Verstehe ich das richtig, dass Herr Sinn also der Meinung ist, dass man das BVerfG-Urteil nicht beachten muss?
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Zitat von Chloe Beitrag anzeigenVerstehe ich das richtig, dass Herr Sinn also der Meinung ist, dass man das BVerfG-Urteil nicht beachten muss?
Sprich so lange rumbiegen, bis man wieder beim alten ist und dann sagen: Aber wir haben uns doch an den Richterspruch gehalten!(mit weinerlichem, beleidigten Gesicht)>ACHTUNG, freilaufender "Linker Gutmensch"! VORSICHT BISSIG!<
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Zitat von Chloe Beitrag anzeigenIch sehe das anders. Es heißt klipp und klar in dem Urteil, die bestehenden Regelsätze genügen nicht. Wenn sich jemand auf den Standpunkt stellt, sie sollten nicht erhöht werden, bedeutet das doch nichts anderes, als dass er das Urteil ignoriert.
Das kann man übrigens in etlichen Quellen nachlesen, u. a. hier:
Ermittlung nicht korrekt: Hartz-IV-Sätze sind verfassungswidrig - Hartz-IV-Debatte - Wirtschaft - FAZ.NET"Mailand oder Madrid - Hauptsache Italien!" (Andi Möller) - "Und jetzt skandieren die Fans wieder: Türkiye, Türkiye. Was so viel heißt wie Türkei, Türkei." (Heribert Faßbender) - "Das war ein wunderschöner Augenblick als der Bundestrainer sagte: Komm Steffen, zieh deine Sachen aus, jetzt geht´s los!" (S. Freund) - "Ein Lothar Matthäus lässt sich nicht von seinem Körper besiegen, ein Lothar Matthäus entscheidet selbst über sein Schicksal." (L. Matthäus)
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Gast
Na ja, aber wenn da schon drinsteht, dass die Sätze nicht für die Deckung des Existenzminimums ausreichen, dann impliziert das doch schon sehr deutlich, dass sie erhöht werden müssen. Schließlich sind 359 Euro immer noch nur 359 Euro, auch wenn die einzelnen Posten anders proportioniert werden.
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Zitat von Bethany Rhade Beitrag anzeigenBei uns kriegste nicht mal bei Bewerbungstraining das Fahrgeld erstattet. Begründung: Sozialticketkosten sind im Satz enthalten.
Problem: Sozialticket kostet 33,50 Euro, Fahrtkosten die im Satz sind: 15 Euro.
Was hatten unsere Politiker eigentlich alle in Mathe? 6 Minus?
Sorry, aber mir kann keiner erzählen, dass von denen einer in der Schule war bzw. dort sonderlich aufgepasst hat. Ansonsten kann ich mir da so einiges nicht erklären, was deren Rechnungen und andere Dinge angeht. Außer vielleicht, wenn sie alle auf der Baumschule waren.
Ich weiß nimmer genau, wie das mit den Fahrtkosten bei uns war/ist, aber da war glaub irgendwas mit entweder ab einer Entfernung von 10 km oder ab Fahrtkosten über 6 oder 10 Euro. Und beides trifft auf mich nicht zu. Ich erinner mich nur noch, dass es mich mal geärgert hat, "nur" 6 km entfernt zu wohnen.
*edit* Irgendwann lern ich noch, wie man zitiert. jedesmal vergesse ich das Zitat oder zitiere statt zu editieren. Ich werde alt... *hmpf*Zuletzt geändert von TimeGypsy; 25.09.2010, 14:50. Grund: Antwort auf eigenen Beitrag innerhalb von 24 Stunden!Nothing is forgotten, nothing is ever forgotten!
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Zitat von TheMarsToolVolta Beitrag anzeigenNein, das stimmt so nicht. In dem BVerfG-Urteil wurde nicht die Höhe des sog. Eckregelsatzes gerügt, sondern die Ermittlungs- bzw. Berechnungsmethodik hierzu.
Das kann man übrigens in etlichen Quellen nachlesen, u. a. hier:
Ermittlung nicht korrekt: Hartz-IV-Sätze sind verfassungswidrig - Hartz-IV-Debatte - Wirtschaft - FAZ.NET
Wenn Herr Sinn sagt, es wäre falsch, die Regelsätze zu erhöhen, setzt er sich über das BVerfG-Urteil hinweg. Ob die Regelsätze erhöht werden müssen oder nicht, obliegt nicht seiner Einschätzung, was er für richtig oder falsch hält, sondern dem, was bei der geforderten realitätsgerechten Berechnung herauskommt.
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Zitat von SF-Junky Beitrag anzeigenNa ja, aber wenn da schon drinsteht, dass die Sätze nicht für die Deckung des Existenzminimums ausreichen, dann impliziert das doch schon sehr deutlich, dass sie erhöht werden müssen. Schließlich sind 359 Euro immer noch nur 359 Euro, auch wenn die einzelnen Posten anders proportioniert werden.
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Der Regelsätze werden ja nun wohl etwas erhöht. So wie ich es aber gehört habe, fällt ab 2011 der Zuschlag für ehemalige ALGI-Bezieher weg, das Elterngeld wird stärker auf ALGII angerechnet und es werden wohl auch keine Beiträge mehr an die Rentenversicherung entrichtet. Das nennt man dann wohl Querfinanzierung.
Zitat von SF-Junky Beitrag anzeigenNa ja, aber wenn da schon drinsteht, dass die Sätze nicht für die Deckung des Existenzminimums ausreichen, dann impliziert das doch schon sehr deutlich, dass sie erhöht werden müssen. Schließlich sind 359 Euro immer noch nur 359 Euro, auch wenn die einzelnen Posten anders proportioniert werden.
Zitat von Chloe Beitrag anzeigenMeines Erachtens muss man in der Urteilsbegründung nicht viel interpretieren, um zu der Schlussfolgerung zu gelangen, dass zumindest die Regelsätze für Kinder nicht ausreichend sind."Mailand oder Madrid - Hauptsache Italien!" (Andi Möller) - "Und jetzt skandieren die Fans wieder: Türkiye, Türkiye. Was so viel heißt wie Türkei, Türkei." (Heribert Faßbender) - "Das war ein wunderschöner Augenblick als der Bundestrainer sagte: Komm Steffen, zieh deine Sachen aus, jetzt geht´s los!" (S. Freund) - "Ein Lothar Matthäus lässt sich nicht von seinem Körper besiegen, ein Lothar Matthäus entscheidet selbst über sein Schicksal." (L. Matthäus)
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Gast
Zitat von TheMarsToolVolta Beitrag anzeigenZeig uns doch bitte mal den Abschnitt aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, aus dem explizit hervorgeht, dass der Eckregelsatz dem Grunde nach zu niedrig ist. Würde mich schon mal interessieren, woraus du deine Schlussfolgerungen ziehst.
Nach dem von Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier verkündeten Urteil erfüllen sie nicht den Anspruch auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums nach Artikel 1 des Grundgesetzes.
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Gast
Zitat von Bethany Rhade Beitrag anzeigenDem BVerfG gings um die Transparenz der Berechnung.
Aber wenn es da nun heißt, dass die Sätze das Existenzminimum nicht sichern, dann heißt das schlicht: Es muss auch in der Summe mehr werden. Und nicht nur die Berechnung umgestellt werden. Das Existenzminimum wird nämlich nunmal über die Summe definiert und nicht über die Berechnung.
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