Wahrheit mit "Ketzerei" zu übersetzen."
                          -Frank Herbert - Der Herr des Wüstenplaneten

                          Kommentar


                            Zitat von Whyme Beitrag anzeigen
                            1. Egal wie oft Du das Gegenteil behauptest - es wird niemand in einen 1-Euro-Job gedrängt, nur dazu, sich vorzustellen.

                            LG
                            Whyme
                            Oh doch, es werden genug Leute da reingedrängt. Da kannst du nicht sagen, nein, will ich nicht, weil du sonst sanktioniert wirst.

                            Du musst präzise Gründe haben, aber auch diese werden oftmals nicht anerkannt. Wie bei meiner Freundin halt die Allergie gegen Reinigungsmittel - trotz Allergiepass!!! Wir hatten auch schon mal einen Fall, wo eine Krebskranke in einen 1 Euro Job reingedrängt wurde. Das hat sie nicht mal eine Woche durchgehalten, weil Schmerzen und so kurz nach einer Bestrahlung und chemischen Behandlung.

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                              Zitat von Whyme Beitrag anzeigen
                              Tut mir ja echt leid, aber aus dem, was deiner Mutter passiert ist, kann man leider keine Verallgemeinerungen ziehen.
                              Eurojobs sind Zwangsmaßnahmen.. nein sagen ist nicht drinne. spätestens den Dritten Eurojob MUSST du annehmen. Ob du willst doer gegeignet bist, ist da völlig uninteressant.

                              -------------------

                              Nun ja, Euriojobs ablehnen, wen die ARGE beschlossen hat, das du jetzt einen machst, geht in der Tat nicht.
                              Eurojobs sind(oder besserwaren bis diesen Monat)ZWANGSmaßnahmen.
                              Auch wenn man diese freiwillig antreten kann. Dann kann man mehr daran mitbestimmen.

                              Bei der Zwangsversion.. ähm hat der "Kunde" nix zu melden.
                              Der ARGE-Angestellte bestimmt, was man zu machen hat und fertig.
                              Wenn man Glück hat, wurde vorher in die Qualifikation des "Kunden"(äh in dem Fall eher Zwangsarbeiters) geguckt.
                              Dann kann man ne Stelle bekommen, die einigermassen passt.
                              Wenn nicht, landet man halt als Altenpfleger mit Bandscheibenvorfall auf einmal bei den Grünflächenämtern und darf Steine schleppen.
                              Und wenn man 3mal ablehnt, weil man wegen XYZ, nicht gegeignet ist, gibts halt ne Sperre. Dem ARGE-Fallmangeri st eshalt teilweise völlig egal, ob man gegeignet ist oder nicht.

                              Lehnt man ab, wird Geld gesperrt, Pluspunkt für den ARGE-Fallmanager, weil er wieder einen "faulen" Arbeitslosen erwischt hat
                              Tritt man an, gibts auch nen Pluspunkt, weil man jemanden "vermittelt" hat.
                              Hat man einen der Fallmanager, die ihre Arbeit auch zum Wohl des Kunden machen wollen, passiert sowas natürlich nicht.

                              Es ist leider so, das es einigen Fallmanagern völlig egal ist, wen sie wohin packen. hauptsache im Eurojob und nen Pluspunkt auf dem Konto.
                              So kann man sich schnell ne Sperre einhandeln.
                              >ACHTUNG, freilaufender "Linker Gutmensch"! VORSICHT BISSIG!<

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                                Das mit dem "den 3. muß man annehmen" war wohl mal. Mittlerweile darf man soweit ich weiß gar nichts mehr ablehnen. Ist wohl jetzt auch schon nen Weilchen so. Genauso wie es das nicht mehr gibt, dass man nach nem Euro-Job so und so lange keinen mehr machen "darf".
                                Nothing is forgotten, nothing is ever forgotten!

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