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    Erzähle doch nicht so einen Stuss. Ein Einschreiben muss nicht entgegengenommen werden. 'Von niemandem und dann hat er die Kacke erst recht am Dampfen.

    Auf Kopie des Widerspruchs bestätigen lassen, dass es vom Teamleiter oder Chef des Hauses entgegengenommen wurde. Ansonsten bestätigen lassen, dass die Annahme verweigert wurde und SOFORT ab damit zum Gericht und zur nächstgrößten Zeitung (weiß ja nicht, was für Blätter da bei euch sind, bei uns isses die BZ).

    Und abrechnen muss man auch nichts.

    Kommentar


      Ich werd mich Freitag mit denen nochmal auseinandersetzen. Ist nur schade dass das Gericht bei uns immer nur von 10 bis 12 offen hat. Das schränkt die Möglichkeiten dort vorzusprechen doch ein wenig ein.
      Ihr müsst uns nicht fürchten, es sei denn, Eure Herzen sind nicht rein. Ihr seid Abschaum, der Jagd auf Unschuldige macht.
      Ich verspreche Euch, Ihr könnt euch nicht ewig vor der leeren Dunkelheit verstecken.
      Denn wir werden Euch zur Strecke bringen, wie die räudigen Tiere die Ihr seid.
      und Euch in die tiefsten Abgründe der Hölle verbannen

      Kommentar


        Zitat von Bethany Rhade Beitrag anzeigen
        Erzähle doch nicht so einen Stuss. Ein Einschreiben muss nicht entgegengenommen werden. 'Von niemandem und dann hat er die Kacke erst recht am Dampfen.

        Auf Kopie des Widerspruchs bestätigen lassen, dass es vom Teamleiter oder Chef des Hauses entgegengenommen wurde. Ansonsten bestätigen lassen, dass die Annahme verweigert wurde und SOFORT ab damit zum Gericht und zur nächstgrößten Zeitung (weiß ja nicht, was für Blätter da bei euch sind, bei uns isses die BZ).

        Und abrechnen muss man auch nichts.
        Von einer Behörde schon, den mit diesem Beweis (Quittung) habe ich die Behörde über mein anliegen informiert. Was mir gegebenes Recht auch bestätigen wird.Daran dürfte eigentlich nichts zu rütteln sein.

        Außerdem habe ich heikle Dinge früher mit großem Erfolg, genau so erledigt und mir hat danach absolut niemand vor den Karren Gepinkelt insoweit ich im Recht war.

        Mit der presse oder dem Gericht würde ich erst in letzter Instanz drohen. Kommt allerdings diese zur Sprache so gibt es kein zurück.

        Abrechnen muss man schon entweder das oder keine Grundsicherung ( insoweit das Krankengeld als Einkommen angerechnet wird). Diese Gegenrechnung erfolt aber erst nach erhalt der Grundsicherung und Keinesfalls davor.

        LG Infinitas
        Das letzte Treffen der Generationen in Wien war übrigens BOMBE ! Picards Moralkiste:"Schurken, die ihre Schnurrbärte zwirbeln, sind leicht zu erkennen, aber diejenigen, die sich in gute Taten kleiden, sind hervorragend getarnt."

        Kommentar


          Das nützt dir letztendlich trotzdem nichts.

          Am besten bei solchen Sachen: Persönlich hin, persönlich abgeben, quittieren lassen.

          Speziell bei der Arge.

          Wenn sie sich weigern, den Widerspruch anzunehmen, schriftlich quittieren lassen, dass die Annahme verweigert wurde. Grund wäre ein netter Zusatz.

          Und dann SOFORT ab zum Gericht und am besten auch die Zeitung informieren, damit die Leute mal lesen, wie man bei der Arge beschissen wird.

          Auf keinen Fall abwimmeln lassen.

          Der Rechtsweg zum Gericht ist übrigens das Recht der Frau und hat nichts mit Drohungen zu tun.

          Ebenso kann sie zur Zeitung gehen, um Hilfe zu erhalten und Missstände aufzudecken.

          Kommentar


            Der Einlieferungsbeleg eines Einschreibens oder ein persönliches Quittieren lassen... beides gilt als Zugestellt und damit hat das Amt den Einspruch bekommen. Wenn Du schon so paranoid bist, dann musst Du schon eingestehen, dass auch der Mitarbeiter in der ARGE deinen persönlich abgegebenen Einspruch verschwinden lassen kann...

            LG
            Whyme
            "Und wie alle Priester haben sie als erstes gelernt, Wahrheit mit "Ketzerei" zu übersetzen."
            -Frank Herbert - Der Herr des Wüstenplaneten

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              Du hast es dann quittiert auf der Kopie, dass du es abgegeben hast.

              Und Einschreiben müssen nicht angenommen werden!

              Speziell bei solchen Sachen sollte man persönlich antraben und gleich dem Chef auf den Geist gehen, wenn die Mitarbeiter sich so querstellen und die Annahme verweigern, was sie gar nicht dürfen.

              1 Jahr Arbeit bei dem Verein haben wirklich viele Wunder bewirkt und Einsicht in die Vorgehensweise gegeben.

              Kommentar


                Es ist völlig latte ob sie die Annahme verweigern. Du hast den Einspruch eingereicht und er ist angekommen und mehr zählt nicht. Das ganze wird doch eh nur relevant wenn der Einspruch nicht durchkommt und Du vors Sozialgericht kommt...

                LG
                Whyme
                "Und wie alle Priester haben sie als erstes gelernt, Wahrheit mit "Ketzerei" zu übersetzen."
                -Frank Herbert - Der Herr des Wüstenplaneten

                Kommentar


                  Und wer sagt, dass es ausgerechnet der Widerspruch war, dessen Annahme via Einschreiben verweigert wurde?

                  Eben!

                  Deshalb PERSÖNLICH hingehen. Original des Widerspruchs und Kopie des Widerspruchs mitnehmen. Abgeben, ggfl an Teamleiter und quittieren lassen, dass die Abgabe erfolgt ist. (Datum, Unterschrift, Stempel)

                  Was spricht dagegen, persönlich hinzugehen und den Chef zu nerven, bis der Widerspruch angenommen wird? Gerade bei Geldsachen und Arge.

                  Kommentar


                    [QUOTE=Bethany Rhade;2455357]Das nützt dir letztendlich trotzdem nichts.

                    Zitat von Bethany Rhade Beitrag anzeigen
                    Am besten bei solchen Sachen: Persönlich hin, persönlich abgeben, quittieren lassen.

                    Speziell bei der Arge..
                    Ich finde ja die Persönliche Abgabe nicht schlecht, sicher sit das mit ein Idealfall. Der auch als versuchte Nötigung ausgelegt werden kann.

                    Zitat von Bethany Rhade Beitrag anzeigen
                    Wenn sie sich weigern, den Widerspruch anzunehmen, schriftlich quittieren lassen, dass die Annahme verweigert wurde. Grund wäre ein netter Zusatz.
                    Das kann man vor Gericht abstreiten. Eine Briefzustellung in dieser Form jedoch nicht

                    Zitat von Bethany Rhade Beitrag anzeigen
                    Und dann SOFORT ab zum Gericht und am besten auch die Zeitung informieren, damit die Leute mal lesen, wie man bei der Arge beschissen wird.

                    Auf keinen Fall abwimmeln lassen.

                    Der Rechtsweg zum Gericht ist übrigens das Recht der Frau und hat nichts mit Drohungen zu tun.

                    Ebenso kann sie zur Zeitung gehen, um Hilfe zu erhalten und Missstände aufzudecken.
                    Natürlich ist das eine Drohung , eine Drohung von seinen Rechten gebrauch zu machen.

                    Es ist lediglich eine Frage der Effektivität. Ich möcht mal darauf hinweisen dass genau dies eine unheimliche Blase hinter sich herzieht unter der ein Mensch psychisch leidet. Und selbt die Presse möchte nach möglichkeit einen Beweis und genau da wäre wiederum das Einschreiben hilfreich, genauso ist es bei Gericht hilfreich


                    LG Infinitas


                    .
                    EDIT (autom. Beitragszusammenführung) :
                    Infinitas schrieb nach 4 Minuten und 46 Sekunden:

                    Zitat von Bethany Rhade Beitrag anzeigen
                    Und wer sagt, dass es ausgerechnet der Widerspruch war, dessen Annahme via Einschreiben verweigert wurde?

                    Eben!.
                    Du kanst in einem Postlogistischen system jede Zustellung gegebenenfalls zurückverfolgen, sollange es ein Einwurf einschreiben ist.

                    Zitat von Bethany Rhade Beitrag anzeigen
                    Deshalb PERSÖNLICH hingehen. Original des Widerspruchs und Kopie des Widerspruchs mitnehmen. Abgeben, ggfl an Teamleiter und quittieren lassen, dass die Abgabe erfolgt ist. (Datum, Unterschrift, Stempel)

                    Was spricht dagegen, persönlich hinzugehen und den Chef zu nerven, bis der Widerspruch angenommen wird? Gerade bei Geldsachen und Arge.
                    Wie gesagt nichts im naormalfall kann man ja auch mit den leuten sprechen. Beweisen lässt sich dadurch allerdings nichts. Im schlimmsten Falle kann das wie gesagt als eine Nötigung ausgelegt werden.

                    LG Infinitas
                    Zuletzt geändert von Infinitas; 13.10.2010, 15:55. Grund: Antwort auf eigenen Beitrag innerhalb von 24 Stunden!
                    Das letzte Treffen der Generationen in Wien war übrigens BOMBE ! Picards Moralkiste:"Schurken, die ihre Schnurrbärte zwirbeln, sind leicht zu erkennen, aber diejenigen, die sich in gute Taten kleiden, sind hervorragend getarnt."

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                      Es ist weder Nötigung noch Drohung, wenn du ein Schriftstück an die Arge abgenommen haben möchtest mit Quittierung.

                      Wie soll denn eine Quittierung abgestritten werden, wenn sie auf einer Kopie des abgegebenen SChriftstückes mit Unterschrift, Datum und Stempel erfolgt? Sorry, aber das ist lächerlich.

                      Postweg ist in diesem speziellen Fall irrelevant, da die Arge auch behaupten kann, ein leeres Blatt Papier bekommen zu haben.

                      Bloß weil man arbeitslos ist, braucht man sich noch lange nicht so beschissen behandeln lassen. Ein Schriftstück an die Arge ist von eben jenen abzunehmen, egal was drin steht. Einen Widerspruch auf einen Bescheid zu verweigern, ist schlichtweg falsch.

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                        Zitat von Bethany Rhade Beitrag anzeigen
                        Es ist weder Nötigung noch Drohung, wenn du ein Schriftstück an die Arge abgenommen haben möchtest mit Quittierung.

                        Wie soll denn eine Quittierung abgestritten werden, wenn sie auf einer Kopie des abgegebenen SChriftstückes mit Unterschrift, Datum und Stempel erfolgt? Sorry, aber das ist lächerlich.

                        Postweg ist in diesem speziellen Fall irrelevant, da die Arge auch behaupten kann, ein leeres Blatt Papier bekommen zu haben.

                        Bloß weil man arbeitslos ist, braucht man sich noch lange nicht so beschissen behandeln lassen. Ein Schriftstück an die Arge ist von eben jenen abzunehmen, egal was drin steht. Einen Widerspruch auf einen Bescheid zu verweigern, ist schlichtweg falsch.
                        Nein das kann sie leider nicht, das ist näml. vor jedem dt. Gericht ein Glaubwüriger und legitimer Beweis.

                        Natürlich ist es Falsch die Annahme eines Widerspruchs zu verweigern.Deshalb auch die aufgezeigte Vorgehensweise.

                        LG Infinitas
                        Das letzte Treffen der Generationen in Wien war übrigens BOMBE ! Picards Moralkiste:"Schurken, die ihre Schnurrbärte zwirbeln, sind leicht zu erkennen, aber diejenigen, die sich in gute Taten kleiden, sind hervorragend getarnt."

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                          Zitat von Bethany Rhade Beitrag anzeigen
                          Und wer sagt, dass es ausgerechnet der Widerspruch war, dessen Annahme via Einschreiben verweigert wurde?

                          Eben!
                          Wenn die Annahme verweigert wird, bekommste das entsprechend beschriftet zurück. Musste nur ungeöffnet im Kuvert lassen. Quittung des Einschreibens beilegen, fertig.
                          Gilt aber als zugestellt, ob die ARGE es annimmt oder nicht.
                          Wenn du ganz paranoid bist, lässte es dann deinen Anwalt öffnen.
                          >ACHTUNG, freilaufender "Linker Gutmensch"! VORSICHT BISSIG!<

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                            Na und wenn sies annehmen, kann es ein leeres weißes Blatt sein.

                            Nee, er soll lieber mit Muttern persönlich hin gehen.

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                              Aber wenn Du es persönlich abgibst, dann können sie es immernoch verlieren oder du hast Dir was anderes quittieren lassen als Du abgegeben hast. Oder Du hast dir was unterschreiben lassen und das als Vorlage verwendet um die Unterschrift auf einem anderen Dokument zu fälschen...

                              Diese Paranoia gegenüber der ARGE ist ja schon echt krankhaft.

                              LG
                              Whyme
                              "Und wie alle Priester haben sie als erstes gelernt, Wahrheit mit "Ketzerei" zu übersetzen."
                              -Frank Herbert - Der Herr des Wüstenplaneten

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                                Ein Einschreiben muss entweder angenommen werden..oder die Annahme per Unterschrift eines dafür berechtigten verweigert werden.
                                Demnach hat man auf jeden fall einen Nachweiss per rechtsgültiger Posturkunde,das man den Wiederspruch fristgerecht eingereicht hat.
                                Das die Verweigerung begründet war,muss dann erstmal die ARGE nachweisen UND sie kann NICHT behaupten das ein ewtl.Bescheid rechtsgültig wäre,weil nicht wiedersprochen wurde..wenn die es nicht lesen ist das deren Problem!
                                Zusätzlich kann man allerdings mit besagtem (ewtl,nicht angommenem Einschreiben und seinem Wiederspruch) zum zuständigen Sozialgericht gehen und (das funktioniert grade mit nicht angnommenen Einschreiben gut) eine einstweilige Verfügung beantragen,der vom zuständigen rechtspfleger meistens auch stattgegeben wird.
                                Danach hat die Arge erstmal jede Menge Nachweise zu erbringen warum sie den ganzen Kram überhaupt so ins Rollen gebracht hat und aufgrund der Verfügung darf sie auch bis zu deren Aufhebung erstmal nichts weiter kürzen,zurückfordern oder sonstwie am Status des grundlegenden Bescheides ändern.
                                .>ACHTUNG, freilaufender "Linker Gutmensch"! VORSICHT BISSIG!<

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